Sitzung: 08.03.2012 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Abgelehnt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Stv Bgm Struck erläutert, dass eine Beratung über eine Stellungnahme des
Rates der Gemeinde Gusborn zu angedachten Fusionen, Auflösung des Landkreises
sowie Entschuldungsvertrag zwischen der Samtgemeinde Elbtalaue und dem Land
Niedersachsen erfolgen soll.
Er erklärt, dass der Gemeinderat in heutiger Sitzung eine
Stellungnahme zu den Anträgen von SG und LK zum Zukunftsvertrag beschließen kann.
1.SgRätin Steckelberg erläutert den
aktuellen Sachstand und die von der Samtgemeinde geplante weitere Vorgehensweise:
Das Land Niedersachsen hat den Landkreisen, den Samtgemeinden und Gemeinden
in Aussicht gestellt, Entschuldungshilfen zu gewähren für die
- Umwandlung von Samtgemeinden in Einheitsgemeinden
- Fusionen von Landkreisen und Samtgemeinden
- Eigenentschuldung
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die Samtgemeinde Elbtalaue haben im Jahr
2011 Anträge gestellt.
Ausführliche Unterlagen hierüber sind allen Ratsmitgliedern zu der Sitzung
aller Räte in der Samtgemeinde Elbtalaue am 07.02.2012 zugegangen.
Eigenentschuldung zulasten anderer Kommunen (wie z.B. LK -> SG), sofern sie
nicht im Konsens erfolgt, ist nicht zulässig.
Am 16.03.12 findet ein Gespräch des Samtgemeindeausschusses der Samtgemeinde
Elbtalaue mit allen Bürgermeistern und stv Bgm
mit Vertretern des Niedersächsischen Innenministeriums statt. Hierzu wird von der SG ein detaillierter
Fragenkatalog vorgelegt.
Am 17.04.2012 findet eine Sitzung des Ausschusses für interkommunale
Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
(AIZE) mit allen Bürgermeistern statt, in der Vorschläge zur Eigenentschuldung
der Samtgemeinde zur Beschlussfassung gestellt werden sollen. Die
Eigenentschuldung der Samtgemeinde soll nicht zulasten der Mitgliedsgemeinden
gehen.
Zu den Vorschlägen des Landkreises erklärt
1.SgRätin Steckelberg folgendes:
Die Vorschläge für die Eigenentschuldung des Landkreises ist dahingehend zu
prüfen, in wieweit sie die Samtgemeinde bzw. die Gemeinden belasten bzw. die
Eigenentschuldung der Samtgemeinde gefährden können.
Entschuldungsvarianten:
VARIANTE 1: Grundsteueranhebung A & B
150% + fünf Messanlagen
Zu 1): Steuererhöhungen – Mehrbelastung
für die Bürger
VARIANTE 2: Grundsteueranhebung A & B 50% + Behördenkooperationen +
Einsparungen im Schul- und Jugendhilfehaushalt
Zu 2): Erhöhung der Hebesätze etc. – Mehrbelastung für die Bürger
VARIANTE 3: Fünf Messanlagen + Einsparungen im Schul-, Sozial- und
Jugendhilfehaushalt
Zu 3): Infrastrukturmaßnahmen,…. - keine Belastung der Samtgemeinde, aber
erhebliche Mehrbelastung der Bürger
VARIANTE 4: Fusion mit unterschiedlichen niedersächsischen Nachbarlandkreisen
Zu 4): Fusionen der Landkreise – Antrag
auf Eigenentschuldung der Samtgemeinde würde nicht gefährdet.
VARIANTE 5: Verfassungsbeschwerde
Zu 5): Klage, wäre eine Möglichkeit, würde
aber kein Geld aus dem Zukunftsvertrag bringen.
VARIANTE 6: Gesetzliche Auflösung des Landkreises
Zu 6): gar nichts tun - Bei
dann möglichen Zwangsfusionen würden die Schulden bleiben.
Zur Sitzung AIZE wird in Abstimmung mit den Bürgermeistern eine Vorlage
ausgearbeitet, in der festgelegt werden soll, dass die Samtgemeinde einen
Antrag auf Eigenentschuldung stellt ohne dadurch die Mitgliedsgemeinden zu
belasten. Für die Antragstellung ist eine Unterstützungserklärung der Gemeinden
erforderlich.
Zur Stellungnahme zum Entschuldungsantrag des Landkreises könnte die Gemeinde
erklären, dass ein Antrag nur unterstützt wird, wenn die Samtgemeinde Elbtalaue dadurch nicht
belastet wird. Es wird vorgeschlagen,
dem Kreistag darüber hinaus zu empfehlen, dem Landrat das Mandat zu erteilen
mit anderen Landkreisen in Fusionsgespräche zu treten. Hier könnten konkrete
Forderungen über den Erhalt von Infrastruktur im Bereich des Landkreises
Lüchow-Dannenberg aufgenommen werden.
1.SgRätin Steckelberg befürwortet, dass in der heutigen Sitzung kein
Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Gusborn erfolgen soll. Das
Gespräch mit dem NMI am 16.03.12 sollte abgewartet werden. Der Fragenkatalog
der Samtgemeinde wird den Bgm und stv Bgm vor der Besprechung zugehen, sodass
die weiteren Fragen im Namen der Gemeinde entsprechend vorbereitet werden
können.
Termine:
16.03.2012 Sitzung SgA mit Bgm, stv. Bgm, NMI
17.04.2012 Sitzung AIZE mit Bgm
26.04.2012 Sitzung SgA
03.05.2012 Sitzung Samtgemeinderat
04.06.2012 Sondersitzung Kreistag zum
Zukunftsvertrag
Die Gemeinderäte müssten zwischen dem 18.04.12 und 03.06.12 Beschlüsse über
Stellungnahmen zu den Anträgen von Landkreis und Samtgemeinde zum
Zukunftsvertrag fassen.
Auf Anfrage von Stv Bgm Struck erklärt 1.SgRätin Steckelberg, dass die
Berechnungen zum Antrag auf Eigenentschuldung zur Sitzung des AIZE am
17.04.2012 vorgelegt werden.
Auf Anfrage von Rh Burmester erklärt 1.SgRätin Steckelberg, dass die Defizite
der Samtgemeinde und aller Gemeinden in die Berechnung aufgenommen werden.
Stv Bgm Struck erläutert, dass umfangreiche Unterlagen zu dem Thema vorliegen
und teilweise von den Mitgliedern des Gemeinderates nicht dahingehend
ausgewertet werden können, wie sich bestimmte Beschlussfassungen für die
Gemeinde bzw. die Bürger in Zukunft auswirken können. Die Verwaltung hat
konkrete Vorstellungen über die weitere Vorgehensweise und beeinflusst die
Entscheidung der Ratsmitglieder. Auch die Elbe-Jeetzel-Zeitung berichtet einseitig
im Sinne des Landrates.
Stv Bgm Struck weist darauf hin, dass bei allen Beschlüssen zu bedenken ist,
dass auch bei einer teilweisen Entschuldung der Gemeinde durch das Land die
Schulden unverändert weiter bei den Bürgern bleiben. Eine Entschuldung ist
nicht nachhaltig. Bei Unterschrift der Gemeinde unter den Zukunftsvertrag sind
weitere erhebliche Einschränkungen für die Bürger wie Schließung von Schulen,
Bädern, Büchereien, etc. zu befürchten. Die Gemeinde Gusborn hat im Beschluss
zur Finanzsituation der Gemeinde gefordert, dass Bürger im ländlichen Raum
finanziell nicht schlechter gestellt werden dürfen als in Ballungsgebieten.
Durch Stellenabbau aufgrund im
Zukunftsvertrag vereinbarter Einsparungen
würde sich die finanzielle Situation vieler Familien verschlechtern.
Stv Bgm Struck befürwortet, dass zunächst abgewartet und kein Antrag für eine
Entschuldung im Rahmen des Zukunftsvertrages gestellt werden soll. Bei Fusion
der Landkreise Lbg. und Lü.-Dbg. werden allein schon durch die dann entstehenden
Mehrheitsverhältnisse die Interessen des LK Lbg. favorisiert. Bei späteren
evtl. weitergehenden Gebietsreformen wird sich die finanzielle Situation in der
Region Lü-Dbg noch weiter verschlechtern. Eine Klage gegen das Land hat seiner
Meinung nach Aussicht auf Erfolg. Die vor Jahren zugesagten 18 Mio. Euro wurden
bisher nicht ausgezahlt und sollten mit Nachdruck angefordert werden.
Viele in Gutachten (Böll, NIW, Geiger) errechnete Einsparmöglichkeiten sind
nicht umsetzbar.
Entsprechend des Sondergesetztes für den LK Lü-Dbg müssen Rahmenbedingungen
geschaffen werden, mit denen der LK weiter bestehen kann. Das ist nur durch
finanzielle Unterstützung durch das Land möglich.
Auf Anfrage von Rh Ringel erläutert 1.SgRätin Steckelberg, dass nicht nur 75%
der Kreditzinsen sondern auch 75% der Kassenkredite (nicht der
Investitionskredite) übernommen werden können.
Rh Ringel befürwortet, dass die Region Lü-Dbg eigenständig bleiben soll.
Fusionen von kleinen Gemeinden wären sinnvoll. Eine Verwaltungsebene muss langfristig
abgebaut werden. Stellenabbau sollte nicht durch Entlassungen sondern durch
langsamen Personalabbau erfolgen. Auch bei teilweise Übernahme der Schulden
durch das Land wäre bei gleichbleibender Verwaltungsstruktur kein langfristiger
Schuldenabbau möglich. Eine Klage der Gemeinde hält er nicht für
aussichtsreich.
Für die Beschlussfassung im Gemeinderat müssen verschiedene Vorschläge von der
Samtgemeinde vorgelegt werden.
Auf Anfrage von stv Bgm Geuder erklärt 1.SgRätin Steckelberg, dass Zusammenarbeit
LK/SG in Bereichen in denen das möglich ist, wie EDV, Personalabrechnung, etc.,
bereits erfolgt. Andere Aufgaben wie Sozialamt, Gesundheitsamt, Baurecht, etc.
liegen in der Zuständigkeit des LK,
Einwohnermeldewesen, etc. bei den SG.
Die Samtgemeinden Lüchow (Wendland) und Elbtalaue sind jetzt schon die
flächen- und einwohnermäßig größten SG in Niedersachsen.
Eine Beschlussfassung des Gemeinderates Gusborn über eine Ablehnung von freiwilligen Fusionen auf allen kommunalen
Ebenen im Landkreis Lüchow-Dannenberg wird nach kurzer Aussprache mehrheitlich abgelehnt.
Stv Bgm Struck erläutert, dass im Beschlussvorschlag der Samtgemeinde Gartow
zum Zukunftsvertrag nicht konkret definiert
wird, wie Einsparungen erfolgen sollen.
Hierzu erklärt 1.SgRätin Steckelberg, dass die SG Gartow aufgrund der guten
finanziellen Situation einer Aufgabenübertragung EWT und Naturpark vom
Landkreis an die SG Gartow sowie höherer Kostenübernahmen bei der
Jugendhilfevereinbarung zustimmen würde. Die SG Elbtalaue kann dem nicht
zustimmen.
Eine Beschlussfassung des Gemeinderates Gusborn zum Entschuldungsantrag der
Samtgemeinde Elbtalaue bereits zum
jetzigen Zeitpunkt, wird mehrheitlich abgelehnt.
Herr Kern nimmt an der Sitzung teil.
1.SgRätin Steckelberg erläutert, dass durch die Fusion der SG Dannenberg und
Hitzacker das strukturelle Defizit von rd. 5 Mio. auf 1,6 Mio. Euro gesunken
ist. Sie erklärt, dass Förderungen zum Erhalt von Infrastruktur nur jetzt bei
freiwilligen Fusionen möglich sind. Entsprechende Verhandlungen des Landkreises
mit dem Land sollten geführt werden.
Priorität hat
hier aber die Eigenentschuldung der Samtgemeinde Elbtalaue.
Stv Bgm Struck beantragt, folgende
Stellungnahme des Gemeinderates Gusborn zu beschließen:
Der Rat der Gemeinde Gusborn stellt fest, dass von der Elbe-Jeetzel-Zeitung
eine sehr einseitige Berichterstattung zum Thema kommunale Strukturen erfolgt.
Ein ordentlicher Journalismus macht Meldungen und Meinungen für Leser
unterscheidbar. Das ist bei der EJZ in den Beiträgen von Jens Feuerriegel nicht
der Fall.
- Nach Aussprache wird der Antrag
mehrheitlich abgelehnt.
Ja 1
nein 4 Enthaltung 4
Auf Anfrage von Rh Burmester erklärt Herr Kern, dass die Samtgemeindeverwaltung
alle zum Zukunftsvertrag vorliegenden Informationen zeitnah an die Gremien
weitergibt. Der Fragenkatalog für die Besprechung mit dem NMI am 16.03. wird
zzt. ausgearbeitet.
Nach weiterer Aussprache fasst der Gemeinderat Gusborn folgenden
Beschluss:
Eine Stellungnahme des Rates der Gemeinde Gusborn zu angedachten
Fusionen, Auflösung des Landkreises sowie Entschuldungsvertrag zwischen der
Samtgemeinde Elbtalaue und dem Land Niedersachsen in heutiger Sitzung wird abgelehnt.