Sitzung: 29.05.2012 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2/197/2012
1. SgRätin Steckelberg erläutert folgenden Sachverhalt:
Die Finanzierung
des Antrages des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom Sommer 2011 sah unter
anderem Belastungen anderer Kommunen durch Anhebung der Kreisumlage und/oder
Veränderungen bei der Finanzierung der Jugendhilfeaufwendungen vor. Der Landrat
des Landkreises hat daher die bekannten 6 Varianten mit Alternativvorschlägen
zur Entschuldung des Landkreises in die Diskussion gebracht.
Grundsätzlich ist
eine Eigenentschuldung des Landkreises zu begrüßen, allerdings darf dadurch
nicht der Antrag der Samtgemeinde Elbtalaue gefährdet werden.
Eine weitere
Möglichkeit der Entschuldung des Landkreises ist die Fusion mit einem oder
mehreren Nachbarlandkreisen. Um die möglichen Vor- oder Nachteile dieser
Variante für den Landkreis Lüchow-Dannenberg zu kennen, ist es unerlässlich,
dass entsprechende Verhandlungen mit dem Land und den Landkreisen Uelzen und
Lüneburg geführt werden müssen und dem Landrat daher ein entsprechendes
Verhandlungsmandat erteilt werden sollte.
Bgm Deegen vertritt
die Auffassung, dass der Landkreis nicht dazu aufgefordert werden sollte,
Fusionsverhandlungen mit den benachbarten Landkreisen aufzunehmen. Sie
beantragt, dass die entsprechenden Sätze aus dem Beschlussvorschlag der Vorlage
gestrichen werden.
Rh Buttnop
befürwortet, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg erhalten bleibt. Seiner
Meinung nach sollte alles getan werden, um ihn zu erhalten. Insbesondere ist
das Land Niedersachsen und der Bund gefordert, den Landkreis mit den
erforderlichen finanziellen Mitteln auszustatten, um die gesetzlichen Aufgaben
erfüllen zu können.
1. SgRätin Steckelberg verdeutlicht, dass der Landrat die
Schwierigkeiten und Probleme in Bezug auf einen Entschuldungsantrag des Kreises
in seiner Vorlage für die Sitzung des Kreistages dargestellt hat. Dem Landkreis
Lüchow-Dannenberg fehlen wesentliche Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich
der künftigen finanziellen Entwicklung, um einen Antrag erfolgreich stellen zu
können. Der Landkreis entspricht mit seinen wirtschaftlichen und kommunalen
Strukturen nicht dem Leitbild. Die gegenwärtige Situation kann auch nicht
absehbar aus eigener Kraft geändert werden.
Die Ratsmitglieder der GLW-Fraktion sprechen sich für den
Erhalt des Landkreises aus.
Fraktionssprecherin Brownlee stellt folgenden Antrag:
ü Der
Rat der Gemeinde Langendorf spricht sich für den Erhalt des Landkreises
Lüchow-Dannenberg aus. Eine Fusion mit anderen Landkreisen findet keine
Zustimmung.
Die Gemeinde Langendorf fordert den Landrat und die Verwaltung des Landkreises
Lüchow-Dannenberg auf, jegliche Bestrebungen hinsichtlich einer Fusion mit
anderen Landkreisen zu unterlassen. Stattdessen ist eine Klage gegen das Land
Niedersachsen anzustreben, mit dem Ziel, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg
vom Land Niedersachsen die ihm zustehende finanzielle Ausstattung für die
Erfüllung seiner Aufgaben erhält.
Bgm Deegen lässt zunächst über den weitergehenden Antrag der
FV Brownlee abstimmen.
Mit 3 JA-Stimmen und 4 NEIN-Stimmen bei 1 Enthaltung ist dieser
Antrag abgelehnt.
Der Rat fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Langendorf nimmt den Antrag auf
Eigenentschuldung des Landkreises Lüchow-Dannenberg zur Kenntnis.
Strukturmaßnahmen gemäß Ziffer 9 des Zukunftsvertrages sind
mit dem Land Niedersachsen im Vorfeld zu verhandeln und offen zu legen.
Hierbei ist vor allem der Erhalt von Landesbehörden im
Landkreis festzuschreiben.
Eine zusätzliche finanzielle Belastung der Samtgemeinde
Elbtalaue und ihrer Mitgliedsgemeinden aus dem Antrag des Landkreises heraus
wird jedoch aufgrund des eigenen Antrages abgelehnt.