Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8


Gemäß Vorlage fasst der Rat Langendorf den

 

 


Beschluss:

 

Mit der GbR Jirjahn-Reckewell, Steindamm 1, 29484 Langendorf, wird ein Vertrag über die Nutzung des Straßenseitenraumes und der Querung des Wirtschaftsweges Laase, Flur 8, Flurstück 121 (siehe Anlage) zur Nutzung als Leitungstrasse für eine Beregnungsleitung geschlossen. Eckpunkte des Vertrages sind folgende:

 

1.       Die Leitung darf im Bereich der Straße nicht im offenen Verfahren verlegt werden, sondern ist durch Pressverfahren herzustellen, um eine Beschädigung der Fahrbahnoberfläche zu vermeiden.

2.       Die Gemeinde Langendorf räumt dem Nutzer das Recht gegen eine jährliche Zahlung in Höhe von 0,20 € je lfd. Meter = ca. 230 x 0,20 = 46,-- € zuzüglich zwei Querungen á 10,-- € = insgesamt
66,-- € ein. Zur Absicherung kann zugunsten und auf Kosten des Nutzers eine Dienstbarkeit in die betroffenen Grundbücher eingetragen werden.

3.       Vor Beginn des Baues sowie bei Veränderung außerhalb der eigenen Anlagen wird der Nutzer der Gemeinde Langendorf frühzeitig Pläne einreichen. Die Gemeinde Langendorf ist berechtigt, vor Baubeginn Änderungen zu verlangen, die im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder zur Erfüllung der Vertragsbedingungen sowie im Rahmen der Gesamtkoordination mit anderen Versorgungsträgern notwendig erscheinen. Der Nutzer wird der Gemeinde Langendorf den Zeitpunkt der Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme schriftlich mitteilen. Die Gemeinde Langendorf wird bei Pflanzmaßnahmen innerhalb des Verkehrsraumes auf vorhandene Versorgungsleitungen Rücksicht nehmen.

  1. Nach Fertigstellung der Anlagen lässt der Nutzer den Verkehrsraum und sonstige in Anspruch genommene Grundstücke nach den jeweils anerkannten Regeln der Technik so wiederherstellen, wie sie vor Beginn der Arbeiten vorgefunden wurden. Sollten nach Fertigstellung der Anlagen und nach Wiederherstellung des Verkehrsraumes und sonstiger in Anspruch genommener Grundstücke innerhalb von einem Jahr Mängel eintreten, die auf diese Arbeiten zurückzuführen sind, so ist der Nutzer verpflichtet, diese Mängel zu beheben. Daher hat nach Fertigstellung eine Abnahme durch die Gemeinde Langendorf zu erfolgen. Der Gemeinde Langendorf ist nach Abschluss der Baumaßnahmen ein Leitungsplan zur Verfügung zu stellen, in dem der genaue Leitungsverlauf nach Einmessung eingetragen ist.

  2. Der Nutzer haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, die infolge der von ihm oder seinem Beauftragten ausgeführten Arbeiten oder Anlagen der Gemeinde Langendorf oder Dritten zugefügt werden. Für etwaige Schadenersatzansprüche Dritter an die Gemeinde Langendorf hält der Nutzer die Gemeinde Langendorf schadlos.

  3. Falls sich die GbR auflöst, sind die Vertragsbestimmungen auf den neuen Nutzer zu übertragen.