Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Die Samtgemeinde plant einen Erweiterungsbau des Feuerwehrgerätehauses in Metzingen. Es soll ein Umkleideraum sowie ein Magazin/Geräteraum mit entsprechenden Nebenräumen angebaut werden. Der Anbau ist nur hinter und neben dem Gebäude in südlicher und westlicher Richtung möglich. Bei einem Anbau im hinteren Bereich Richtung Westen ist eine Erweiterung der bestehenden Baulastfläche erforderlich. Hierfür wäre die Einräumung einer Baulast, bzw. ein Grunderwerb vom westlichen Nachbarn, Herrn Martienßen erforderlich. Da Herr Martienßen bereits für den Altbau eine Baulast eingeräumt hat, steht er einem Verkauf oder einer weiteren Baulasteinräumung nicht unbedingt positiv gegenüber.

 Als vorhandene Fläche kommt somit neben der Fläche nach Westen, die von der Größe allein jedoch nicht ausreicht, nur noch die Fläche zum vorhandenen Kalthaus in Betracht. Die Grundstücksgrenze zwischen Samtgemeinde Elbtalaue und Gemeinde Göhrde liegt genau zwischen dem Gerätehaus und dem Kalthaus. Der Erweiterungsbau wird also zwischen Kalthaus und Gerätehaus erfolgen. Hierzu müsste das erforderliche Flurstück an die Samtgemeinde veräußert werden.

 

In die Bausubstanz des Kalthauses wird nur geringfügig eingegriffen. Zwischen der Gemeinde Göhrde und den Betreibern des Kalthauses besteht kein schriftlicher Vertrag. Früher gab es eine Kalthausgemeinschaft, die sich jedoch inzwischen aufgelöst hat. Bei den jetzigen Betreibern handelt es sich um einen losen Zusammenschluss von Bürgern, die die Strom- und weiteren Kosten selbst tragen.

 

Es sollte kein Teilerwerb der Fläche erfolgen, da die Vermessungskosten schon ca. 1.800,-- € betragen.

 

Auf dem Grundstück befindet sich ebenfalls ein Buswartehäuschen. Die derzeitige Unterhaltung obliegt der Gemeinde Göhrde, was auch weiterhin so bleiben sollte. Falls das Buswartehäuschen in Zukunft erneuert werden muss, könnte es auf das der Gemeinde gehörenden Straßengrundstück versetzt werden.

 

Verw. Ang. Zuther trägt vor. 

 

Zum Kalthaus teilt Rf Molter mit, dass vertraglich festgehalten werden muss, dass das Kalthaus bestehen bleibt, die Zuwegung  und die pachtfreie Nutzung gesichert ist. Dem schließt sich Rh Scherlies an.

 

Um die Einnahmesituation der Gemeinde Göhrde zu verbessern, sollte hinsichtlich des Kaufpreises  alles versucht werden, hier einen höheren Preis zu erzielen.

 

Der Antrag von Rf Klappstein über einen Preis von 7,50 m²  zu verhandeln wird mit

Ja 2   Nein 6

abgelehnt.

 

Festzuhalten bleibt, dass zum Ausbau der Feuerwehrgerätehauses eine bestimmte  Summe zur Verfügung steht. Sollte der Kaufpreis höher angesetzt werden, würden für einen Ausbau weniger Mittel  zur Verfügung stehen.

 

Der Rat Göhrde fasst  folgenden

 

    


Beschluss:

An die Samtgemeinde Elbtalaue wird das Flurstück 1/2 der Flur 1 der Gemarkung Metzingen inklusive des aufstehenden Kalthauses (im anliegenden Lageplan schraffiert dargestellt) zum Buchwert von 3.815,-- € verkauft.

Die Samtgemeinde übernimmt die Kosten der Abwicklung  des Vertrages.

Die vorgetragenen Bedenken hinsichtlich des Kalthauses (siehe Sachverhalt)  sind vertraglich festzuhalten.