Sitzung: 29.03.2012 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 31/003/2012/1
Bgm Deegen begrüßt
Herrn Hogan und Frau Egert als Investor/Betreiber der Anlage.
Herr Hogan erläutert
sein Projekt, dass er auf dem ehemaligen Gelände der Engländer in Gusborn
plant. So gehört z.B. auch ein Schulungszentrum für die Windenergiebranche dazu.
Das Konzept besteht darin, mehrere Unternehmen aus verschiedenen Bereichen dort
anzusiedeln und längerfristig zu binden, so dass auch Arbeitsplätze für diese
Region geschaffen werden. Vier Unternehmen haben bereits ihr Interesse
bekundet.
Herr Aribert Cieply,
Langendorf, ist bereit, das benötigte Biogas zu liefern. Hierzu ist es
notwendig, eine 3,4 km lange Gasleitung von Langendorf nach Gusborn zu
verlegen. Die Verlegung erfolgt im Pressverfahren. Hierfür ist ein Arbeits-
max. zwei Arbeitstage vorgesehen.
Es erfolgt eine
Aussprache über die festzusetzende Nutzungsentschädigug.
Rh Buttnop
beantragt, die Nutzungsentschädigung auf 300 € jährlich festzusetzen.
Rh Harms beantragt,
die Nutzungsentschädigung für die nächsten 5 Jahre auf 250,-- € jährlich festzusetzen
und danach neu zu verhandeln.
Rh Buttnop zieht
seinen Antrag zurück.
Nach der Aussprache
fasst der Rat den
Beschluss:
Mit der CoSa ReEnergieanlagen UG
(haftungsbeschränkt), vertreten
durch Frau Bettina Egert, Am Durlei 21, 29476 Gusborn, wird ein Vertrag über
die Nutzung des Straßenseitenraumes eines Wirtschaftsweges zur Nutzung als
Leitungstrasse geschlossen.
Der Beschluss zum
Vertrag (siehe Rat Langendorf Nr. IX/02 vom 25.01.2012 vom 25.01.2012 unter TOP
9) wird in folgenden Punkten geändert:
zu 2. Die Gemeinde Langendorf räumt dem Nutzer
das Recht gegen eine jährliche Zahlung ein, deren Höhe zunächst auf 5 Jahre in
Höhe von 0,10 € je lfd. Meter festgelegt wird. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt
die Neuverhandlung der Nutzungsentschädigung.
zu 4 Im 1. Satz werden die Worte „möglichst weitgehend“ ersatzlos
gestrichen.
Der
1. Satz zu 4. lautet:
Nach Fertigstellung der Anlagen lässt der Nutzer den Verkehrsraum und sonstige
in Anspruch genommene Grundstücke nach den jeweils anerkannten Regeln der
Technik so wiederherstellen, dass dies den Verhältnissen vor Beginn der
Arbeiten gleichkommt.
Die Bedingungen des
Vertrages sind bei einem möglichen Wechsel des Betriebsinhabers auf einen
Nachfolger zu übertragen.