Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Bgm Deegen begrüßt Herrn Hogan und Frau Egert als Investor/Betreiber der Anlage.

Herr Hogan erläutert sein Projekt, dass er auf dem ehemaligen Gelände der Engländer in Gusborn plant. So gehört z.B. auch ein Schulungszentrum für die Windenergiebranche dazu. Das Konzept besteht darin, mehrere Unternehmen aus verschiedenen Bereichen dort anzusiedeln und längerfristig zu binden, so dass auch Arbeitsplätze für diese Region geschaffen werden. Vier Unternehmen haben bereits ihr Interesse bekundet.

Herr Aribert Cieply, Langendorf, ist bereit, das benötigte Biogas zu liefern. Hierzu ist es notwendig, eine 3,4 km lange Gasleitung von Langendorf nach Gusborn zu verlegen. Die Verlegung erfolgt im Pressverfahren. Hierfür ist ein Arbeits- max. zwei Arbeitstage vorgesehen.

 

Es erfolgt eine Aussprache über die festzusetzende Nutzungsentschädigug.

Rh Buttnop beantragt, die Nutzungsentschädigung auf 300 € jährlich festzusetzen.

Rh Harms beantragt, die Nutzungsentschädigung für die nächsten 5 Jahre auf 250,-- € jährlich festzusetzen und danach neu zu verhandeln.

Rh Buttnop zieht seinen Antrag zurück.

 

Nach der Aussprache fasst der Rat den

 


Beschluss:

Mit der CoSa ReEnergieanlagen UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Frau Bettina Egert, Am Durlei 21, 29476 Gusborn, wird ein Vertrag über die Nutzung des Straßenseitenraumes eines Wirtschaftsweges zur Nutzung als Leitungstrasse geschlossen.

 

Der Beschluss zum Vertrag (siehe Rat Langendorf Nr. IX/02 vom 25.01.2012 vom 25.01.2012 unter TOP 9) wird in folgenden Punkten geändert:

zu 2.      Die Gemeinde Langendorf räumt dem Nutzer das Recht gegen eine jährliche Zahlung ein, deren Höhe zunächst auf 5 Jahre in Höhe von 0,10 € je lfd. Meter festgelegt wird. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Neuverhandlung der Nutzungsentschädigung.

zu 4        Im 1. Satz werden die Worte „möglichst weitgehend“ ersatzlos gestrichen.

Der 1. Satz zu 4. lautet:
Nach Fertigstellung der Anlagen lässt der Nutzer den Verkehrsraum und sonstige in Anspruch genommene Grundstücke nach den jeweils anerkannten Regeln der Technik so wiederherstellen, dass dies den Verhältnissen vor Beginn der Arbeiten gleichkommt.

 

Die Bedingungen des Vertrages sind bei einem möglichen Wechsel des Betriebsinhabers auf einen Nachfolger zu übertragen.