Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 29.09.2009 die Hauptsatzung beschlossen.

 

Inzwischen ist die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) außer und das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Kraft getreten.

 

Grundlage für die Änderungssatzung ist das NKomVG und eine Mustersatzung der NSGB.

Neu sind hier nur die Regelungen hinsichtlich der Wertgrenzen bei Geschäften mit Stiftungen usw.

Rh Brüggemann bitte um möglichst schriftliche Erläuterung des Begriffes „Geschäft der laufenden Verwaltung“. Stellv. StDir Steckelberg und FBL Kern erläutern, dass dieses sehr schwierig ist. Einmal ist hierunter all das zu fassen, was nicht per Gesetz den anderen Organen zugewiesen ist. Es muss dabei aber auch die Häufigkeit und die Werthaltigkeit des Rechtsgeschäftes berücksichtigt werden.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) wird beschlossen.