Sitzung: 08.03.2012 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11/119/2012
Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Gusborn hat letztmalig mit Beschluss vom 15.12.2004 die Änderung der
Aufwandsentschädigung beschlossen.
In der Ratssitzung
am 19.01.2012 wurde angeregt, die Aufwandsentschädigung und die
Fahrkostenpauschale für die stellvertretenden Bürgermeister/-innen und die
Hälfte zu reduzieren.
Die Anregung wurde
in den Entwurf der Änderungssatzung aufgenommen.
Da am 01.11.2011
die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) außer und das Niedersächsische
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Kraft getreten ist, sind die sich daraus
für die Aufwandsentschädigungen ergebenen Änderungen in die Änderungssatzung
aufgenommen worden.
Darüber hinaus wird
empfohlen, dass das Sitzungsgeld auch für den Besuch von
Informationsveranstaltungen, die die Belange der Gemeinde betreffen, gewährt
wird und eine Erstattung der Kinderbetreuungskosten möglich ist.
Stv Bgm Struck
weist darauf hin, dass die Reduzierung der Aufwandsentschädigung und der
Fahrtkostenpauschale für die stv Bürgermeisterin / den stv Bürgermeister auf
Antrag der stv Bürgermeisterin / des stv Bürgermeisters erfolgte.
Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat Gusborn folgenden
Beschluss:
Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Gusborn über Auslagenersatz und
Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates wird beschlossen.
Die Satzung wird der Niederschrift als Anlage 1
beigefügt.