Ratsherr Wedler hat schriftlich angefragt:

- Hat die Stadt einen Vorrat an Leuchten? Wenn ja, wie hoch ist der Bestand?

  Fachdienstleiter Herr Donnertag erläutert, dass es keine Vorräte gibt.

 

- Hat sich der Preis für HQL- und LED-Leuchten seit dem letzten Jahr verändert?

  Fachdienstleiter Herr Donnertag erläutert, dass es bei HQL-Leuchten keine Veränderung gibt

   und dass LED-Leuchten günstiger geworden sind.

 

- Wurde der Stadt Hitzacker (Elbe) für das Gebäude und das Gelände der ehemaligen

  katholischen Kirche ein Vorkaufrecht eingetragen?

  Fachdienstleiter Herr Donnertag erläutert, dass kein Vorkaufsrecht eingetragen wurde.

 

 

- Hat die Stadt Hitzacker (Elbe) Möglichkeiten, bei privilegierten Verfahren nach § 35 BauGB

  Einzugreifen?

  Fachdienstleiter Herr Donnertag erläutert, dass die Stadt  bei Vorhaben nach § 35 BauGB

  beteiligt wird und dass über die Zulässigkeit die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der 

  Stadt gemäß § 36  BauGB entscheidet. Das Einvernehmen der Stadt darf nur aus den Gründen,

  die sich aus den §§ 31, 33, 34, und 35 ergebenden Gründen versagt werden. Rechtswidrig

  versagtes Einvernehmen der Stadt kann durch den Landkreis ersetzt werden.