SgBgm Meyer trägt vor.

Dieser TOP wurde bei der Aufstellung der TO im n.ö. Teil der Sitzung auf die TO genommen, um ggfs.  Verfahrensfragen und/oder  terminliche Absprachen zu treffen.

 

Heute Nachmittag fand eine HVB Runde beim Landkreis  statt. In dieser Runde wurden neu das Modell der Auflösung des Landkreises und die Neubildung einer selbstständigen Samtgemeinde aus den bestehenden 3 Samtgemeinden angesprochen. Dieses ist ein Vorschlag der Landtagsabgeordneten und der  Bürgermeister und Fraktionsvorsitzenden aus dem Raum Lüchow.

Bei der Verlängerung des Zukunftsvertrages  wurde seinerzeit ausgehandelt, dass es  für die  ELER-Förderung (PROFIL) ein  Gremium, bestehend aus den Landräten und jeweils einen Vertreter der Gemeinden aus dem Hauptamt  des jeweiligen  Landkreises, geben wird. Hierzu findet  morgen Nachmittag  ein erstes Gespräch mit der Staatskanzlei in  Lbg. statt.

Es stehen demnächst weitere Gesprächstermine mit dem Innenministerium, dem NST, dem NSGB  an. Die  Ergebnisse bleiben abzuwarten.

 

Spätestens am m 11.06.2012 soll das Thema Zukunftsvertrag im Kreistag auf der TO stehen.

Der Landrat hat deutlich gemacht, dass er  eine Positionierung der Samtgemeinden und der Mitgliedsgemeinden erwartet.

Der  SgRat wird sich mit diesem Thema, nach Gesprächen mit den Fraktionsvorsitzenden, Vorberatung  im Fachausschuss und SgAE, auseinandersetzen.

 

1. SgRätin Steckelberg  teilt mit, dass sie allen neu gewählten Ratsmitgliedern und Bürgermeistern/Innen, die Untersuchungen zum Projekt Verwaltungsmodernisierung aus den  letzten 10 Jahren übersenden wird.

 

Stv. SgBgm  Herzog stellt fest, dass es sich  um ein rechtswidriges Modell handelt, wenn sich der Kreis auflöst und sich die Samtgemeinden zu einer selbstständigen Samtgemeinde zusammenschließen würden.  Es sei denn,  der Landkreis schließt sich einem anderen Landkreis an.

Es ist bis jetzt nicht bekannt wie dieses Konstrukt aussehen soll, wie die Schulden eingebracht werden, wo der Verwaltungssitz ist und was an Verwaltung  in Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) bleibt. Wie steht Gartow dazu, möchte er wissen.

 

SgBgm Meyer teilt mit, dass sich die Sg Gartow hierzu nicht geäußert hat. Die Auflösung des Landkreises soll mit einer Anbindung an einen neuen Landkreis verbunden sein. Im gleichen Zuge soll  sich eine neue selbstständige Samtgemeinde nach dem  NKomVG bilden. Welcher  Landkreis dies sein soll, steht noch nicht fest. .

 

Stv. SgBgm Zühlke stellt fest, dass  es gibt  27 Gemeinden unter diesem neuen Gebilde gibt. Seiner Ansicht nach, muss es  auch ein Umdenken innerhalb der  Gemeinden hinsichtlich etwaiger Zusammenschlüsse geben.

Vor der Fusion der SgE wurde in Hitzacker  (Elbe) bereits angedacht, falls es  Veränderungen in   diesem Landkreises gibt, nach Lüneburg zu gehen. Ggfs. durch einen Zusammenschluss mit den Gemeinden Göhrde und  Neu Darchau  und der Stadt Hitzacker (Elbe).

Bei der angedachten selbstständigen Samtgemeinde, ist davon auszugehen, dass verwaltungstechnisch  noch mehr in Lüchow stattfinden wird.

Es wird unausweichlich sein, dass eine Veränderung geschehen muss. Über die Zuständigkeits-, Gebiets- und Verwaltungsstrukturen besteht dringender Diskussionsbedarf. Hier  sollten  sich die Fraktionen  zusammensetzen und auch über Alternativen reden.

 

Auf Anfrage von stv. RV Zuther teilt SgBgm Meyer mit, dass die Entscheidung vor der Landtagswahl getroffen werden muss, da der Zukunftsvertrag befristet ist. Eine Verlängerung über den 31.03.2012 ist unwahrscheinlich. Bis zur nächsten Kommunalwahl  2016 sind alle Details zu klären.  Aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel ist der Vertrag befristet. Die Strukturen in Niedersachsen sind regional so  unterschiedlich, dass keine Gemeinde miteinander zu vergleichen ist. Ein einheitliches Leitbild ist nicht möglich.

 

Aus Sicht von Rf Felber, ist das ganze Thema Zukunftsvertrag ein Durcheinander auf Kreis- und Samtgemeindeebene. Die Zukunft ist ungewiss. Etwas Gemeinsames zu bewirken ist schwierig. Die Kommunen  müssen die Möglichkeit  haben,  selbst zu bestimmen und eigenständig zu bleiben. Die angedachte große selbstständige  Samtgemeinde ist rechtswidrig. Die Beschreitung des  Klageweges sollte  aus ihrer Sicht nicht außer Acht gelassen werden. 

 

Rh M. Schultz merkt an, dass der Zusammenschluss von Gemeinden auf freiwilliger Basis erfolgen sollte.

 

Rf Stute spricht  den festgesetzten  Termin in 2012 an. Sie kritisiert, dass  eine Entscheidung unter Zeitdruck gefasst werden muss. Dem schließt sich stv. RV Zuther an.

 

SgBgm Meyer teilt mit, dass der Zukunftsvertrag für das gesamte Land Niedersachsen mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land geschlossen wurde. Alle Kommunen im Land sind  mit der gleichen  Zeitschiene belegt, es geht hier nicht  nur um unseren Landkreis. Der Vertrag ist bis zum 31.03.2013 befristet, die Rahmenbedingungen liegen fest.  Es wird nicht davon ausgegangen, dass der Vertrag verlängert wird.

Die Landkreise Uelzen und Lüneburg haben den  Vertrag bereits  unterschrieben. 

 

Die kreisfreie Samtgemeinde ist als nicht zulässig erklärt worden, so 1. SgRätin Steckelberg. Die selbstständige  Samtgemeinde ist in § 14 NKomVG verankert. Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern haben Kraft Gesetz die Rechtsstellung einer selbstständen Samtgemeinde. Sie nehmen einige  Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises des Landkreises wahr.

Alle 27 Mitgliedsgemeinden müssen ihre Zustimmung zu einer selbstständigen Samtgemeinde geben, es sei denn, es erfolgt eine Regelung durch Gesetz.

 

Stv. SgBgm Zühlke  bittet zukünftig darauf zu achten, dass so brisante Themen im öffentlichen  Teil auf der TO einer  Ratssitzung stehen. Mit Sicherheit wären dann zur heutigen Ratssitzung Zuhörer anwesend gewesen.

 

SgBgm Meyer  berichtet zum § 9 des Zukunftsvertrages möglich Projekte zur Entschuldung auf Kreisebene.

Siehe Anlage zu TOP 7 der Niederschrift

 

Für die  Samtgemeindeebene erfolgt eine gesonderte Betrachtung. 

 

Seitens der Verwaltung  wird zz. ein „Plan B“ für den Vertrag auf Eigenentschuldung der Samtgemeinde Elbtalaue ohne Einbeziehung der Grundsicherung  erarbeitet. Dieser  wird den Gremien nach Ostern vorgestellt werden.  Zum  zeitlichen Ablauf teilt 1.SgRätin mit, dass  für den 26.04.2012 ein SgRat vorgesehen ist. Sie bittet,  diesen Termin vorzumerken.