Sitzung: 24.01.2012 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 2
Vorlage: 31/025/2012
Sachverhalt:
Die Samtgemeinde plant einen Erweiterungsbau des
Feuerwehrgerätehauses in Metzingen. Es soll ein Umkleideraum sowie ein
Magazin/Geräteraum mit entsprechenden Nebenräumen angebaut werden. Der Anbau
ist nur hinter und neben dem Gebäude in südlicher und westlicher Richtung
möglich. Bei einem Anbau im hinteren Bereich Richtung Westen ist eine
Erweiterung der bestehenden Baulastfläche erforderlich. Hierfür wäre die
Einräumung einer Baulast, bzw. ein Grunderwerb vom westlichen Nachbarn, Herrn Martienßen
erforderlich. Da Herr Martienßen bereits für den Altbau eine Baulast eingeräumt
hat, steht er einem Verkauf oder einer weiteren Baulasteinräumung nicht
unbedingt positiv gegenüber.
Als vorhandene Fläche
kommt somit neben der Fläche nach Westen, die von der Größe allein jedoch nicht
ausreicht, nur noch die Fläche zum vorhandenen Kalthaus in Betracht. Die
Grundstücksgrenze zwischen Samtgemeinde Elbtalaue und Gemeinde Göhrde liegt
genau zwischen dem Gerätehaus und dem Kalthaus. Der Erweiterungsbau wird also
zwischen Kalthaus und Gerätehaus erfolgen. Hierzu müsste das erforderliche
Flurstück an die Samtgemeinde veräußert werden.
In die Bausubstanz des Kalthauses wird nur geringfügig
eingegriffen. Zwischen der Gemeinde Göhrde und den Betreibern des Kalthauses
besteht kein schriftlicher Vertrag. Früher gab es eine Kalthausgemeinschaft,
die sich jedoch inzwischen aufgelöst hat. Bei den jetzigen Betreibern handelt
es sich um einen losen Zusammenschluss von Bürgern, die die Strom- und weiteren
Kosten selbst tragen.
Es sollte kein
Teilerwerb der Fläche erfolgen, da die Vermessungskosten schon ca. 1.800,-- €
betragen.
Auf dem Grundstück
befindet sich ebenfalls ein Buswartehäuschen. Die derzeitige Unterhaltung
obliegt der Gemeinde Göhrde, was auch weiterhin so bleiben sollte. Falls das
Buswartehäuschen in Zukunft erneuert werden muss, könnte es auf das der
Gemeinde gehörenden Straßengrundstück versetzt werden.
Verw. Ang. Zuther
trägt vor.
Zum Kalthaus teilt Rf
Molter mit, dass vertraglich festgehalten werden muss, dass das Kalthaus
bestehen bleibt, die Zuwegung und die
pachtfreie Nutzung gesichert ist. Dem schließt sich Rh Scherlies an.
Um die Einnahmesituation der Gemeinde Göhrde zu verbessern, sollte hinsichtlich des Kaufpreises alles versucht werden, hier einen höheren Preis zu erzielen.
Der Antrag von Rf Klappstein über einen Preis von 7,50 m² zu verhandeln wird mit
Ja 2 Nein 6
abgelehnt.
Festzuhalten bleibt, dass zum Ausbau der Feuerwehrgerätehauses eine bestimmte Summe zur Verfügung steht. Sollte der Kaufpreis höher angesetzt werden, würden für einen Ausbau weniger Mittel zur Verfügung stehen.
Der Rat Göhrde fasst folgenden
Beschluss:
An die Samtgemeinde
Elbtalaue wird das Flurstück 1/2 der Flur 1 der Gemarkung Metzingen inklusive
des aufstehenden Kalthauses (im anliegenden Lageplan schraffiert dargestellt)
zum Buchwert von 3.815,-- € verkauft.
Die Samtgemeinde
übernimmt die Kosten der Abwicklung des
Vertrages.
Die vorgetragenen Bedenken hinsichtlich des Kalthauses (siehe Sachverhalt) sind vertraglich festzuhalten.