Sitzung: 09.02.2012 Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 11/555/2011
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) gibt sich gemäß § 69 NKomVG eine Geschäftsordnung. Mehrere
bisher in der NGO enthaltene Regelungen werden nunmehr in der Geschäftsordnung
festgelegt. Anliegender Geschäftsordnungsentwurf wurde entsprechend ausgearbeitet.
FDL’in Bombeck ergänzt, dass der Entwurf auf einem Muster des NSGB beruht.
Insbesondere die Punkte „Ladungsfrist“ und „Protokollführung“ müssen jetzt in
der Geschäftsordnung geregelt werden, weil das NKomVG keine diesbezügliche
Regelungen mehr enthält.
Stellv.
Vorsitzender Schwidder hält einige Regelungen für sehr restriktiv und schlägt
daher einige Änderungen vor.
§ 4 Sitzungsverlauf: Die gewünschte Protokollierung der
Einwohnerfragestunde ist nicht möglich, wenn diese nicht Teil der Tagesordnung
ist. Dieses wurde u.a. in der Gemeinde Göhrde geändert. Stellv. StDir
Steckelberg berichtet, dass der Samtgemeindeausschuss es auch so empfohlen hat,
mit dem Zusatz, dass die Protokollierung stichwortartig erfolgt.
Rf Ramm regt an,
wie in der Stadt Wustrow die Einwohnerfragestunde am Beginn und am Ende der
Sitzung stattfinden zu lassen, da sich durch den Sitzungsverlauf Fragen für die
Einwohnerinnen und Einwohner ergeben könnten.
Dieser Ergänzungen
empfiehlt der Ausschuss einstimmig.
§ 5 Abs.5: Die von der Fraktion SOLI beantragte
Ergänzung ist nicht erforderlich, da es im NKomVG entsprechend geregelt ist.
§ 7 (Eilantrag): Antrag der Fraktion SOLI: Die
Geschäftsordnung wird um diesen § 7 ergänzt. Es wird klargestellt, dass es sich
bei der Frist von 5 Tagen um Kalendertage handelt.
§ 10 Abs.5 (alt): Im Rahmen der Diskussion um den Antrag der
Fraktion der SOLI, die Fraktionsvorsitzenden 2x sprechen lassen zu dürfen,
wurde festgestellt, dass in der bisherigen Geschäftsordnung jedes Ratsmitglied
2x und die Fraktionsvorsitzenden 3x zu einer Sache sprechen dürfen. Diese
Regelung soll auch in der neuen Geschäftsordnung bestehen bleiben.
§ 11 (alt): Der Antrag der Fraktion der SOLI wird so in
die Geschäftsordnung aufgenommen. In der nachfolgenden Debatte, ob es dadurch
zu Diskussionen mit den Einwohnerinnen und Einwohnern kommen könnte, wird
überlegt, die Formulierung: „§ 10 Abs. 6 gilt entsprechend“ der Formulierung
der SOLI hinzuzufügen, der Ausschuss kommt jedoch zu der Auffassung, dass
dieser Zusatz nicht erforderlich ist..
§ 12 (alt): Stellv. Vorsitzender Schwidder hält diese
Formulierung für zu restriktiv, es sollte wie in der bisherigen
Geschäftsordnung die Möglichkeit bestehen, eine persönliche Erklärung nach der
Abstimmung abzugeben. Dieses wird so empfohlen.
§ 17 (alt): Neu aufgenommen wird, dass nach Festlegung
der Tagesordnung und zum Ende der öffentlichen Sitzung eine
Einwohnerfragestunde stattfindet. Außerdem wird ein neuer Abs. 4 angefügt, in
dem geregelt wird, dass die Einwohnerfragestunde stichwortartig protokolliert
wird. Bei Nichtzuständigkeit der Stadt Dannenberg (Elbe) gibt es keine
Protokollierung und keine Antwort an den Fragenden.
Im Zusammenhang mit
dem Inhalt des § 22 (alt) wird angeregt, ausscheidende Ratsmitglieder auf die
Möglichkeit der Entsorgung ihrer vertraulichen Unterlagen durch die
Samtgemeinde hinzuweisen.
Das Inkrafttreten
der Geschäftsordnung erfolgt nach Beschlussfassung.
Beschlussvorschlag:
Die Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Dannenberg (Elbe) wird mit den vorstehenden Änderungen beschlossen.