Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

Die E.On AVACON will auf dem Grundstück eine Biogasrückspeisestation errichten, da sie als Netzbetreiberin verpflichtet ist, das durch die Fa. Kraft & Stoff Dannenberg erzeugte Biogas in ihr Netz aufzunehmen.

Grundstücksverhandlungen mit anderen Grundstückseigentümern waren erfolglos. Auf den Antrag der E.On, der als Anlage 1 beigefügt ist, wird verwiesen.

 

Der Vertrag wird folgende Eckpunkte enthalten:

 

Die Grunderwerbsfläche ist in Anlage 2 schraffiert gekennzeichnet.

 

Für die rautierte Fläche (Teil des Flst. 43/26, GB Blatt 5062) muss der E.On ein Wegerecht in einer Breite von 12 m eingeräumt werden.

 

In der Anlage 3 (Auszug aus dem Bebauungsplan ‚Breeser Weg‘) ist die Fläche grün markiert. Der E.On ist bekannt, dass das Bauwerk innerhalb der blauen Linie errichtet werden muss. Die Vermessung soll nach der Herstellung des Bauwerkes erfolgen, um ggfls. noch Veränderungen vornehmen zu können.

 

Der E.On ist bekannt, dass das Flurstück nicht erschlossen ist. Die Erschließungsstraße (in Anl. 3 mit Planstraße E bezeichnet) ist noch nicht fertiggestellt und wird auch in naher Zukunft nicht hergestellt werden. Die E.On ist berechtigt, sich in dem Bereich der Planstraße E eine eigene, provisorische Zufahrt herzustellen. Die Zufahrt muss jedoch genau auf der geplanten Trasse liegen. Die Herstellung der Zufahrt ist in Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Stadt Dannenberg (Elbe) vorzunehmen. Eine Kostenerstattung oder Anrechnung auf spätere Erschließungsbeiträge erfolgt nicht.

 

Die Vermessung soll das Vermessungsbüro Frick-Lull vornehmen. Die E.On muss sich vor Herstellung der provisorischen Zufahrt von Mitarbeitern des Vermessungsbüros die genauen Grenzen zeigen lassen.

 

Der Vertrag bedarf der Zustimmung des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe). Sollte die E.On vorher den Abschluss des Kaufvertrages wünschen. so ist er bis dahin schwebend unwirksam. Sollte für das Bauwerk keine Genehmigung erfolgen, so kann E.On vom Vertrag zurücktreten. Bis dahin entstandene Kosten sind durch die E.On zu tragen.

 

Die Fläche ist verpachtet. Die E.On tritt in den Pachtvertrag für dieses Teilstück ein und kündigt ihn bei Bedarf der Fläche. Sollten Ernteausfälle geltend gemacht werden, so trägt diese die E.On.

 

Ein Teilkaufpreis in Höhe von 15.000,-- € ist 14 Tage nach KV fällig. Eine Ausgleichszahlung erfolgt 14 Tage nach Vorlage der Vermessungsunterlagen.

 

Eine Übersichtskarte ist als Anl. 4 beigefügt.

 

FBL Kern erläutert auf Nachfrage das Zustandekommen des Kaufpreises. Dieser setzt sich aus dem Einkaufspreis sowie den Erschließungsbeiträgen zusammen, die in etwa 10,50 Euro/qm ausmachen. Die Differenz zu den angesetzten 15,00 Euro decken die sonstigen Kosten der Stadt Dannenberg (Elbe) und enthalten auch einen leichten Gewinn.

Nach Aussprache empfiehlt der FCD folgenden

 

 


Beschlussvorschlag:

An die E.On AVACON, Watenstedter Weg 75, 38229 Salzgitter wird ein Teil des Flurstückes 46/12 der Flur 12 der Gemarkung Breese in der Marsch verkauft. Der Kaufpreis beträgt 15,-- € je m². Bei einer Fläche von ca. 1.000 m² also ca. 15.000,-- €.

Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten trägt die E.On AVACON.