Sitzung: 23.04.2012 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2
Vorlage: 2/199/2012
Sachverhalt:
Die Finanzierung
des Antrages des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom Sommer 2011 sah unter
anderem Belastungen anderer Kommunen durch Anhebung der Kreisumlage und/oder
Veränderungen bei der Finanzierung der Jugendhilfeaufwendungen vor. Der Landrat
des Landkreises hat daher die bekannten 6 Varianten mit Alternativvorschlägen
zur Entschuldung des Landkreises in die Diskussion gebracht.
Grundsätzlich ist
eine Eigenentschuldung des Landkreises zu begrüßen, allerdings darf dadurch
nicht der Antrag der Samtgemeinde Elbtalaue gefährdet werden.
Eine weitere
Möglichkeit der Entschuldung des Landkreises ist die Fusion mit einem oder
mehreren Nachbarlandkreisen. Um die möglichen Vor- oder Nachteile dieser
Variante für den Landkreis Lüchow-Dannenberg zu kennen, ist es unerlässlich,
dass entsprechende Verhandlungen mit dem Land und den Landkreisen Uelzen und
Lüneburg geführt werden müssen und dem Landrat daher ein entsprechendes
Verhandlungsmandat erteilt werden sollte.
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Göhrde begrüßt den Antrag auf
Eigenentschuldung des Landkreises Lüchow-Dannenberg.
Eine zusätzliche finanzielle Belastung der Samtgemeinde
Elbtalaue und ihrer Mitgliedsgemeinden gegen ihren Willen wird jedoch aufgrund
des eigenen Antrages abgelehnt.
Die Gemeinde Göhrde fordert den Kreistag auf, dem Landrat des
Landkreises Lüchow-Dannenberg ein Verhandlungsmandat für Gespräche zu einer
eventuellen Fusion des Landkreises Lüchow-Dannenberg zu erteilen.
Strukturmaßnahmen gemäß Ziffer 9 des Zukunftsvertrages sind
mit dem Land Niedersachsen im Vorfeld zu verhandeln und offen zu legen. Hierbei
ist vor allem der Erhalt von Landesbehörden festzuschreiben.
Mit den Landkreisen Uelzen bzw. Lüneburg ist im Hinblick auf
einen möglichen Gebietsänderungsvertrag der Umfang und die Ausgestaltung für
eine Außenstelle einer künftigen gemeinsamen Kreisverwaltung zu verhandeln und
offen zu legen.