Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Sachverhalt:

Siehe Vorlage 30/624/2010 in der Anlage. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat zum zweiten Mal in Folge ein Förderprogramm zur LED-Straßenbeleuchtung aufgelegt. In der Straßen- und Außenbeleuchtung liegt ein großes Potenzial Energie zu sparen und die Umwelt zu entlasten. Im Rahmen des v. g. Förderprogrammes können beim Projektträger Jülich bis zum 31.03.2012 Fördermittel für die Sanierung der veralteten ineffizienten Straßenbeleuchtung beantragt werden. Fördervoraussetzung ist der Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungsanlagen mit einem CO²-Minderungspotenzial von mindestens 60%. Gefördert werden LED-Leuchten, die dazugehörige Steuer- und Regeltechnik sowie die erforderlichen Installationskosten. Bei einer Förderquote von 25% müssen die förderfähigen Ausgaben mindestens 40.000,-- € betragen; Zuwendung min. 10.000,-- €. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich die Straßenbeleuchtung im Eigentum des Antragstellers befindet und während der Zweckbindungsfrist von 5 Jahren verbleibt.
Die Straßenbeleuchtungsanlage der Stadt Hitzacker (Elbe) basiert weitestgehend noch auf der veralteten Quecksilberhochdruckdampf-Technologie (rd. 83%). Zur Verbesserung der Energieeffizienz sollte die Straßenbeleuchtung unter Inanspruchnahme von Fördermitteln hocheffizient auf LED-Technik umgerüstet werden. Die Maßnahme umfasst die Straßenbeleuchtung der Stadt Hitzacker (Elbe) (ohne Ortsteile). Die sog. Altstadt-/Dekoleuchten der historischen Stadtinsel wurden bereits weitestgehend auf Energiesparleuchten umgestellt, sie bleiben hinsichtlich der Antragstellung unberücksichtigt.

 

Fachdienstleiter Herr Donnerstag berichtet, dass der vorherige Rat bereits Mittel für die Straßenbeleuchtung bereit gestellt hat  und erläutert ausführlich gemäß der Vorlage die Förderquoten (Honorarkosten werden nicht gefördert)  und die  Einsparungen, die sich aus der Sanierung der Straßenbeleuchtung ergeben und weist darauf hin, dass der Förderantrag bis zum 31.03.2012 gestellt sein muss.  

Er erklärt auch die Art der Ausschreibung auf der Grundlage der VOB mit den Wertgrenzen VOL und berichtet, dass die Stadt Hitzacker noch 5 Jahre Eigentümer der Straßenbeleuchtung nach der Installation bleiben muss.

 

Ratsherr Schneeberg spricht sich für den Beschlussvorschlag aus und dass der Antrag auf dem Weg gebracht werden soll, solange  solche Maßnahmen noch  gefördert werden.

 

Fachdienstleiter Herr Donnerstag bittet darum, den Antrag ohne Beschluss des Verwaltungsausschusses wegen der Fristwahrung stellen zu dürfen.

 

Ratsherr Wedler ist der Auffassung, dass noch zu viele Fragen offen sind und  dass erst ein Konzept her muss, bevor die Maßnahme umgesetzt wird.

 

Fachdienstleiter Herr Donnerstag berichtet, dass sich die derzeitigen Stromkosten bei der Stadt mit den Ortsteilen auf 60.000,00 € belaufen. Nur für den Stadtkern betragen die Stromkosten 50.000,00 €. Er weist auch darauf hin, dass mit der Umsetzung der Sanierung der Straßenbeleuchtung an den Stromkosten gespart wird und nicht an der Unterhaltung der Anlage.

 

Ratsherr Schneeberg weist darauf hin, dass die Förderquoten verringert und nicht erhöht werden und beantragt daher Abstimmung gemäß Vorlage.

 

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt einstimmig gemäß dem Beschlussvorschlag der Vorlage.

 

Die Ratsherren Schneeberg und M. Schulz verlassen um 19:10 Uhr die Sitzung.

Ratsherr N. Schulz nimmt ab 19:10 für Ratsherrn Schneeberg an der Sitzung teil.

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung erhält den Auftrag, den Zuwendungsantrag „Sanierung der Straßenbeleuchtung mit LED-Technik“ für die Stadt Hitzacker (Elbe) (ohne Ortsteile) auf den Weg zu bringen.
Die erforderlichen finanziellen Mittel werden über den Haushalt 2012 zur Verfügung gestellt
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