Sitzung: 21.05.2012 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2/184/2012
1.SgRätin
Steckelberg trägt vor, dass aufgrund des Beschlusses des Rates der
Samtgemeinde
Elbtalaue vom 22.09.2011 beim Land Niedersachsen ein Antrag auf
Entschuldungshilfe im Rahmen der Eigenentschuldung der Samtgemeinde Elbtalaue
gestellt worden ist. Die damals bei der Beschlussfassung unterstellte
Weitergabe der Entlastung des Landkreises Lüchow-Dannenberg, die dieser durch
die Übernahme der Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter durch den Bund
erfährt, im Rahmen einer Senkung der Kreisumlage, ist nicht möglich. Eine
Belastung anderer Kommunen zur Entschuldung im Rahmen des Zukunftsvertrages
wird nicht akzeptiert werden.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue ist daher gefordert, andere Konzepte zur Herstellung eines
Haushaltsausgleiches ab 2013 bzw. 2014 zu entwickeln. Grundlage hierfür ist die
der Vorlage beigefügte Tabelle über den aktuellen Stand eines kumulierten
Haushaltes der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden. Auf dieser Basis soll
mit dem Land Niedersachsen der Entschuldungsvertrag verhandelt werden.
Einzelheiten zum
Inhalt und zum weiteren Ablauf bis zum Abschluss eines Entschuldungsvertrages
sind dem Protokoll der Sitzung des Samtgemeindeausschusses vom 16.03.2012, die
gemeinsam mit den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden stattgefunden hat, zu
entnehmen.
Nach kurzer
Aussprache fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Karwitz unterstützt den Antrag auf
Eigenentschuldung der Samtgemeinde Elbtalaue und ist bereit auf der Grundlage
der Eckdaten des Finanzierungskonzeptes gemeinsam mit der Samtgemeinde
Elbtalaue in die Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen unter Einbeziehung
des Landkreises einzutreten.
Dabei sind auch die möglichen Strukturmaßnahmen gemäß Ziffer
9 des Zukunftsvertrages zu verhandeln.