Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Gusborn hat die Satzung über Auslagenersatz und
Aufwandsentschädigungen vom 29.11.2000 letztmalig durch Beschluss vom
15.12.2004 geändert.
Die Satzung sieht
folgende Aufwandsentschädigungen vor:
|
Aufwandsentschädigung (monatlich) |
Sitzungsgeld je Sitzung (bei Teilnahme) |
Fahrtkosten |
Ratsmitglied |
10,00 Euro |
16,00 Euro |
5,00 Euro |
Bürgermeister/-in |
350,00 Euro (zuzüglich 10,00 Euro als
Ratsmitglied) |
16,00 Euro |
200,00 Euro |
Stellvertr.
Bürgermeister/-in |
35,00 Euro (zuzüglich 10,00 Euro als
Ratsmitglied) |
16,00 Euro |
17,50 Euro |
Daneben wird
gegebenenfalls auf Antrag ein durch Teilnahme an Sitzungen entstandener
Verdienstausfall gewährt (§ 4 der Satzung).
Stv Bgm Struck verweist auf die Erklärung
in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 15.11.2011 TOP 10. Die
monatliche Aufwandsentschädigung und die Höhe der Entschädigung für Fahrtkosten
der stv Bgm soll angepasst werden (Aufwandsentschädigung 17,50 Euro /
Fahrtkosten 8,75 Euro).
Bgm Beckmann wird veranlassen, dass zur
nächsten Sitzung eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt wird. Es ist zu
prüfen, ob eine Änderung bei der Auszahlung bereits ab Januar vorgenommen
werden kann.
Weitere Änderungen in der
Aufwandsentschädigungssatzung werden nicht beantragt.
Anmerkung der Verwaltung:
Änderungen sind erst nach Beschlussfassung
im Gemeinderat möglich.
Der Sachverhalt wird vom Rat zur