Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Gusborn hat letztmalig mit Beschluss vom 15.12.2004 die Änderung der Aufwandsentschädigung beschlossen.

 

In der Ratssitzung am 19.01.2012 wurde angeregt, die Aufwandsentschädigung und die Fahrkostenpauschale für die stellvertretenden Bürgermeister/-innen und die Hälfte zu reduzieren.

Die Anregung wurde in den Entwurf der Änderungssatzung aufgenommen.

 

Da am 01.11.2011 die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) außer und das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Kraft getreten ist, sind die sich daraus für die Aufwandsentschädigungen ergebenen Änderungen in die Änderungssatzung aufgenommen worden.

 

Darüber hinaus wird empfohlen, dass das Sitzungsgeld auch für den Besuch von Informationsveranstaltungen, die die Belange der Gemeinde betreffen, gewährt wird und eine Erstattung der Kinderbetreuungskosten möglich ist.

 

 

Stv Bgm Struck weist darauf hin, dass die Reduzierung der Aufwandsentschädigung und der Fahrtkostenpauschale für die stv Bürgermeisterin / den stv Bürgermeister auf Antrag der stv Bürgermeisterin / des stv Bürgermeisters erfolgte.

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat Gusborn folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Gusborn über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates wird beschlossen.

Die Satzung wird der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.