Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Es handelt sich hier um die K 27, die durch den gesamten Ort führt und für die der Landkreis unterhaltungspflichtig ist. In der Regel gehören Straßenflächen dem Unterhaltungspflichtigen. Außerhalb Langendorfs gehört die Straße bereits dem Landkreis. Warum eine frühere Übertragung nicht erfolgt ist, lässt sich heute nicht mehr feststellen. Zur Bereinigung der Eigentumsverhältnisse sollte die Straße übertragen werden.

Der Landkreis hat einer möglichen Übertragung bereits zugestimmt.

 

Durch die Umschreibung entstehen keine Kosten für die Beteiligten.

 

Rh Wede und  stv. Bgm Fritz nehmen um 19.25 Uhr an der Sitzung teil.

 

Rf Brownlee fragt an, ob die Bürgersteige zur Straße gehören und mit übertragen werden.

Hierzu entsteht eine Diskussion.

 

Aufgrund dessen fasst der Rat folgenden

 


Beschluss:

Die Flurstücke 162/21 der Flur 1 und 232/16 der Flur 2 der Gemarkung Langendorf werden nach § 11 Nieders. Straßengesetz an den Landkreis Lüchow-Dannenberg übertragen.

Der Rat geht  davon aus, dass die Bürgersteige dazugehören.