Sitzung: 24.04.2012 Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 3, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 2/202/2012
Sachverhalt:
Die Finanzierung
des Antrages des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom Sommer 2011 sah unter
anderem Belastungen anderer Kommunen durch Anhebung der Kreisumlage und/oder
Veränderungen bei der Finanzierung der Jugendhilfeaufwendungen vor. Der Landrat
des Landkreises hat daher die bekannten 6 Varianten mit Alternativvorschlägen
zur Entschuldung des Landkreises in die Diskussion gebracht.
Grundsätzlich ist
eine Eigenentschuldung des Landkreises zu begrüßen, allerdings darf dadurch
nicht der Antrag der Samtgemeinde Elbtalaue gefährdet werden.
Eine weitere
Möglichkeit der Entschuldung des Landkreises ist die Fusion mit einem oder
mehreren Nachbarlandkreisen. Um die möglichen Vor- oder Nachteile dieser
Variante für den Landkreis Lüchow-Dannenberg zu kennen, ist es unerlässlich,
dass entsprechende Verhandlungen mit dem Land und den Landkreisen Uelzen und
Lüneburg geführt werden müssen und dem Landrat daher ein entsprechendes
Verhandlungsmandat erteilt werden sollte.
Stellv. StDin
Steckelberg macht noch einmal deutlich, dass dieser Tagesordnungspunkt aufgrund
der Bitte des Landrates entstanden ist, eine Stellungnahme aller Gemeinden im
Landkreis zu seinen vorgestellten Varianten zu erhalten. Sie berichtet über die
bisherigen Beratungen in den verschiedenen Gremien. Der Rat der Gemeinde Göhrde
hat der Vorlage so zugestimmt, der Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit
der Samtgemeinde sowie die Räte der Gemeinden Zernien und Neu Darchau haben die
Aufforderung zu Fusionsverhandlungen gestrichen.
Rm. Kittmann
beantragt eine Beschlussfassung ohne Fusionsaufforderung, Rm. Schwidder dagegen
erklärt, er sehe den Landkreis ohne finanzielle Unterstützung der
Mitgliedsgemeinden nicht zu erhalten und unterstützt daher den vorgelegten
Beschlussvorschlag. Auch Rm. Fathmann erklärt, dass es seiner Ansicht nach zu
einer Kreisfusion kommen werde, vorher allerdings sollten die drei
Samtgemeinden in Lüchow-Dannenberg fusionieren. Stellv. StDin Steckelberg
erläutert, dass dieses auch eine Fusion von Mitgliedsgemeinden voraussetzt,
denn eine Samtgemeinde mit 27 Mitgliedsgemeinden wird es nicht geben, zulässig
wären derzeit 12 nach entsprechendem Urteil des Staatsgerichtshofes.
Nach weiterer
Diskussion lehnt der Ausschuss mit 2:3 Stimmen bei 2 Enthaltungen den
Beschlussvorschlag lt. Vorlage ab.
Der beantragte
Beschlussvorschlag ohne eine Fusionsaufforderung an den Landkreis von Rm
Kittmann
„Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
begrüßt den Antrag auf Eigenentschuldung des Landkreises Lüchow-Dannenberg.
Eine
zusätzliche finanzielle Belastung der Samtgemeinde Elbtalaue und ihrer
Mitgliedsgemeinden aus dem Antrag des Landkreises heraus wird jedoch aufgrund
des eigenen Antrages abgelehnt.
Dabei
sind insbesondere die möglichen Strukturmaßnahmen gemäß Ziffer 9 des
Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen
im Vorfeld zu verhandeln und offen zu legen. Hierbei ist vor allem der
Erhalt von Landesbehörden im Landkreis festzuschreiben.
Mit
den Landkreisen Uelzen bzw. Lüneburg ist im Hinblick auf einen möglichen
Gebietsänderungsvertrag der Umfang und die Ausgestaltung für eine Außenstelle
einer künftigen gemeinsamen Kreisverwaltung zu verhandeln und offen zu legen.“
wird bei 3:3 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls abgelehnt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) begrüßt den Antrag auf
Eigenentschuldung des Landkreises Lüchow-Dannenberg.
Eine zusätzliche finanzielle Belastung der Samtgemeinde
Elbtalaue und ihrer Mitgliedsgemeinden aus dem Antrag des Landkreises heraus
wird jedoch aufgrund des eigenen Antrages abgelehnt.
Die Stadt Dannenberg (Elbe) fordert den Kreistag auf, dem
Landrat des Landkreises Lüchow-Dannenberg ein Verhandlungsmandat für Gespräche
zu einer eventuellen Fusion des Landkreises Lüchow-Dannenberg zu erteilen.
Dabei sind insbesondere die möglichen Strukturmaßnahmen gemäß
Ziffer 9 des Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen im Vorfeld zu verhandeln und offen zu legen.
Hierbei ist vor allem der Erhalt von Landesbehörden im Landkreis
festzuschreiben.
Mit den Landkreisen Uelzen bzw. Lüneburg ist im Hinblick auf
einen möglichen Gebietsänderungsvertrag der Umfang und die Ausgestaltung für
eine Außenstelle einer künftigen gemeinsamen Kreisverwaltung zu verhandeln und
offen zu legen.