Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Der Samtgemeinderat gibt sich gemäß § 69 NKomVG eine Geschäftsordnung. Mehrere bisher in der NGO enthaltene Regelungen werden nunmehr in der Geschäftsordnung festgelegt. Anliegender Geschäftsordnungsentwurf wurde entsprechend ausgearbeitet.

 

Zu den Geschäftsordnungen des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue sind unter anderem Anträge zur Änderung des Entwurfes hinsichtlich der Einwohnerfragestunde eingegangen.

 

Nach diesen Anträgen soll die Geschäftsordnung dahingehend erweitert werden, dass die Einwohnerfragestunde zu protokollieren ist. Auf Wunsch soll die Frage einer Einwohnerin/eines Einwohners dieser/diesem schriftlich beantwortet werden.

 

Zu diesen Anträgen folgende Hinweise der Verwaltung:

 

Wird die Einwohnerfragestunde protokolliert, muss diese Bestandteil der Tagesordnung sein.
Sie sollte dann nach der Feststellung der Tagesordnung stattfinden.

 

Die Protokollierung der Ratssitzung führt bei den Protokollführern dann zu einem zeitlichen Mehraufwand. Eine Neuberechnung der Zeitanteile wird erforderlich.

 

Vorschlag der Verwaltung:

Sofern an der Protokollierung der Einwohnerfragestunde festgehalten werden soll, schlägt die Verwaltung vor, dass nur die Fragen in das Protokoll aufgenommen werden, die in der Fragestunde nicht beantwortet werden können. Da die Antwort auch im Interesse anderer Einwohner liegen kann, wird die Frage zu Beginn der nächsten Einwohnerfragestunde beantwortet. Auf Wunsch des Fragestellers wird die Antwort ausnahmsweise schriftlich, in den Städten durch den Stadtdirektor, in den Gemeinden durch den Bürgermeister, mitgeteilt.
Fragen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde fallen, werden nicht protokolliert und nicht beantwortet.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Geschäftsordnung für den Samtgemeinderat, den Samtgemeindeausschuss, die Ratsausschüsse und die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.