Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 3, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Sachverhalt:

Die Finanzierung des Antrages des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom Sommer 2011 sah unter anderem Belastungen anderer Kommunen durch Anhebung der Kreisumlage und/oder Veränderungen bei der Finanzierung der Jugendhilfeaufwendungen vor. Der Landrat des Landkreises hat daher die bekannten 6 Varianten mit Alternativvorschlägen zur Entschuldung des Landkreises in die Diskussion gebracht.

Grundsätzlich ist eine Eigenentschuldung des Landkreises zu begrüßen, allerdings darf dadurch nicht der Antrag der Samtgemeinde Elbtalaue gefährdet werden.

Eine weitere Möglichkeit der Entschuldung des Landkreises ist die Fusion mit einem oder mehreren Nachbarlandkreisen. Um die möglichen Vor- oder Nachteile dieser Variante für den Landkreis Lüchow-Dannenberg zu kennen, ist es unerlässlich, dass entsprechende Verhandlungen mit dem Land und den Landkreisen Uelzen und Lüneburg geführt werden müssen und dem Landrat daher ein entsprechendes Verhandlungsmandat erteilt werden sollte.

 

Stellv. StDin Steckelberg macht noch einmal deutlich, dass dieser Tagesordnungspunkt aufgrund der Bitte des Landrates entstanden ist, eine Stellungnahme aller Gemeinden im Landkreis zu seinen vorgestellten Varianten zu erhalten. Sie berichtet über die bisherigen Beratungen in den verschiedenen Gremien. Der Rat der Gemeinde Göhrde hat der Vorlage so zugestimmt, der Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit der Samtgemeinde sowie die Räte der Gemeinden Zernien und Neu Darchau haben die Aufforderung zu Fusionsverhandlungen gestrichen.

Rm. Kittmann beantragt eine Beschlussfassung ohne Fusionsaufforderung, Rm. Schwidder dagegen erklärt, er sehe den Landkreis ohne finanzielle Unterstützung der Mitgliedsgemeinden nicht zu erhalten und unterstützt daher den vorgelegten Beschlussvorschlag. Auch Rm. Fathmann erklärt, dass es seiner Ansicht nach zu einer Kreisfusion kommen werde, vorher allerdings sollten die drei Samtgemeinden in Lüchow-Dannenberg fusionieren. Stellv. StDin Steckelberg erläutert, dass dieses auch eine Fusion von Mitgliedsgemeinden voraussetzt, denn eine Samtgemeinde mit 27 Mitgliedsgemeinden wird es nicht geben, zulässig wären derzeit 12 nach entsprechendem Urteil des Staatsgerichtshofes.

 

Nach weiterer Diskussion lehnt der Ausschuss mit 2:3 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Beschlussvorschlag lt. Vorlage ab.

Der beantragte Beschlussvorschlag ohne eine Fusionsaufforderung an den Landkreis von Rm Kittmann

„Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) begrüßt den Antrag auf Eigenentschuldung des Landkreises Lüchow-Dannenberg.

Eine zusätzliche finanzielle Belastung der Samtgemeinde Elbtalaue und ihrer Mitgliedsgemeinden aus dem Antrag des Landkreises heraus wird jedoch aufgrund des eigenen Antrages abgelehnt.

 

Dabei sind insbesondere die möglichen Strukturmaßnahmen gemäß Ziffer 9 des Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen  im Vorfeld zu verhandeln und offen zu legen. Hierbei ist vor allem der Erhalt von Landesbehörden im Landkreis festzuschreiben.

Mit den Landkreisen Uelzen bzw. Lüneburg ist im Hinblick auf einen möglichen Gebietsänderungsvertrag der Umfang und die Ausgestaltung für eine Außenstelle einer künftigen gemeinsamen Kreisverwaltung zu verhandeln und offen zu legen.“


wird bei 3:3 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls abgelehnt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) begrüßt den Antrag auf Eigenentschuldung des Landkreises Lüchow-Dannenberg.

Eine zusätzliche finanzielle Belastung der Samtgemeinde Elbtalaue und ihrer Mitgliedsgemeinden aus dem Antrag des Landkreises heraus wird jedoch aufgrund des eigenen Antrages abgelehnt.

 

Die Stadt Dannenberg (Elbe) fordert den Kreistag auf, dem Landrat des Landkreises Lüchow-Dannenberg ein Verhandlungsmandat für Gespräche zu einer eventuellen Fusion des Landkreises Lüchow-Dannenberg zu erteilen.

Dabei sind insbesondere die möglichen Strukturmaßnahmen gemäß Ziffer 9 des Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen  im Vorfeld zu verhandeln und offen zu legen. Hierbei ist vor allem der Erhalt von Landesbehörden im Landkreis festzuschreiben.

Mit den Landkreisen Uelzen bzw. Lüneburg ist im Hinblick auf einen möglichen Gebietsänderungsvertrag der Umfang und die Ausgestaltung für eine Außenstelle einer künftigen gemeinsamen Kreisverwaltung zu verhandeln und offen zu legen.