Sitzung: 08.03.2012 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 31/091/2012
Sachverhalt:
Der Antragssteller beabsichtigt ein Niederspannungskabel für die Einspeisung
seiner Energie in das Versorgungsnetzwerk zu verlegen. Hierfür benötigt der
Antragssteller eine weitere Nutzungsvereinbarung, da die Dorfstraße einmal
gequert wird.
Da Herr Schulz mehrere Anträge (siehe Anlage
1 und 2) zu unterschiedlichen Leitungsverläufen gestellt hat, kam es hier zu
Überschneidungen mit den unterschiedlichen Vereinbarungen, die Herrn Schulz
bereits im Entwurf übersandt wurden. Das führte zu Irritationen, da für den
hier zu beschließenden Vertrag 10,-- € für die einmalige Querung der Straße
gefordert werden. Für die Nutzung des Flurstückes 54/1 (Vorlage 31/514/2011)
ist ein Nutzungsentgelt in Höhe von 65,-- € gerechtfertigt, da ca. 330 m in Anspruch
genommen werden.
Eckpunkte der Vereinbarung sind folgende:
·
Die
Leitung muss möglichst im Pressverfahren hergestellt werden.
·
Der
Nutzer muss nach der Fertigstellung der Anlagen den Verkehrsraum und die
sonstigen in Anspruch genommenen Grundstücke so wieder herstellen, dass dies
den Verhältnissen wie vor der Arbeit gleich kommt.
·
Sollten
innerhalb eines Jahres Mängel eintreten, ist der Nutzer verpflichtet, diese zu
beheben.
·
Nach
Fertigstellung hat eine Abnahme zu erfolgen.
·
Als
Gegenleistung erhält die Gemeinde Gusborn eine Entschädigung.
·
Der
Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und läuft 20 Jahre.
In einigen Gemeinden wird die Höhe der
Entschädigung nach der in Anspruch genommenen Fläche festgesetzt. Die
Verwaltung schlägt vor, für eine einmalige Querung ein Entgelt in Höhe von
10,00 € je Jahr zu fordern.
Nach kurzer Aussprache fasst der
Gemeinderat Gusborn folgenden
Beschluss:
Mit Herrn Martin Schulz, wohnhaft in 29476 Quickborn, Am Kosakenberg 29, wird ein Vertrag über die Nutzung von Straßenseitenräumen zur Verlegung eines Niederspannungskabels zusätzlich zur Biogasleitung in der Gemeinde Gusborn, Gemarkung Quickborn, Flur 31 Flurstücke 265/15 geschlossen. Durch Herrn Schulz ist eine jährliche Entschädigung in Höhe von 10,-- € zu zahlen.