Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Frau Steckelberg verweist auf die Vorlage. Aufgrund des Beschlusses des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 22.09.2011 ist beim Land Niedersachsen ein Antrag auf Entschuldungshilfe im Rahmen der Eigenentschuldung der Samtgemeinde Elbtalaue gestellt worden. Die damals bei der Beschlussfassung unterstellte Weitergabe der Entlastung des Landkreises Lüchow-Dannenberg, die dieser durch die Übernahme der Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter durch den Bund erfährt, im Rahmen einer Senkung der Kreisumlage, ist nicht möglich. Eine Belastung anderer Kommunen zur Entschuldung im Rahmen des Zukunftsvertrages wird nicht akzeptiert werden.

Die Samtgemeinde Elbtalaue ist daher gefordert, andere Konzepte zur Herstellung eines Haushaltsausgleiches ab 2013 bzw. 2014 zu entwickeln. Grundlage hierfür ist die der Vorlage beigefügte Tabelle über den aktuellen Stand eines kumulierten Haushaltes der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden. Auf dieser Basis soll mit dem Land Niedersachsen der Entschuldungsvertrag verhandelt werden.

 

Einzelheiten zum Inhalt und zum weiteren Ablauf bis zum Abschluss eines Entschuldungsvertrages sind dem Protokoll der Sitzung des Samtgemeindeausschusses vom 16.03.2012, die gemeinsam mit den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden stattgefunden hat, zu entnehmen. Ziel des Zukunftsvertrages soll sein, dass 75 % der aufgelaufenen Kassenkredite der Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeinden zu einem bestimmen Stichtag seitens des Landes übernommen werden. Hierzu müssen alle zustimmen. Das Innenministerium hat mitgeteilt, dass die Samtgemeinde und ihre Mitgliedsgemeinden grundsätzlich die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Hierzu ist u.a. notwendig, dass in den kommenden 5 Jahren ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt wird. Mit dieser Entschuldung können evtl. auch Strukturverbesserungen erreicht werden.

Bgm Schulz weist darauf hin, dass es hier nur um Verhandlungen geht, um zu prüfen, was möglich ist.

Herr Kern geht nochmals auf die kumulierten Haushalte der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden ein.

Rh U. Beutler spricht die Entschuldung des Landkreises an.

Frau Steckelberg berichtet, dass in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für interkommunale Zusammenarbeit über den Entschuldungsantrag der Samtgemeinde verhandelt wurde, der dem Rat mehrheitlich empfohlen wurde. Ebenfalls wurde über den Entschuldungsantrag des Landkreises Lüchow-Dannenberg beraten. Hier hat sich der Ausschuss dafür ausgesprochen, dem Landkreis keine Empfehlung zu geben betreffend der Fusionierung mit anderen Landkreisen. Frau Steckelberg verliest hierzu die Empfehlung zum folgenden Tagesordnungspunkt 6.

Rf Mahnke erkundigt sich, ob SGBgm Meyer beabsichtigt, Gespräche mit der Samtgemeinde Lüchow über die Bildung einer selbständigen Samtgemeinde Lüchow-Dannenberg zu führen.

Frau Steckelberg erläutert, dass diese Möglichkeit nicht besteht, da bei einer selbständigen Samtgemeinde höchstens 12 Mitgliedsgemeinden zulässig sind. In diesem Fall wären es allerdings 27.

Des Weiteren wäre es wichtig, bis zum Herbst einen unterschriftsreifen Vertrag auszuhandeln, da die Landesmittel bereits zur Hälfte ausgeschöpft sind. Bis zum 30. Mai 2012 sollten  alle Mitgliedsgemeinden ihre Entscheidung getroffen haben, um die Weiterführung nicht zu gefährden.

 

Nach weiterer Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien folgenden

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Zernien unterstützt den Antrag auf Eigenentschuldung der Samtgemeinde Elbtalaue und ist bereit auf der Grundlage der Eckdaten des beigefügten  Finanzierungskonzeptes gemeinsam mit der Samtgemeinde Elbtalaue in die Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen unter Einbeziehung des Landkreises einzutreten.

Dabei sind auch die möglichen Strukturmaßnahmen gemäß Ziffer 9 des Zukunftsvertrages zu verhandeln.