Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8

Der Vorlage beigefügt ist ein Antrag der Betreiber des angrenzenden Schweinemaststalles der Schulz-Landschwein KG.

Bei dem betreffenden Weg handelt es sich um einen im Eigentum der Gemeinde befindlichen Wirtschaftsweg. Die öffentliche Erschließung der Schweinemastanlage wurde durch die Eintragung einer Baulast sichergestellt. Eine Vereinbarung über die Unterhaltung des Weges zwischen den Bauherrn und der Gemeinde wurde nicht abgeschlossen. Eine Überprüfung des technischen Mitarbeiters der Samtgemeinde hat ergeben, dass lediglich punktueller Unterhaltungsbedarf besteht.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat Göhrde den

 

 


Beschluss:

Der Antrag der Schulz-Landschwein KG auf Erneuerung des betreffenden Wirtschaftsweges wird abgelehnt