Sitzung: 17.01.2012 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Ratsherr Wedler hat
schriftlich angefragt:
- Hat die Stadt einen
Vorrat an Leuchten? Wenn ja, wie hoch ist der Bestand?
Fachdienstleiter Herr Donnertag erläutert,
dass es keine Vorräte gibt.
- Hat sich der Preis für
HQL- und LED-Leuchten seit dem letzten Jahr verändert?
Fachdienstleiter Herr Donnertag erläutert, dass es bei
HQL-Leuchten keine Veränderung gibt
und dass LED-Leuchten günstiger geworden
sind.
- Wurde der Stadt Hitzacker
(Elbe) für das Gebäude und das Gelände der ehemaligen
katholischen Kirche ein Vorkaufrecht
eingetragen?
Fachdienstleiter Herr Donnertag erläutert,
dass kein Vorkaufsrecht eingetragen wurde.
- Hat die Stadt Hitzacker
(Elbe) Möglichkeiten, bei privilegierten Verfahren nach § 35 BauGB
Einzugreifen?
Fachdienstleiter Herr Donnertag erläutert,
dass die Stadt bei Vorhaben nach § 35
BauGB
beteiligt wird und dass über die Zulässigkeit
die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der
Stadt gemäß § 36 BauGB entscheidet. Das Einvernehmen der Stadt
darf nur aus den Gründen,
die sich aus den §§ 31, 33, 34, und 35
ergebenden Gründen versagt werden. Rechtswidrig
versagtes Einvernehmen der Stadt kann durch
den Landkreis ersetzt werden.