Sitzung: 23.04.2012 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2/178/2012
Sachverhalt:
1.SgRätin Steckelberg trägt zu diesem TOP und zu TOP 9 vor.
Aufgrund des
Beschlusses des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 22.09.2011 ist beim Land
Niedersachsen ein Antrag auf Entschuldungshilfe im Rahmen der Eigenentschuldung
der Samtgemeinde Elbtalaue gestellt worden. Die damals bei der Beschlussfassung
unterstellte Weitergabe der Entlastung des Landkreises Lüchow-Dannenberg, die
dieser durch die Übernahme der Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter
durch den Bund erfährt, im Rahmen einer Senkung der Kreisumlage, ist nicht
möglich. Eine Belastung anderer Kommunen zur Entschuldung im Rahmen des
Zukunftsvertrages wird nicht akzeptiert werden.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue ist daher gefordert, andere Konzepte zur Herstellung eines Haushaltsausgleiches
ab 2013 bzw. 2014 zu entwickeln. Grundlage hierfür ist die der Vorlage
beigefügte Tabelle über den aktuellen Stand eines kumulierten Haushaltes der
Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden. Auf dieser Basis soll mit dem Land
Niedersachsen der Entschuldungsvertrag verhandelt werden.
Das Land ist für
die schlechte finanzielle Situation der
Gemeinden verantwortlich, so Rh Porip.
In Verhandlungen
zum Zukunftsvertrag zu gehen, wird er
unterstützen. Über die weitere Verfahrensweise sollte dann der Inhalt des Zukunftsvertrages
entscheiden.
Auch Rf Molter
spricht sich für Verhandlungen aus.
Nach Diskussion
fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Göhrde unterstützt den Antrag auf
Eigenentschuldung der Samtgemeinde Elbtalaue und ist bereit auf der Grundlage
der Eckdaten des beigefügten
Finanzierungskonzeptes gemeinsam mit der Samtgemeinde Elbtalaue in die Verhandlungen
mit dem Land Niedersachsen unter Einbeziehung des Landkreises einzutreten.
Dabei sind auch die möglichen Strukturmaßnahmen gemäß Ziffer
9 des Zukunftsvertrages zu verhandeln.