Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 23.06.2009 die Hauptsatzung beschlossen.

 

Inzwischen ist die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) außer und das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Kraft getreten.

 

Grundlage für die Änderungssatzung ist das NKomVG und eine Mustersatzung der NSGB.

 


Beschlussvorschlag:

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.