Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

1. SgRätin Steckelberg erläutert folgenden Sachverhalt:

Die Finanzierung des Antrages des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom Sommer 2011 sah unter anderem Belastungen anderer Kommunen durch Anhebung der Kreisumlage und/oder Veränderungen bei der Finanzierung der Jugendhilfeaufwendungen vor. Der Landrat des Landkreises hat daher die bekannten 6 Varianten mit Alternativvorschlägen zur Entschuldung des Landkreises in die Diskussion gebracht.

Grundsätzlich ist eine Eigenentschuldung des Landkreises zu begrüßen, allerdings darf dadurch nicht der Antrag der Samtgemeinde Elbtalaue gefährdet werden.

Eine weitere Möglichkeit der Entschuldung des Landkreises ist die Fusion mit einem oder mehreren Nachbarlandkreisen. Um die möglichen Vor- oder Nachteile dieser Variante für den Landkreis Lüchow-Dannenberg zu kennen, ist es unerlässlich, dass entsprechende Verhandlungen mit dem Land und den Landkreisen Uelzen und Lüneburg geführt werden müssen und dem Landrat daher ein entsprechendes Verhandlungsmandat erteilt werden sollte.

 

 

Bgm Deegen vertritt die Auffassung, dass der Landkreis nicht dazu aufgefordert werden sollte, Fusionsverhandlungen mit den benachbarten Landkreisen aufzunehmen. Sie beantragt, dass die entsprechenden Sätze aus dem Beschlussvorschlag der Vorlage gestrichen werden.

 

 

Rh Buttnop befürwortet, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg erhalten bleibt. Seiner Meinung nach sollte alles getan werden, um ihn zu erhalten. Insbesondere ist das Land Niedersachsen und der Bund gefordert, den Landkreis mit den erforderlichen finanziellen Mitteln auszustatten, um die gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können.

 

1. SgRätin Steckelberg verdeutlicht, dass der Landrat die Schwierigkeiten und Probleme in Bezug auf einen Entschuldungsantrag des Kreises in seiner Vorlage für die Sitzung des Kreistages dargestellt hat. Dem Landkreis Lüchow-Dannenberg fehlen wesentliche Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der künftigen finanziellen Entwicklung, um einen Antrag erfolgreich stellen zu können. Der Landkreis entspricht mit seinen wirtschaftlichen und kommunalen Strukturen nicht dem Leitbild. Die gegenwärtige Situation kann auch nicht absehbar aus eigener Kraft geändert werden.

 

Die Ratsmitglieder der GLW-Fraktion sprechen sich für den Erhalt des Landkreises aus.

Fraktionssprecherin Brownlee stellt folgenden Antrag:

 

ü  Der Rat der Gemeinde Langendorf spricht sich für den Erhalt des Landkreises Lüchow-Dannenberg aus. Eine Fusion mit anderen Landkreisen findet keine Zustimmung.
Die Gemeinde Langendorf fordert den Landrat und die Verwaltung des Landkreises Lüchow-Dannenberg auf, jegliche Bestrebungen hinsichtlich einer Fusion mit anderen Landkreisen zu unterlassen. Stattdessen ist eine Klage gegen das Land Niedersachsen anzustreben, mit dem Ziel, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg vom Land Niedersachsen die ihm zustehende finanzielle Ausstattung für die Erfüllung seiner Aufgaben erhält.

 

Bgm Deegen lässt zunächst über den weitergehenden Antrag der FV Brownlee abstimmen.

 

Mit 3 JA-Stimmen und 4 NEIN-Stimmen bei 1 Enthaltung ist dieser Antrag abgelehnt.

 

 

Der Rat fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Langendorf nimmt den Antrag auf Eigenentschuldung des Landkreises Lüchow-Dannenberg zur Kenntnis.

 

Strukturmaßnahmen gemäß Ziffer 9 des Zukunftsvertrages sind mit dem Land Niedersachsen im Vorfeld zu verhandeln und offen zu legen.

Hierbei ist vor allem der Erhalt von Landesbehörden im Landkreis festzuschreiben.

 

Eine zusätzliche finanzielle Belastung der Samtgemeinde Elbtalaue und ihrer Mitgliedsgemeinden aus dem Antrag des Landkreises heraus wird jedoch aufgrund des eigenen Antrages abgelehnt.