Sitzung: 11.04.2012 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 31/208/2012
Beschlussvorschlag
lt. Vorlage:
Dem
Förderverein der Ortsfeuerwehr Groß Heide wird für den Erweiterungsbau des
Feuerwehrgerätehauses ein Zuschuss in Höhe von 121.000,00 Euro gewährt.
Die Mittel wurden im Haushalt bereitgestellt.
Herr Zuther erläutert folgenden Sachverhalt gem. Vorlage:
Entgegen der Vorlage soll lediglich ein Investitionszuschuss
i. H. v. 116.000,00 € anstatt von 121.000,00 € gewährt werden.
Ursprünglich sollte eine „Pellets- Heizung“ installiert werden. Inzwischen
wurde sich jedoch darauf geeinigt, eine herkömmliche Brennwertheizung zu
installieren. Aufgrund der deutlich geringeren Anschaffungskosten muss auch der
Investitionszuschuss dementsprechend auf 116.000,00 € angepasst werden.
Rf Molter möchte die haushaltstechnische Abwicklung des
Investitionszuschuss sowie der Grundstücksübertragung erläutert haben.
Anmerkung
der Verwaltung
Zum 31.12.2011 betrug der bilanzielle Wert des Feuerwehrgerätehauses Groß Heide
(einschließlich dem Wert des Grund und Bodens) 13.203,35 €. Durch eine Übertragung
an den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Groß Heide nimmt die Aktivseite
der Bilanz, also das Vermögen der Samtgemeinde Elbtalaue um diesen Wert ab.
Gleichzeitig entsteht ein Verlust in dieser Höhe, der als außerordentliche
Aufwendung gebucht wird.
Der Zuschuss an den Förderverein für den An- und Umbau des
Feuerwehrgerätehauses stellt einen Investitionszuschuss dar, der
dementsprechend die Aktivseite der Bilanz, also das Vermögen der Samtgemeinde
Elbtalaue erhöht.
Nach ausführlichen Beratungen treten Fragen bezüglich der
Rückübertragungsrechte vor und nach Nutzungsbeginn, dem rechtlichen Status und
der Strukturierung des Fördervereines auf. Der zuständige Fachdienst 31 der
Samtgemeindeverwaltung soll die offenen Fragen klären und der Punkt soll in der
nächsten Sitzung des Brandschutzausschusses beraten werden.
Der Ausschuss fasst den
Beschluss:
Die Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung des Investitionszuschusses wird vertagt.