Sitzung: 09.02.2012 Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 11/783/2011
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 29.09.2009 die Hauptsatzung
beschlossen.
Inzwischen ist die
Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) außer und das Niedersächsische
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Kraft getreten.
Grundlage für die
Änderungssatzung ist das NKomVG und eine Mustersatzung der NSGB.
Neu sind hier nur
die Regelungen hinsichtlich der Wertgrenzen bei Geschäften mit Stiftungen usw.
Rh Brüggemann bitte
um möglichst schriftliche Erläuterung des Begriffes „Geschäft der laufenden
Verwaltung“. Stellv. StDir Steckelberg und FBL Kern erläutern, dass dieses sehr
schwierig ist. Einmal ist hierunter all das zu fassen, was nicht per Gesetz den
anderen Organen zugewiesen ist. Es muss dabei aber auch die Häufigkeit und die
Werthaltigkeit des Rechtsgeschäftes berücksichtigt werden.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderung der
Hauptsatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) wird beschlossen.