Sitzung: 29.05.2012 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2/176/2012
1. SgRätin
Steckelberg informiert den Rat umfassend über den aktuellen Sachstand im
Zusammenhang mit dem folgenden Sachverhalt:
Aufgrund des
Beschlusses des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 22.09.2011 ist beim Land
Niedersachsen ein Antrag auf Entschuldungshilfe im Rahmen der Eigenentschuldung
der Samtgemeinde Elbtalaue gestellt worden. Die damals bei der Beschlussfassung
unterstellte Weitergabe der Entlastung des Landkreises Lüchow-Dannenberg, die
dieser durch die Übernahme der Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter
durch den Bund erfährt, im Rahmen einer Senkung der Kreisumlage, ist nicht
möglich. Eine Belastung anderer Kommunen zur Entschuldung im Rahmen des
Zukunftsvertrages wird nicht akzeptiert werden.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue ist daher gefordert, andere Konzepte zur Herstellung eines
Haushaltsausgleiches ab 2013 bzw. 2014 zu entwickeln. Grundlage hierfür ist die
der Vorlage beigefügte Tabelle über den aktuellen Stand eines kumulierten
Haushaltes der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden. Auf dieser Basis soll
mit dem Land Niedersachsen der Entschuldungsvertrag verhandelt werden.
Insbesondere
erläutert 1. SgRätin Steckelberg auf Nachfragen, dass die Samtgemeinde
Elbtalaue mit ihren 10 Mitgliedsgemeinden dem Leitbild entsprechen. Ein
gemeinsames Vorgehen schafft wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche
Antragstellung.
Nach der Beratung
fasst der Rat den
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Langendorf unterstützt den Antrag auf
Eigenentschuldung der Samtgemeinde Elbtalaue und ist bereit auf der Grundlage
der Eckdaten des beigefügten
Finanzierungskonzeptes gemeinsam mit der Samtgemeinde Elbtalaue in die Verhandlungen
mit dem Land Niedersachsen unter Einbeziehung des Landkreises einzutreten.
Dabei sind auch die möglichen Strukturmaßnahmen gemäß Ziffer
9 des Zukunftsvertrages zu verhandeln.