Sitzung: 03.05.2012 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: 11/769/2011
Sachverh. AIZE Nr.
IX/03 vom 28.02.2012 und SgA Nr. IX/04 vom 06.03.2012.
1. SgRätin Frau Steckelberg erläutert den Sachverhalt.
Der Antrag von Rh Guhl, den Absatz 3 im § 5 zu streichen, da diese Regelung in
der Praxis nicht zur Anwendung kommen wird und daher Missverständnisse auslösen
kann, wird mit 28 NEIN-Stimmen, 2 JA-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Nach kurzer Aussprache fasst der SgRat folgenden
Beschluss:
Die 1. Satzung zur
Änderung der Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über Auslagenersatz und
Aufwandsentschädigung für Ratsfrauen und Ratsherren sowie nicht dem Rat
angehörenden Ausschussmitgliedern (siehe Anlage) wird beschlossen.