Sitzung: 23.01.2012 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 11/530/2011
Sachverhalt:
Der Samtgemeinderat
gibt sich gemäß § 69 NKomVG eine Geschäftsordnung. Mehrere bisher in der NGO
enthaltene Regelungen werden nunmehr in der Geschäftsordnung festgelegt.
Anliegender Geschäftsordnungsentwurf wurde entsprechend ausgearbeitet.
Zu den
Geschäftsordnungen des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue sind unter anderem
Anträge zur Änderung des Entwurfes hinsichtlich der Einwohnerfragestunde
eingegangen.
Nach diesen
Anträgen soll die Geschäftsordnung dahingehend erweitert werden, dass die Einwohnerfragestunde
zu protokollieren ist. Auf Wunsch soll die Frage einer Einwohnerin/eines
Einwohners dieser/diesem schriftlich beantwortet werden.
Zu diesen Anträgen
folgende Hinweise der Verwaltung:
Wird die
Einwohnerfragestunde protokolliert, muss diese Bestandteil der Tagesordnung
sein.
Sie sollte dann nach der Feststellung der Tagesordnung stattfinden.
Die Protokollierung
der Ratssitzung führt bei den Protokollführern dann zu einem zeitlichen
Mehraufwand. Eine Neuberechnung der Zeitanteile wird erforderlich.
Vorschlag der
Verwaltung:
Sofern an der
Protokollierung der Einwohnerfragestunde festgehalten werden soll, schlägt die
Verwaltung vor, dass nur die Fragen in das Protokoll aufgenommen werden, die in
der Fragestunde nicht beantwortet werden können. Da die Antwort auch im
Interesse anderer Einwohner liegen kann, wird die Frage zu Beginn der nächsten
Einwohnerfragestunde beantwortet. Auf Wunsch des Fragestellers wird die Antwort
ausnahmsweise schriftlich, in den Städten durch den Stadtdirektor, in den
Gemeinden durch den Bürgermeister, mitgeteilt.
Fragen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde fallen, werden
nicht protokolliert und nicht beantwortet.
Beschlussvorschlag:
Die Geschäftsordnung für den Samtgemeinderat, den Samtgemeindeausschuss, die Ratsausschüsse und die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.