Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

Aufgrund des Beschlusses des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 22.09.2011 ist beim Land Niedersachsen ein Antrag auf Entschuldungshilfe im Rahmen der Eigenentschuldung der Samtgemeinde Elbtalaue gestellt worden. Die damals bei der Beschlussfassung unterstellte Weitergabe der Entlastung des Landkreises Lüchow-Dannenberg, die dieser durch die Übernahme der Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter durch den Bund erfährt, im Rahmen einer Senkung der Kreisumlage, ist nicht möglich. Eine Belastung anderer Kommunen zur Entschuldung im Rahmen des Zukunftsvertrages wird nicht akzeptiert werden.

Die Samtgemeinde Elbtalaue ist daher gefordert, andere Konzepte zur Herstellung eines Haushaltsausgleiches ab 2013 bzw. 2014 zu entwickeln. Grundlage hierfür ist die der Vorlage beigefügte Tabelle über den aktuellen Stand eines kumulierten Haushaltes der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden. Auf dieser Basis soll mit dem Land Niedersachsen der Entschuldungsvertrag verhandelt werden.

 

Einzelheiten zum Inhalt und zum weiteren Ablauf bis zum Abschluss eines Entschuldungsvertrages sind dem Protokoll der Sitzung des Samtgemeindeausschusses vom 16.03.2012, die gemeinsam mit den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden stattgefunden hat, zu entnehmen.

Stellv. StDin Steckelberg gibt noch weitere Informationen zum Entschuldungsantrag der Samtgemeinde. U.a. erläutert sie, dass die Samtgemeinde grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Entschuldung erfüllt. Noch nachzuweisen ist ein ausgeglichener kumulierter Ergebnishaushalt der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden. Außerdem dürfen die kumulierten freiwilligen Aufwendungen 3 v.H. der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes nicht überschreiten. Die den Unterlagen beigefügte Tabelle zeigt, dass per 04.04.2012 ein ausgeglichener Ergebnishaushalt noch nicht vorhandenen ist, die Wahrscheinlichkeit, dieses zu erreichen aber sehr hoch ist.

In der nachfolgenden kurzen Diskussion wird die Unterstützung des Antrages der Samtgemeinde deutlich gemacht.


Der FCD empfiehlt folgenden

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) unterstützt den Antrag auf Eigenentschuldung der Samtgemeinde Elbtalaue und ist bereit auf der Grundlage der Eckdaten des beigefügten  Finanzierungskonzeptes gemeinsam mit der Samtgemeinde Elbtalaue in die Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen unter Einbeziehung des Landkreises einzutreten.

Dabei sind auch die möglichen Strukturmaßnahmen gemäß Ziffer 9 des Zukunftsvertrages zu verhandeln.