Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0

 

Stv Bgm Struck erläutert, dass eine Beratung über eine Stellungnahme des Rates der Gemeinde Gusborn zu angedachten Fusionen, Auflösung des Landkreises sowie Entschuldungsvertrag zwischen der Samtgemeinde Elbtalaue und dem Land Niedersachsen erfolgen soll.

Er erklärt, dass der Gemeinderat in heutiger Sitzung eine Stellungnahme zu den Anträgen von SG und LK zum Zukunftsvertrag beschließen kann.

 

 

1.SgRätin Steckelberg erläutert den aktuellen Sachstand und die von der Samtgemeinde geplante weitere Vorgehensweise:

Das Land Niedersachsen hat den Landkreisen, den Samtgemeinden und Gemeinden in Aussicht gestellt, Entschuldungshilfen zu gewähren für die
- Umwandlung von Samtgemeinden in Einheitsgemeinden
- Fusionen von Landkreisen und Samtgemeinden
- Eigenentschuldung
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die Samtgemeinde Elbtalaue haben im Jahr 2011 Anträge gestellt.
Ausführliche Unterlagen hierüber sind allen Ratsmitgliedern zu der Sitzung aller Räte in der Samtgemeinde Elbtalaue am 07.02.2012 zugegangen.
Eigenentschuldung zulasten anderer Kommunen (wie z.B. LK -> SG), sofern sie nicht im Konsens erfolgt, ist nicht zulässig.
Am 16.03.12 findet ein Gespräch des Samtgemeindeausschusses der Samtgemeinde Elbtalaue mit allen Bürgermeistern und stv Bgm  mit Vertretern des Niedersächsischen Innenministeriums statt.  Hierzu wird von der SG ein detaillierter Fragenkatalog vorgelegt.
Am 17.04.2012 findet eine Sitzung des Ausschusses für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue (AIZE) mit allen Bürgermeistern statt, in der Vorschläge zur Eigenentschuldung der Samtgemeinde zur Beschlussfassung gestellt werden sollen. Die Eigenentschuldung der Samtgemeinde soll nicht zulasten der Mitgliedsgemeinden gehen.

Zu den Vorschlägen des Landkreises erklärt 1.SgRätin Steckelberg folgendes:
Die Vorschläge für die Eigenentschuldung des Landkreises ist dahingehend zu prüfen, in wieweit sie die Samtgemeinde bzw. die Gemeinden belasten bzw. die Eigenentschuldung der Samtgemeinde gefährden können.

Entschuldungsvarianten:

VARIANTE 1: Grundsteueranhebung A & B 150% + fünf Messanlagen

Zu 1): Steuererhöhungen – Mehrbelastung für die Bürger
VARIANTE 2: Grundsteueranhebung A & B 50% + Behördenkooperationen + Einsparungen im Schul- und Jugendhilfehaushalt

Zu 2): Erhöhung der Hebesätze etc.   – Mehrbelastung für die Bürger
VARIANTE 3: Fünf Messanlagen + Einsparungen im Schul-, Sozial- und Jugendhilfehaushalt

Zu 3): Infrastrukturmaßnahmen,….  - keine Belastung der Samtgemeinde, aber erhebliche Mehrbelastung der Bürger
VARIANTE 4: Fusion mit unterschiedlichen niedersächsischen Nachbarlandkreisen

Zu 4): Fusionen der Landkreise – Antrag auf Eigenentschuldung der Samtgemeinde würde nicht gefährdet.
VARIANTE 5: Verfassungsbeschwerde

Zu 5): Klage, wäre eine Möglichkeit, würde aber kein Geld aus dem Zukunftsvertrag bringen.
VARIANTE 6: Gesetzliche Auflösung des Landkreises

Zu 6): gar nichts tun  -  Bei dann möglichen Zwangsfusionen würden die Schulden bleiben.

Zur Sitzung AIZE wird in Abstimmung mit den Bürgermeistern eine Vorlage ausgearbeitet, in der festgelegt werden soll, dass die Samtgemeinde einen Antrag auf Eigenentschuldung stellt ohne dadurch die Mitgliedsgemeinden zu belasten. Für die Antragstellung ist eine Unterstützungserklärung der Gemeinden erforderlich.
Zur Stellungnahme zum Entschuldungsantrag des Landkreises könnte die Gemeinde erklären, dass ein Antrag nur unterstützt wird, wenn  die Samtgemeinde Elbtalaue dadurch nicht belastet wird.  Es wird vorgeschlagen, dem Kreistag darüber hinaus zu empfehlen, dem Landrat das Mandat zu erteilen mit anderen Landkreisen in Fusionsgespräche zu treten. Hier könnten konkrete Forderungen über den Erhalt von Infrastruktur im Bereich des Landkreises Lüchow-Dannenberg aufgenommen werden.

1.SgRätin Steckelberg befürwortet, dass in der heutigen Sitzung kein Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Gusborn erfolgen soll. Das Gespräch mit dem NMI am 16.03.12 sollte abgewartet werden. Der Fragenkatalog der Samtgemeinde wird den Bgm und stv Bgm vor der Besprechung zugehen, sodass die weiteren Fragen im Namen der Gemeinde entsprechend vorbereitet werden können.

Termine:
16.03.2012    Sitzung  SgA mit Bgm, stv. Bgm, NMI
17.04.2012    Sitzung AIZE  mit Bgm
26.04.2012    Sitzung SgA
03.05.2012    Sitzung Samtgemeinderat
04.06.2012    Sondersitzung Kreistag zum Zukunftsvertrag
Die Gemeinderäte müssten zwischen dem 18.04.12 und 03.06.12 Beschlüsse über Stellungnahmen zu den Anträgen von Landkreis und Samtgemeinde zum Zukunftsvertrag fassen.


Auf Anfrage von Stv Bgm Struck erklärt 1.SgRätin Steckelberg, dass die Berechnungen zum Antrag auf Eigenentschuldung zur Sitzung des AIZE am 17.04.2012 vorgelegt werden.

Auf Anfrage von Rh Burmester erklärt 1.SgRätin Steckelberg, dass die Defizite der Samtgemeinde und aller Gemeinden in die Berechnung aufgenommen werden.

Stv Bgm Struck erläutert, dass umfangreiche Unterlagen zu dem Thema vorliegen und teilweise von den Mitgliedern des Gemeinderates nicht dahingehend ausgewertet werden können, wie sich bestimmte Beschlussfassungen für die Gemeinde bzw. die Bürger in Zukunft auswirken können. Die Verwaltung hat konkrete Vorstellungen über die weitere Vorgehensweise und beeinflusst die Entscheidung der Ratsmitglieder. Auch die Elbe-Jeetzel-Zeitung berichtet einseitig im Sinne des Landrates.
Stv Bgm Struck weist darauf hin, dass bei allen Beschlüssen zu bedenken ist, dass auch bei einer teilweisen Entschuldung der Gemeinde durch das Land die Schulden
unverändert weiter bei den Bürgern bleiben. Eine Entschuldung ist nicht nachhaltig. Bei Unterschrift der Gemeinde unter den Zukunftsvertrag sind weitere erhebliche Einschränkungen für die Bürger wie Schließung von Schulen, Bädern, Büchereien, etc. zu befürchten. Die Gemeinde Gusborn hat im Beschluss zur Finanzsituation der Gemeinde gefordert, dass Bürger im ländlichen Raum finanziell nicht schlechter gestellt werden dürfen als in Ballungsgebieten. Durch Stellenabbau  aufgrund im Zukunftsvertrag vereinbarter Einsparungen  würde sich die finanzielle Situation vieler Familien verschlechtern.
Stv Bgm Struck befürwortet, dass zunächst abgewartet und kein Antrag für eine Entschuldung im Rahmen des Zukunftsvertrages gestellt werden soll. Bei Fusion der Landkreise Lbg. und Lü.-Dbg. werden allein schon durch die dann entstehenden Mehrheitsverhältnisse die Interessen des LK Lbg. favorisiert. Bei späteren evtl. weitergehenden Gebietsreformen wird sich die finanzielle Situation in der Region Lü-Dbg noch weiter verschlechtern. Eine Klage gegen das Land hat seiner Meinung nach Aussicht auf Erfolg. Die vor Jahren zugesagten 18 Mio. Euro wurden bisher nicht
ausgezahlt und sollten mit Nachdruck angefordert werden.
Viele in Gutachten (Böll, NIW, Geiger) errechnete Einsparmöglichkeiten sind nicht umsetzbar.
Entsprechend des Sondergesetztes für den LK Lü-Dbg müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, mit denen der LK weiter bestehen kann. Das ist nur durch finanzielle Unterstützung durch das Land möglich.

Auf Anfrage von Rh Ringel erläutert 1.SgRätin Steckelberg, dass nicht nur 75% der Kreditzinsen sondern auch 75% der Kassenkredite (nicht der Investitionskredite) übernommen werden können.

Rh Ringel befürwortet, dass die Region Lü-Dbg eigenständig bleiben soll. Fusionen von kleinen Gemeinden wären sinnvoll. Eine Verwaltungsebene muss langfristig abgebaut werden. Stellenabbau sollte nicht durch Entlassungen sondern durch langsamen Personalabbau erfolgen. Auch bei teilweise Übernahme der Schulden durch das Land wäre bei gleichbleibender Verwaltungsstruktur kein langfristiger Schuldenabbau möglich. Eine Klage der Gemeinde hält er nicht für aussichtsreich.
Für die Beschlussfassung im Gemeinderat müssen verschiedene Vorschläge von der Samtgemeinde vorgelegt werden.

Auf Anfrage von stv Bgm Geuder erklärt 1.SgRätin Steckelberg, dass Zusammenarbeit LK/SG in Bereichen in denen das möglich ist, wie EDV, Personalabrechnung, etc., bereits erfolgt. Andere Aufgaben wie Sozialamt, Gesundheitsamt, Baurecht, etc. liegen in  der Zuständigkeit des LK, Einwohnermeldewesen, etc. bei den SG.  Die Samtgemeinden Lüchow (Wendland) und Elbtalaue sind jetzt schon die flächen- und einwohnermäßig größten SG in Niedersachsen.

Eine Beschlussfassung des Gemeinderates Gusborn über eine Ablehnung von  freiwilligen Fusionen auf allen kommunalen Ebenen im Landkreis Lüchow-Dannenberg wird nach kurzer Aussprache mehrheitlich
abgelehnt.

Stv Bgm Struck erläutert, dass im Beschlussvorschlag der Samtgemeinde Gartow zum Zukunftsvertrag nicht konkret definiert  wird, wie Einsparungen erfolgen sollen.
Hierzu erklärt 1.SgRätin Steckelberg, dass die SG Gartow aufgrund der guten finanziellen Situation einer Aufgabenübertragung EWT und Naturpark vom Landkreis an die SG Gartow sowie höherer Kostenübernahmen bei der Jugendhilfevereinbarung zustimmen würde. Die SG Elbtalaue kann dem nicht zustimmen.


Eine Beschlussfassung des Gemeinderates Gusborn zum Entschuldungsantrag der Samtgemeinde Elbtalaue  bereits zum jetzigen Zeitpunkt, wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Herr Kern nimmt an der Sitzung teil.

1.SgRätin Steckelberg erläutert, dass durch die Fusion der SG Dannenberg und Hitzacker das strukturelle Defizit von rd. 5 Mio. auf 1,6 Mio. Euro gesunken ist. Sie erklärt, dass Förderungen zum Erhalt von Infrastruktur nur jetzt bei freiwilligen Fusionen möglich sind. Entsprechende Verhandlungen des Landkreises mit dem Land sollten geführt werden.

Priorität hat hier aber die Eigenentschuldung der Samtgemeinde Elbtalaue.

Stv Bgm Struck beantragt, folgende Stellungnahme des Gemeinderates Gusborn zu beschließen:
Der Rat der Gemeinde Gusborn stellt fest, dass von der Elbe-Jeetzel-Zeitung eine sehr einseitige Berichterstattung zum Thema kommunale Strukturen erfolgt. Ein ordentlicher Journalismus macht Meldungen und Meinungen für Leser unterscheidbar. Das ist bei der EJZ in den Beiträgen von Jens Feuerriegel nicht der Fall.
 - Nach Aussprache wird der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Ja    1    nein    4    Enthaltung    4

Auf Anfrage von Rh Burmester erklärt Herr Kern, dass die Samtgemeindeverwaltung alle zum Zukunftsvertrag vorliegenden Informationen zeitnah an die Gremien weitergibt. Der Fragenkatalog für die Besprechung mit dem NMI am 16.03. wird zzt. ausgearbeitet.

Nach weiterer Aussprache fasst der Gemeinderat Gusborn folgenden


 


Beschluss:

Eine Stellungnahme des Rates der Gemeinde Gusborn zu angedachten Fusionen, Auflösung des Landkreises sowie Entschuldungsvertrag zwischen der Samtgemeinde Elbtalaue und dem Land Niedersachsen  in heutiger Sitzung  wird abgelehnt.