Sitzung: 09.02.2012 Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 11/772/2011
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 12.03.2007 die Satzung über
Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen beschlossen.
Vor Beginn einer
neuen Wahlperiode wird eine Kommission gebildet, die eine Empfehlung hinsichtlich
der Höhe der Aufwandsentschädigung gibt.
Die Empfehlung der
Kommission zu den Entschädigungen liegt vor. Danach soll die monatliche
Aufwandsentschädigung eines Ratsmitgliedes des Samtgemeinderates bei einer
Einwohnerzahl von bis zu 30.000 240,00 Euro nicht übersteigen. In
Mitgliedsgemeinden sollte die Aufwandsentschädigung 50% der für die
Samtgemeinden geltenden Höchstbeträge nicht überschreiten.
In der Stadt
Dannenberg (Elbe) leben ca. 8.200 Einwohner. Bei dieser Einwohnerzahl und der
Tatsache, dass die Stadt Dannenberg (Elbe) eine Mitgliedsgemeinde der
Samtgemeinde Elbtalaue ist, soll die Aufwandsentschädigung 32,80 Euro monatlich
nicht übersteigen.
Die
Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters soll das 5-fache (164,00 Euro), die
des Stellvertreters und der Fraktionsvorsitzenden das 2 ½-fache (82,00 Euro),
die der Beigeordneten das 2-fache (65,60 Euro) der Entschädigung der
Ratsmitglieder nicht überschreiten.
Die
Gegenüberstellung der zurzeit gewährten Aufwandsentschädigungen und der den
Empfehlungen entsprechenden Entschädigungen stellt sich wie folgt dar:
|
Laut aktueller Satzung |
Empfehlung |
Differenz |
Ratsmitglieder |
30,00 + 15,00 Sitzungsgeld |
32,80 |
- 12,20 |
Bürgermeister/-in |
200,00 |
164,00 |
- 36,60 |
Stellv. Bürgermeister |
47,00 |
82,00 |
35,00 |
Fraktionsvorsitzende |
50,00 + 5,00 je Fraktionsmitglied |
82,00 |
höchstens 27,00 |
Beigeordnete |
30,00 |
65,60 |
35,60 |
Die Differenz bei
der Entschädigung der Ratsmitglieder kann nicht allgemein berechnet werden, da
sie zum Teil als Sitzungsgeld gewährt wird.
Die Anzahl der
Sitzungen in 2011 geht aus folgender Übersicht hervor:
Gremium |
Anzahl der Sitzungen |
Rat |
8 |
VA |
12 |
Ausschuss f.
Stadtentwicklung |
2 |
Bauausschuss |
3 |
Da die
Entschädigungssätze nicht gravierend von denen der Kommission abweichen, wird
eine Änderung der Beträge nicht empfohlen. Lediglich die Regelung, dass
Ratsmitglieder, die mehrere besondere Abgeordnetenfunktionen haben, nur die
jeweils höchste Entschädigung erhalten, wird in die Satzung aufgenommen werden.
Darüber hinaus
werden nur Änderungen aufgenommen, die sich aus dem Außerkrafttreten der NGO
und dem Inkrafttreten des NKomVG ergeben.
Alle §§ werden
einzeln angesprochen, bei folgenden §§ gibt es Änderungen:
§ 2 Abs. 2: Die Aufwandsentschädigung für die stellv.
Bürgermeister soll von 47,00 Euro auf 70,00 Euro festgesetzt werden. Dieses
führt zu keinen Mehraufwendungen, weil es in dieser Wahlperiode nur zwei
stellvertretende Bürgermeister gibt, in der vorherigen Wahlperiode waren es
drei.
Diese Änderung wird einstimmig empfohlen.
Die Rm. Behning und
Stoedter nehmen an der Sitzung teil.
§ 2 Abs. 5: Stellv. Vorsitzender Schwidder beantragt,
diesen neuen Absatz, der bei der Vereinigung von mehreren Funktionen auf eine
Person nur die Zahlung der höchsten Aufwandsentschädigung vorsieht, wieder zu
streichen. Als Begründung führt er an, dass die einzelnen Funktionen unabhängig
voneinander sind und daher jeweils eine eigene Aufwandsentschädigung
rechtfertigen.
Diese Änderung wird mit 4:4 Stimmen
abgelehnt.
§ 8 Abs. 3 und 4: Stellv. Vorsitzender Schwidder beantragt,
den jeweils letzten Satz zu streichen um damit neben der pauschalen Abgeltung
der Fahrtkosten zusätzlich Fahrtkosten zu den Sitzungen zu erhalten. Da die
Mehrheit im Ausschuss anderer Auffassung ist, zieht er seinen Antrag nach kurzer
Diskussion wieder zurück. Dagegen wird auf Antrag von Rh Hanke in § 8 Abs. 4
der pauschale Satz für die stellvertretenden Bürgermeister von 20,00 Euro auf
30,00 Euro angehoben. Auch hierdurch entstehen aufgrund der reduzierten Anzahl
der stellvertretenden Bürgermeister keine Mehraufwendungen.
Diese Änderung wird einstimmig empfohlen.
§ 12: Das Inkrafttreten der Satzung zum 01.01.2012 wird einstimmig
empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Satzung zur
Änderung der Satzung der Stadt Dannenberg (Elbe) über Auslagenersatz und
Aufwandsentschädigungen wird mit den Änderungen beschlossen.