Sachverh. AIZE Nr. IX/03 vom 28.02.2012 und SgA Nr. IX/04 vom 06.03.2012.

1. SgRätin Frau Steckelberg erläutert den Sachverhalt.

Der Antrag von Rh Guhl, den Absatz 3 im § 5 zu streichen, da diese Regelung in der Praxis nicht zur Anwendung kommen wird und daher Missverständnisse auslösen kann, wird mit 28 NEIN-Stimmen, 2 JA-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen abgelehnt.

Nach kurzer Aussprache fasst der SgRat folgenden

 


Beschluss:

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung für Ratsfrauen und Ratsherren sowie nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitgliedern (siehe Anlage) wird beschlossen.