Sitzung: 06.02.2012 Verbandsversammlung des Planungsverbandes Neu Tramm
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 30/063/2012
Stadtdirektor Herr Meyer berichtet, dass Herr
Müller-Hauschildt darum gebeten hat, für den Bereich westlich des Rundlings und
nördlich der Sporthalle einen Bebauungsplan aufzustellen, da er in diesem
Bereich die Errichtung von Windkraftanlagen plant. Nach dem Regionalen
Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises sind im Bereich der Samtgemeinde
Elbtalaue aber keine Vorrangstandorte für Windenergie ausgewiesen. Herr
Müller-Hauschildt hat daher beim Landkreis eine Fortschreibung des RROP beantragt.
Zur der beantragten
Bebauungsplanänderung trägt Stadtdirektor Herr Meyer vor, dass das Verfahren
eingeleitet wird, wenn der städtebauliche Vertrag über die Übernahme der
Planungskosten vorliegt. Desweiteren ruht das Verfahren auch, weil Herr
Müller-Hauschildt angekündigt hat, zeitnah ein Nutzungskonzept vorzulegen.
Stadtdirektor Herr Meyer
schlägt vor, eine Besichtigung der Kaserne vorzunehmen, um sich ein Bild davon
machen zu können, wie es dort zwischenzeitlich aussieht, bevor weitere
Planungen eingeleitet werden. Die Besichtigung muss bei der Polizeidirektion
angemeldet werden, weil diese das Gelände ganzjährig gemietet hat.
Herr Müller-Hauschildt soll
zur Verbandsversammlung eingeladen werden.
Herr Rehbein trägt vor,
dass die Turnhalle von allen Gebäuden am besten erhalten ist und nur für
Lagerzwecke genutzt wird. Das Land oder Herr Müller-Hauschildt sollten dazu
bewegt werden, die Halle wieder einer anderen Nutzung zuzuführen.
Frau Mundhenk fragt an, welche Schritte als
nächste zu veranlassen sind.
Stadtdirektor Herr Meyer
erwidert, dass die Besichtigung abgewartet werden soll, bevor weitere Schritte
eingeleitet werden.
Herr Sperling regt an, dass eine
Computeranimation der geplanten Windkraftanlage erstellt wird.
Herr Lühr stellt fest, dass
die Gemeinde keine Einflussnahme auf Windkraftanlagen mehr hat, wenn diese im
RROP ausgewiesen werden.
Stadtdirektor Herr Meyer
erwidert, dass die Gemeinden als Träger öffentlicher Belange an dem Verfahren
beteiligt werden und hierüber Einfluss nehmen können.
Ausführungen werden zur