Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

1. SgRätin Steckelberg trägt vor und erläutert den Sachverhalt:

Aufgrund des Beschlusses des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 22.09.2011 ist beim Land Niedersachsen ein Antrag auf Entschuldungshilfe im Rahmen der Eigenentschuldung der Samtgemeinde Elbtalaue gestellt worden. Die damals bei der Beschlussfassung unterstellte Weitergabe der Entlastung des Landkreises Lüchow-Dannenberg, die dieser durch die Übernahme der Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter durch den Bund erfährt, im Rahmen einer Senkung der Kreisumlage, ist nicht möglich. Eine Belastung anderer Kommunen zur Entschuldung im Rahmen des Zukunftsvertrages wird nicht akzeptiert werden.

Die Samtgemeinde Elbtalaue ist daher gefordert, andere Konzepte zur Herstellung eines Haushaltsausgleiches ab 2013 bzw. 2014 zu entwickeln. Grundlage hierfür ist die der Vorlage beigefügte Tabelle über den aktuellen Stand eines kumulierten Haushaltes der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden. Auf dieser Basis soll mit dem Land Niedersachsen der Entschuldungsvertrag verhandelt werden.

Da der Entschuldungsvertrag nur zustande kommt, wenn alle Gemeinden der SG dem zustimmen, ist es unabdingbar, dass der Bgm der Gemeinde Gusborn bei Ausarbeitung des Vertrages mitwirkt.

 

Die TOP 5 und 6 dieser Sitzung werden gemeinsam behandelt.

 

Heute ist lediglich der Beschluss über von Samtgemeinde und Mitgliedsgemeinden zu führende Verhandlungen mit dem Land zu fassen. Über einen evtl. Vertragsabschluss zum Zukunftsvertrag entscheidet der Rat der Gemeinde Gusborn in einer gesonderten Sitzung.

 

Der Landrat hat die Samtgemeinden und Gemeinden aufgefordert, zu dem Thema Landkreisfusionen eine Stellungnahme abzugeben. Entscheiden kann nur der Kreistag. Die meisten der Gemeinden, die zu diesem Thema schon getagt haben, haben eine Aufforderung des Kreistages zu fusionieren aus der Beschlussfassung herausgenommen.

 

Eine einzelne Samtgemeinde kann ohne Zustimmung der beteiligten Landkreise nicht mit einem anderen Landkreis fusionieren.

 

Stv. Bgm Struck spricht sich gegen eine Fusion des Landkreises Lüchow-Dannenberg mit anderen Landkreisen aus. Gründe sind u.a. der Wille der Bevölkerung, Verlust der Identität des Landkreises Lüchow-Dannenberg, keine  Einflussnahme auf Gorleben und die negative finanzielle Situation der Nachbarlandkreise.

In Sachen Zukunftsvertrag sollte sich die Sage nicht unter Druck setzen lassen und nichts übereilen. Notfalls sollte der Klageweg auf eine ausreichende Finanzausstattung durch das Land  bestritten werden.

 

Rf Fink sieht beide Entschuldungsanträge in einem Zusammenhang. Ihrer Ansicht nach ist es unwahrscheinlich, dass, wenn sich die Samtgemeinde entschuldet, auch der Landkreis die Möglichkeit hat, sich zu entschulden.

1. SgRätin Steckelberg betont, dass beide Anträge unabhängig von einander zu sehen seien.

 

Rh Ringel spricht sich für eine Entschuldung der Samtgemeinde Elbtalaue aus und beantragt nach Vorlage abzustimmen. Nur eine finanziell „gesunde“ Samtgemeinde ist gut für die Gemeinde Gusborn. Er hält eine der drei Verwaltungsebenen für überflüssig. Seiner Ansicht nach, ist der Landkreis nicht mehr zu halten.

 

In der anstehenden eingehenden Diskussion werden Fragen der Ratsmitglieder von der Verwaltung beantwortet:

 

Stv. Bgm Struck bemerkt, dass die in Aussicht gestellte Entschuldung von 75 % der Liquiditätskredite von 2009 lediglich eine Halbierung der heutigen Kredite bedeuten könnte.

Auskunft der Verwaltung: Stichtag für die Liquiditätskredite ist der  31.12.2009. Dieses Datum wurde mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land vertraglich vereinbart. Einige Gemeinden haben bereits einen Zukunftsvertrag geschlossen.

 

Wenn zumutbares verwertbares Vermögen bei Samtgemeinde oder Mitgliedsgemeinden vorhanden ist, würden die vorhandenen Liquiditätskredite (Stand 31.12.2009) um diesen Betrag reduziert und dadurch die vom Land zu zahlende Entschuldungshilfe vermindert. Bis jetzt ist nicht bekannt, dass dieses in einem bereits geschlossenen Zukunftsvertrag in Niedersachsen festgeschrieben wurde.

 

Stv. Bgm Struck weist darauf hin, dass die Möglichkeit, Bedarfszuweisungen vom Land zu erhalten steigen wird, sobald andere Kommunen sog. Zukunftsverträge abschließen.

Auskunft der Verwaltung: Bedarfszuweisungen müssen jedes Jahr neu beantragt und bewilligt werden. Ob dann Mittel fließen ist ungewiss. Die Mittel aus dem Zukunftsvertrag sind sicher, wenn dieser abgeschlossen wird.

 

Stv. Bgm Struck stellt fest, dass vorliegende Berechnungen der Samtgemeinde-Verwaltung jährliche Steigerungen bei Steuereinnahmen von mehr als 3 % ausweisen. Er hält diese Zahlen für unrealistisch und weist auf ein derzeitiges Wirtschaftwachstum von unter 1 % sowie auf  Rezessionen hin, welche bisher in einem Abstand von 5 bis 7 Jahren auftraten.

Auskunft der Verwaltung: Grundlage für die Berechnung  der Einkommens- und Umsatzsteueranteile sind die vom Land erlassenen Orientierungsdaten. Das Land wird seine eigenen Zahlen nicht anzweifeln. Weiterhin verweist Stv. Bgm Struck darauf, dass die Berechnungen der Samtgemeinde-Verwaltung bis 2017 nicht die vom Land geforderten ausgeglichenen Haushalte aufweisen. Er vermisst Konzepte, wie diese erreichbar seien und befürchtet künftig weitere Sparauflagen für die Kommunen.

 

 

Stv. Bgm Struck erläutert, dass die Gemeinde Gusborn etwa 5 % freiwillige Aufgaben in ihrem Haushalt vorweist, ohne die Einbeziehung des Spielkreises jedoch led. etwa 1 %. Er fragt, ob bei einem Samtgemeinde-Haushalt mit mehr als 3 % freiwilligen Ausgaben evtl. eine Schließung des Gusborner Spielkreises zu erwarten ist.

Auskunft der Verwaltung: Die freiwilligen Ausgaben sollen laut Vorgabe des Landkreises 3 % nicht übersteigen. Diese 3 % beziehen sich auf die gesamt Samtgemeinde Elbtalaue mit ihren 10 Mitgliedsgemeinden. Im kumulierten Haushalt der Samtgemeinde Elbtalaue sind 3,01 % in 2013 vorgesehen.

 

Auf Anfrage vom Stv. Bgm Struck zum rechnerischen Anteil Gusborns an der Gesamthöhe des kumulierten Sage-HH wird diese mit ca. 65.000,- € beziffert. Daraufhin stellt Struck fest, dass led. ein theoretischer Anteil von 24.375,- € an der Gesamtentschuldungsleistung des Landes auf die Gemeinde Gusborn entfällt, was einer Zinseinsparung von jährlich  243,75 € entspräche. Er stellt den Nutzen des Zukunftsvertrages für die Gemeinde Gusborn grundsätzlich in Frage und verweist auf mögliche Nachteile.

 

 

Aufgrund der geführten Diskussion und nach Vortrag  der 1.SgRätin Steckelberg fasst der Rat Gusborn folgenden

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Gusborn hat den Antrag auf Eigenentschuldung der Samtgemeinde Elbtalaue zur Kenntnis genommen.

Der Rat der Gemeinde Gusborn ist bereit, gemeinsam mit der Samtgemeinde Elbtalaue in die Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen unter Einbeziehung des Landkreises Lüchow-Dannenberg einzutreten.

Als Verhandlungspartner seitens der Gemeinde Gusborn wird der Bürgermeister benannt.

Dabei sind auch die möglichen Strukturmaßnahmen gemäß Ziffer 9 des Zukunftsvertrages zu verhandeln.

Zusätzliche finanzielle Belastungen aus dem Antrag  der Samtgemeinde heraus gegen den Willen der Gemeinde werden abgelehnt.