Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Gusborn hat die Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen vom 29.11.2000 letztmalig durch Beschluss vom 15.12.2004 geändert.

 

Die Satzung sieht folgende Aufwandsentschädigungen vor:

 

 

Aufwandsentschädigung

(monatlich)

Sitzungsgeld je Sitzung

(bei Teilnahme)

Fahrtkosten

Ratsmitglied

10,00 Euro

16,00 Euro

5,00 Euro

Bürgermeister/-in

350,00 Euro

(zuzüglich 10,00 Euro als Ratsmitglied)

16,00 Euro

200,00 Euro

Stellvertr. Bürgermeister/-in

35,00 Euro

(zuzüglich 10,00 Euro als Ratsmitglied)

16,00 Euro

17,50 Euro

 

Daneben wird gegebenenfalls auf Antrag ein durch Teilnahme an Sitzungen entstandener Verdienstausfall gewährt (§ 4 der Satzung).

 

 

Stv Bgm Struck verweist auf die Erklärung in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 15.11.2011 TOP 10. Die monatliche Aufwandsentschädigung und die Höhe der Entschädigung für Fahrtkosten der stv Bgm soll angepasst werden (Aufwandsentschädigung 17,50 Euro / Fahrtkosten 8,75 Euro).

Bgm Beckmann wird veranlassen, dass zur nächsten Sitzung eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt wird. Es ist zu prüfen, ob eine Änderung bei der Auszahlung bereits ab Januar vorgenommen werden kann.

Weitere Änderungen in der Aufwandsentschädigungssatzung werden nicht beantragt.

Anmerkung der Verwaltung:

Änderungen sind erst nach Beschlussfassung im Gemeinderat möglich.

 

Der Sachverhalt wird vom Rat zur