Beschluss: Kenntnis genommen

Frau Demmer berichtet, dass die Förderschullehrerin, Frau Fritsche den Antrag auf Umbau von zwei Kellerräumen zu einem Förderraum gestellt hat.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann eine Umnutzung des Kellers nicht erfolgen, da ein Keller nicht den Erfordernissen eines Klassenraumes oder  auch eines Förderraumes entspricht. Auch durch erheblichen Bauaufwand wären die speziellen Erfordernisse nicht erreichbar, so Frau Demmer. Deshalb kann die Samtgemeinde als Schulträger dem Antrag leider aus den genannten Gründen nicht entsprechen. Es sollte möglichst zeitnah nach anderen Möglichkeiten im vorhandenen Gebäude gesucht werden.

 

Herr Beckmann weist darauf hin, dass dringend ein Förderraum zur Verfügung gestellt werden muss, da die Kinder teilweise sogar auf dem Flur unterrichtet werden. Ggfs. gibt es die Möglichkeit die bisher bewohnte Mietwohnung wegen Eigenbedarf zu kündigen und selbst zu nutzen.