Sitzung: 14.02.2012 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
SgBgm Meyer trägt vor.
Dieser TOP wurde bei der
Aufstellung der TO im n.ö. Teil der Sitzung auf die TO genommen, um ggfs. Verfahrensfragen und/oder terminliche Absprachen zu treffen.
Heute Nachmittag fand eine
HVB Runde beim Landkreis statt. In dieser
Runde wurden neu das Modell der Auflösung des Landkreises und die Neubildung
einer selbstständigen Samtgemeinde aus den bestehenden 3 Samtgemeinden
angesprochen. Dieses ist ein Vorschlag der Landtagsabgeordneten und der Bürgermeister und Fraktionsvorsitzenden aus
dem Raum Lüchow.
Bei der Verlängerung des
Zukunftsvertrages wurde seinerzeit
ausgehandelt, dass es für die ELER-Förderung (PROFIL) ein Gremium, bestehend aus den Landräten und
jeweils einen Vertreter der Gemeinden aus dem Hauptamt des jeweiligen Landkreises, geben wird. Hierzu findet morgen Nachmittag ein erstes Gespräch mit der Staatskanzlei in Lbg. statt.
Es stehen demnächst weitere
Gesprächstermine mit dem Innenministerium, dem NST, dem NSGB an. Die
Ergebnisse bleiben abzuwarten.
Spätestens am m 11.06.2012
soll das Thema Zukunftsvertrag im Kreistag auf der TO stehen.
Der Landrat hat deutlich
gemacht, dass er eine Positionierung der
Samtgemeinden und der Mitgliedsgemeinden erwartet.
Der SgRat wird sich mit diesem Thema, nach
Gesprächen mit den Fraktionsvorsitzenden, Vorberatung im Fachausschuss und SgAE, auseinandersetzen.
1. SgRätin Steckelberg teilt mit, dass sie allen neu gewählten
Ratsmitgliedern und Bürgermeistern/Innen, die Untersuchungen zum Projekt
Verwaltungsmodernisierung aus den
letzten 10 Jahren übersenden wird.
Stv. SgBgm Herzog stellt fest, dass es sich um ein rechtswidriges Modell handelt, wenn
sich der Kreis auflöst und sich die Samtgemeinden zu einer selbstständigen
Samtgemeinde zusammenschließen würden.
Es sei denn, der Landkreis
schließt sich einem anderen Landkreis an.
Es ist bis jetzt nicht
bekannt wie dieses Konstrukt aussehen soll, wie die Schulden eingebracht
werden, wo der Verwaltungssitz ist und was an Verwaltung in Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe)
bleibt. Wie steht Gartow dazu, möchte er wissen.
SgBgm Meyer teilt mit, dass
sich die Sg Gartow hierzu nicht geäußert hat. Die Auflösung des Landkreises
soll mit einer Anbindung an einen neuen Landkreis verbunden sein. Im gleichen
Zuge soll sich eine neue selbstständige
Samtgemeinde nach dem NKomVG bilden.
Welcher Landkreis dies sein soll, steht
noch nicht fest. .
Stv. SgBgm Zühlke stellt
fest, dass es gibt 27 Gemeinden unter diesem neuen Gebilde gibt.
Seiner Ansicht nach, muss es auch ein
Umdenken innerhalb der Gemeinden
hinsichtlich etwaiger Zusammenschlüsse geben.
Vor der Fusion der SgE
wurde in Hitzacker (Elbe) bereits
angedacht, falls es Veränderungen
in diesem Landkreises gibt, nach
Lüneburg zu gehen. Ggfs. durch einen Zusammenschluss mit den Gemeinden Göhrde
und Neu Darchau und der Stadt Hitzacker (Elbe).
Bei der angedachten
selbstständigen Samtgemeinde, ist davon auszugehen, dass
verwaltungstechnisch noch mehr in Lüchow
stattfinden wird.
Es wird unausweichlich
sein, dass eine Veränderung geschehen muss. Über die Zuständigkeits-, Gebiets-
und Verwaltungsstrukturen besteht dringender Diskussionsbedarf. Hier sollten
sich die Fraktionen
zusammensetzen und auch über Alternativen reden.
Auf Anfrage von stv. RV
Zuther teilt SgBgm Meyer mit, dass die Entscheidung vor der Landtagswahl
getroffen werden muss, da der Zukunftsvertrag befristet ist. Eine Verlängerung
über den 31.03.2012 ist unwahrscheinlich. Bis zur nächsten Kommunalwahl 2016 sind alle Details zu klären. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel
ist der Vertrag befristet. Die Strukturen in Niedersachsen sind regional
so unterschiedlich, dass keine Gemeinde
miteinander zu vergleichen ist. Ein einheitliches Leitbild ist nicht möglich.
Aus Sicht von Rf Felber,
ist das ganze Thema Zukunftsvertrag ein Durcheinander auf Kreis- und
Samtgemeindeebene. Die Zukunft ist ungewiss. Etwas Gemeinsames zu bewirken ist
schwierig. Die Kommunen müssen die
Möglichkeit haben, selbst zu bestimmen und eigenständig zu
bleiben. Die angedachte große selbstständige
Samtgemeinde ist rechtswidrig. Die Beschreitung des Klageweges sollte aus ihrer Sicht nicht außer Acht gelassen
werden.
Rh M. Schultz merkt an,
dass der Zusammenschluss von Gemeinden auf freiwilliger Basis erfolgen sollte.
Rf Stute spricht den festgesetzten Termin in 2012 an. Sie kritisiert, dass eine Entscheidung unter Zeitdruck gefasst
werden muss. Dem schließt sich stv. RV Zuther an.
SgBgm Meyer teilt mit, dass
der Zukunftsvertrag für das gesamte Land Niedersachsen mit den kommunalen
Spitzenverbänden und dem Land geschlossen wurde. Alle Kommunen im Land
sind mit der gleichen Zeitschiene belegt, es geht hier nicht nur um unseren Landkreis. Der Vertrag ist bis
zum 31.03.2013 befristet, die Rahmenbedingungen liegen fest. Es wird nicht davon ausgegangen, dass der
Vertrag verlängert wird.
Die Landkreise Uelzen und
Lüneburg haben den Vertrag bereits unterschrieben.
Die kreisfreie Samtgemeinde
ist als nicht zulässig erklärt worden, so 1. SgRätin Steckelberg. Die
selbstständige Samtgemeinde ist in § 14
NKomVG verankert. Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern haben Kraft Gesetz
die Rechtsstellung einer selbstständen Samtgemeinde. Sie nehmen einige Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises des
Landkreises wahr.
Alle 27 Mitgliedsgemeinden
müssen ihre Zustimmung zu einer selbstständigen Samtgemeinde geben, es sei
denn, es erfolgt eine Regelung durch Gesetz.
Stv. SgBgm Zühlke bittet zukünftig darauf zu achten, dass so
brisante Themen im öffentlichen Teil auf
der TO einer Ratssitzung stehen. Mit
Sicherheit wären dann zur heutigen Ratssitzung Zuhörer anwesend gewesen.
SgBgm Meyer berichtet zum § 9 des Zukunftsvertrages
möglich Projekte zur Entschuldung auf Kreisebene.
Siehe Anlage zu TOP 7 der Niederschrift
Für die Samtgemeindeebene erfolgt eine gesonderte
Betrachtung.
Seitens der Verwaltung wird zz. ein „Plan B“ für den Vertrag auf
Eigenentschuldung der Samtgemeinde Elbtalaue ohne Einbeziehung der
Grundsicherung erarbeitet. Dieser wird den Gremien nach Ostern vorgestellt
werden. Zum zeitlichen Ablauf teilt 1.SgRätin mit,
dass für den 26.04.2012 ein SgRat
vorgesehen ist. Sie bittet, diesen
Termin vorzumerken.