Beschluss: Einstimmig gewählt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden vom jeweiligen Rat eines Verbandmitgliedes aus dessen Mitte für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm). Die Verbandsversammlung wählt aus ihren Mitgliedern den Verbandsvorstand (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr.3 Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm).

Der Verbandvorstand besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus je 2 stimmberechtigten Vertreterinnen  oder Vertretern der Verbandsmitglieder aus der Verbandsversammlung.

 

Aus den Reihen der Verbandsversammlung werden Frau Mundhenk, Herr Schwidder, Herr Sperling und Herr Rehbein für den Verbandsvorstand vorgeschlagen.

 

Beschluss:

Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Neu Tramm wählt einstimmig Frau  Mundhenk, Herrn Schwidder, Herrn Sperling und Herrn Rehbein zu  Verbandsvorstandsmitglieder.