Sitzung: 10.05.2012 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 31/187/2012
Im Rahmen der
Überprüfung der Feuerwehrgerätehäuser durch die Polizeidirektion Lüneburg wurde
festgestellt, dass an einigen Feuerwehrgerätehäusern in der Samtgemeinde
Elbtalaue Mängel bestehen. Daraufhin wurde durch die Feuerwehr eine
Prioritätenliste erarbeitet, zu welchem Zeitpunkt einzelne
Feuerwehrgerätehäuser ausgebaut bzw. saniert werden. Diese Liste sah für das
Haushaltsjahr 2011 die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Siemen vor.
Das derzeitig
vorhandene Gerätehaus befindet sich auf den Grundstücken der Gemeinde Gusborn
(siehe beiliegenden Kartenauszug). Damit die dort erforderlichen Baumaßnahmen
erfolgen können, hat der Förderverein der Feuerwehr Siemen, den anliegenden
Antrag auf Übertragung dieses Grundstückes gestellt.
In diesem Gebäude
befindet sich auch das ehemalige Kalthaus Siemen. Im Jahr 2007 wurde zwischen
der Gemeinde Gusborn und der Dorfgemeinschaft Siemen e. V. ein Nutzungsvertrag
über die Nutzung dieses Kalthauses geschlossen. Dieser Vertrag ist bis zum
31.12.2036 befristet. Dieser Nutzungsvertrag wird vom Förderverein „Feuerwehr
Siemen e. V.“ übernommen.
Der Vertragsentwurf
wird an die anwesenden Ratsmitglieder verteilt.
Nach Erläuterung durch FBL Kern fasst der Rat Gusborn folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde
Gusborn überträgt dem Förderverein „Feuerwehr Siemen e.V.“ die Grundstücke der
Gemarkung Siemen, der Flur 2, die Flurstücke 50/2, 50/5 und 52/3 (Anlage).