Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) gibt sich gemäß § 69 NKomVG eine Geschäftsordnung. Mehrere bisher in der NGO enthaltene Regelungen werden nunmehr in der Geschäftsordnung festgelegt. Anliegender Geschäftsordnungsentwurf wurde entsprechend ausgearbeitet. FDL’in Bombeck ergänzt, dass der Entwurf auf einem Muster des NSGB beruht. Insbesondere die Punkte „Ladungsfrist“ und „Protokollführung“ müssen jetzt in der Geschäftsordnung geregelt werden, weil das NKomVG keine diesbezügliche Regelungen mehr enthält.

Stellv. Vorsitzender Schwidder hält einige Regelungen für sehr restriktiv und schlägt daher einige Änderungen vor.

 

§ 4 Sitzungsverlauf: Die gewünschte Protokollierung der Einwohnerfragestunde ist nicht möglich, wenn diese nicht Teil der Tagesordnung ist. Dieses wurde u.a. in der Gemeinde Göhrde geändert. Stellv. StDir Steckelberg berichtet, dass der Samtgemeindeausschuss es auch so empfohlen hat, mit dem Zusatz, dass die Protokollierung stichwortartig erfolgt.

Rf Ramm regt an, wie in der Stadt Wustrow die Einwohnerfragestunde am Beginn und am Ende der Sitzung stattfinden zu lassen, da sich durch den Sitzungsverlauf Fragen für die Einwohnerinnen und Einwohner ergeben könnten.

Dieser Ergänzungen empfiehlt der Ausschuss einstimmig.

 

§ 5 Abs.5: Die von der Fraktion SOLI beantragte Ergänzung ist nicht erforderlich, da es im NKomVG entsprechend geregelt ist.

 

§ 7 (Eilantrag): Antrag der Fraktion SOLI: Die Geschäftsordnung wird um diesen § 7 ergänzt. Es wird klargestellt, dass es sich bei der Frist von 5 Tagen um Kalendertage handelt.

 

§ 10 Abs.5 (alt): Im Rahmen der Diskussion um den Antrag der Fraktion der SOLI, die Fraktionsvorsitzenden 2x sprechen lassen zu dürfen, wurde festgestellt, dass in der bisherigen Geschäftsordnung jedes Ratsmitglied 2x und die Fraktionsvorsitzenden 3x zu einer Sache sprechen dürfen. Diese Regelung soll auch in der neuen Geschäftsordnung bestehen bleiben.

 

§ 11 (alt): Der Antrag der Fraktion der SOLI wird so in die Geschäftsordnung aufgenommen. In der nachfolgenden Debatte, ob es dadurch zu Diskussionen mit den Einwohnerinnen und Einwohnern kommen könnte, wird überlegt, die Formulierung: „§ 10 Abs. 6 gilt entsprechend“ der Formulierung der SOLI hinzuzufügen, der Ausschuss kommt jedoch zu der Auffassung, dass dieser Zusatz nicht erforderlich ist..

 

§ 12 (alt): Stellv. Vorsitzender Schwidder hält diese Formulierung für zu restriktiv, es sollte wie in der bisherigen Geschäftsordnung die Möglichkeit bestehen, eine persönliche Erklärung nach der Abstimmung abzugeben. Dieses wird so empfohlen.

 

§ 17 (alt): Neu aufgenommen wird, dass nach Festlegung der Tagesordnung und zum Ende der öffentlichen Sitzung eine Einwohnerfragestunde stattfindet. Außerdem wird ein neuer Abs. 4 angefügt, in dem geregelt wird, dass die Einwohnerfragestunde stichwortartig protokolliert wird. Bei Nichtzuständigkeit der Stadt Dannenberg (Elbe) gibt es keine Protokollierung und keine Antwort an den Fragenden.

 

Im Zusammenhang mit dem Inhalt des § 22 (alt) wird angeregt, ausscheidende Ratsmitglieder auf die Möglichkeit der Entsorgung ihrer vertraulichen Unterlagen durch die Samtgemeinde hinzuweisen.

 

Das Inkrafttreten der Geschäftsordnung erfolgt nach Beschlussfassung.

 


Beschlussvorschlag:

Die Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Dannenberg (Elbe) wird mit den vorstehenden Änderungen beschlossen.