Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Es liegt der  Antrag eines Anwohners der Bahrendorfer Straße im OT. Bahrendorf vor, die Geschwindigkeit im Bereich der Hausnummern 7 bis 31 auf 30 km/h zu reduzieren. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt.

Begründet wird der Antrag damit,

-       das zum Teil auf der Strecke  keine Gehsteige bestehen, sodass sich Fußgänger auf die Straße begeben müssen

-       das die Straße zum nur 3,50 m breit ist

-       das sich in diesem Bereich ein unübersichtlicher Knick in der Straße befindet.

 

Die Verwaltung hat zur Überprüfung und Beurteilung des Sachverhaltes zwischen dem 27.10. 2011 und dem 14.11.2011 eine Geschwindigkeitsmessung auf dem betreffenden Abschnitt durchgeführt. Die Messung hat ergeben, dass innerhalb des Zeitraumes 1961 Fahrzeuge die Strecke passiert haben, dabei sind nachfolgend aufgeführte Geschwindigkeiten gemessen worden,

 

                Unter 20 km/h                 325 Fahrzeuge

                Unter 30 km/h                 697 Fahrzeuge

                Unter 40 km/h                 652 Fahrzeuge

                Unter 50 km/h                 258 Fahrzeuge

                Über  50 km/h                    19 Fahrzeuge

 

                gesamt                =         1961 Fahrzeuge

 

Aufgrund der ermittelten Werte wird seitens der Verwaltung keine Notwendigkeit gesehen, die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren.

 

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt gemäß der Vorlage.

 

Ratsherr Wedler trägt vor, dass  der Aufwand, eine Geschwindigkeitsbegrenzung einzuführen, zu groß ist, da an jeder Straßeneinmündung ein Schild mit Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h aufgestellt werden muss. Er kann sich vorstellen, im Bereich der Bushaltestelle etwas zu machen, aber nicht im Bereich der Bahrendorfer Straße.

Desweiteren fragt er an, ob es üblich ist, dass die Verwaltung tätig wird, wenn nur ein Einzelner einen Antrag stellt.

 

Fachbereichsleiter Herr Hesebeck erwidert, dass ein Antragsteller eine Antwort erwartet und Anträge daher vorzulegen sind.

 

Ratsherr Wedler ist  der Auffassung, dass das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung dem Antragsteller hätten vorgelegt werden müssen, und ihn dann zu fragen, ob er auf Grund des Ergebnisses seinen Antrag aufrecht erhält.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen lässt Vorsitzender Herr v. d. Bussche über den Beschlussvorschlag der Vorlage abstimmen.

 

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt einstimmig gemäß dem Beschlussvorschlag der Vorlage. 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Antrag auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h wird abgelehnt.