Sitzung: 10.05.2012 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2/179/2012
1. SgRätin Steckelberg
trägt vor und erläutert den Sachverhalt:
Aufgrund des
Beschlusses des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 22.09.2011 ist beim Land
Niedersachsen ein Antrag auf Entschuldungshilfe im Rahmen der Eigenentschuldung
der Samtgemeinde Elbtalaue gestellt worden. Die damals bei der Beschlussfassung
unterstellte Weitergabe der Entlastung des Landkreises Lüchow-Dannenberg, die
dieser durch die Übernahme der Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter
durch den Bund erfährt, im Rahmen einer Senkung der Kreisumlage, ist nicht
möglich. Eine Belastung anderer Kommunen zur Entschuldung im Rahmen des
Zukunftsvertrages wird nicht akzeptiert werden.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue ist daher gefordert, andere Konzepte zur Herstellung eines
Haushaltsausgleiches ab 2013 bzw. 2014 zu entwickeln. Grundlage hierfür ist die
der Vorlage beigefügte Tabelle über den aktuellen Stand eines kumulierten
Haushaltes der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden. Auf dieser Basis soll
mit dem Land Niedersachsen der Entschuldungsvertrag verhandelt werden.
Da der Entschuldungsvertrag nur zustande kommt, wenn alle Gemeinden der SG dem zustimmen, ist es unabdingbar, dass der Bgm der Gemeinde Gusborn bei Ausarbeitung des Vertrages mitwirkt.
Die TOP 5 und 6 dieser
Sitzung werden gemeinsam behandelt.
Heute ist lediglich der
Beschluss über von Samtgemeinde und Mitgliedsgemeinden zu führende
Verhandlungen mit dem Land zu fassen. Über einen evtl. Vertragsabschluss zum
Zukunftsvertrag entscheidet der Rat der Gemeinde Gusborn in einer gesonderten
Sitzung.
Der Landrat hat die
Samtgemeinden und Gemeinden aufgefordert, zu dem Thema Landkreisfusionen eine
Stellungnahme abzugeben. Entscheiden kann nur der Kreistag. Die meisten der
Gemeinden, die zu diesem Thema schon getagt haben, haben eine Aufforderung des
Kreistages zu fusionieren aus der Beschlussfassung herausgenommen.
Eine einzelne Samtgemeinde
kann ohne Zustimmung der beteiligten Landkreise nicht mit einem anderen
Landkreis fusionieren.
Stv. Bgm Struck spricht
sich gegen eine Fusion des Landkreises Lüchow-Dannenberg mit anderen
Landkreisen aus. Gründe sind u.a. der Wille der Bevölkerung, Verlust der
Identität des Landkreises Lüchow-Dannenberg, keine Einflussnahme auf Gorleben und die negative
finanzielle Situation der Nachbarlandkreise.
In Sachen Zukunftsvertrag
sollte sich die Sage nicht unter Druck setzen lassen und nichts übereilen.
Notfalls sollte der Klageweg auf eine ausreichende Finanzausstattung durch das
Land bestritten werden.
Rf Fink sieht beide
Entschuldungsanträge in einem Zusammenhang. Ihrer Ansicht nach ist es
unwahrscheinlich, dass, wenn sich die Samtgemeinde entschuldet, auch der
Landkreis die Möglichkeit hat, sich zu entschulden.
1. SgRätin Steckelberg
betont, dass beide Anträge unabhängig von einander zu sehen seien.
Rh Ringel spricht sich für eine Entschuldung der Samtgemeinde Elbtalaue
aus und beantragt nach Vorlage abzustimmen. Nur eine finanziell „gesunde“
Samtgemeinde ist gut für die Gemeinde Gusborn. Er hält eine der drei
Verwaltungsebenen für überflüssig. Seiner Ansicht nach, ist der Landkreis nicht
mehr zu halten.
In der anstehenden
eingehenden Diskussion werden Fragen der Ratsmitglieder von der Verwaltung
beantwortet:
Stv. Bgm Struck bemerkt, dass die in Aussicht gestellte Entschuldung von
75 % der Liquiditätskredite von 2009 lediglich eine Halbierung der heutigen
Kredite bedeuten könnte.
Auskunft der Verwaltung: Stichtag
für die Liquiditätskredite ist der
31.12.2009. Dieses Datum wurde mit den kommunalen Spitzenverbänden und
dem Land vertraglich vereinbart. Einige Gemeinden haben bereits einen
Zukunftsvertrag geschlossen.
Wenn zumutbares
verwertbares Vermögen bei Samtgemeinde oder Mitgliedsgemeinden vorhanden ist,
würden die vorhandenen Liquiditätskredite (Stand 31.12.2009) um diesen Betrag
reduziert und dadurch die vom Land zu zahlende Entschuldungshilfe vermindert.
Bis jetzt ist nicht bekannt, dass dieses in einem bereits geschlossenen
Zukunftsvertrag in Niedersachsen festgeschrieben wurde.
Stv. Bgm Struck weist darauf hin, dass die Möglichkeit,
Bedarfszuweisungen vom Land zu erhalten steigen wird, sobald andere Kommunen
sog. Zukunftsverträge abschließen.
Auskunft der Verwaltung: Bedarfszuweisungen
müssen jedes Jahr neu beantragt und bewilligt werden. Ob dann Mittel fließen
ist ungewiss. Die Mittel aus dem Zukunftsvertrag sind sicher, wenn dieser
abgeschlossen wird.
Stv. Bgm Struck stellt fest, dass vorliegende Berechnungen der Samtgemeinde-Verwaltung
jährliche Steigerungen bei Steuereinnahmen von mehr als 3 % ausweisen. Er hält
diese Zahlen für unrealistisch und weist auf ein derzeitiges Wirtschaftwachstum
von unter 1 % sowie auf Rezessionen hin,
welche bisher in einem Abstand von 5 bis 7 Jahren auftraten.
Auskunft der Verwaltung: Grundlage
für die Berechnung der Einkommens- und
Umsatzsteueranteile sind die vom Land erlassenen Orientierungsdaten. Das Land
wird seine eigenen Zahlen nicht anzweifeln. Weiterhin verweist Stv. Bgm Struck darauf, dass
die Berechnungen der Samtgemeinde-Verwaltung bis 2017 nicht die vom Land
geforderten ausgeglichenen Haushalte aufweisen. Er vermisst Konzepte, wie diese
erreichbar seien und befürchtet künftig weitere Sparauflagen für die Kommunen.
Stv. Bgm Struck erläutert, dass die Gemeinde Gusborn etwa 5 %
freiwillige Aufgaben in ihrem Haushalt vorweist, ohne die Einbeziehung des
Spielkreises jedoch led. etwa 1 %. Er fragt, ob bei einem Samtgemeinde-Haushalt
mit mehr als 3 % freiwilligen Ausgaben evtl. eine Schließung des Gusborner
Spielkreises zu erwarten ist.
Auskunft der Verwaltung: Die
freiwilligen Ausgaben sollen laut Vorgabe des Landkreises 3 % nicht
übersteigen. Diese 3 % beziehen sich auf die gesamt Samtgemeinde Elbtalaue mit
ihren 10 Mitgliedsgemeinden. Im kumulierten Haushalt der Samtgemeinde Elbtalaue
sind 3,01 % in 2013 vorgesehen.
Auf Anfrage vom Stv. Bgm Struck zum rechnerischen Anteil Gusborns an der
Gesamthöhe des kumulierten Sage-HH wird diese mit ca. 65.000,- € beziffert.
Daraufhin stellt Struck fest, dass led. ein theoretischer Anteil von 24.375,- €
an der Gesamtentschuldungsleistung des Landes auf die Gemeinde Gusborn
entfällt, was einer Zinseinsparung von jährlich
243,75 € entspräche. Er stellt den Nutzen des Zukunftsvertrages für die
Gemeinde Gusborn grundsätzlich in Frage und verweist auf mögliche Nachteile.
Aufgrund der geführten
Diskussion und nach Vortrag der
1.SgRätin Steckelberg fasst der Rat Gusborn folgenden
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Gusborn hat den Antrag auf Eigenentschuldung der Samtgemeinde Elbtalaue zur Kenntnis genommen.
Der Rat der Gemeinde Gusborn ist bereit, gemeinsam mit der Samtgemeinde Elbtalaue in die Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen unter Einbeziehung des Landkreises Lüchow-Dannenberg einzutreten.
Als Verhandlungspartner seitens der Gemeinde Gusborn wird der Bürgermeister benannt.
Dabei sind auch die möglichen Strukturmaßnahmen gemäß Ziffer
9 des Zukunftsvertrages zu verhandeln.
Zusätzliche finanzielle Belastungen aus dem Antrag der Samtgemeinde heraus gegen den Willen der
Gemeinde werden abgelehnt.