Sitzung: 14.02.2012 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Enthaltungen: 1
Vorlage: 11/530/2011
Sachverhalt:
Rf Mischke nimmt um
19.09 Uhr an der Sitzung teil.
Stv. SgBgm Zühlke bittet um Streichung des Halbsatzes im
§ 18 (4) …und dem Protokoll der Ratssitzung beizufügen. Dieses wurde bereits
im SgA schon so empfohlen.
Weiterhin beantragt
er, im § 18 (4) den letzen Satz wie folgt neu zu fassen:
….gehören, können nicht beantwortet werden.
Im § 20
(7) muss es zu Beginn lauten: Den
Fraktionen oder Gruppen.
Rf Felber teilt
mit, dass ihre Fraktion der Geschäftsordnung zustimmen wird, bittet aber im
Protokoll festzuhalten, dass die CDU
Fraktion inhaltlich mit der Regelung der Protokollierung der
Einwohnerfragestunde in § 18 (4) nicht einverstanden ist.
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss:
Die Geschäftsordnung für den Samtgemeinderat, den Samtgemeindeausschuss, die Ratsausschüsse und die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen. Anlage zu TOP 5 der Niederschrift.