Sitzung: 25.01.2012 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 31/003/2012
Sachverhalt:
Herr Maatsch nimmt um 19.55 Uhr an der Sitzung teil.
Bgm Deegen trägt den Sachverhalt vor.
Seit
01.11.2008 ist das Gesetz zur Modernisierung der GmbH-Rechts und zur Bekämpfung
von Missbräuchen in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt ist es Gründern möglich, eine Unternehmergesellschaft
zu gründen, die sich Mini-GmbH nennt. Die Haftung der Mini GmbH ist auf das
Gesellschaftsvermögen begrenzt und schließt in der Regel die Haftung der
Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen aus.
Dabei
stellt die Unternehmergesellschaft eine Unterform der traditionellen GmbH dar.
Der bedeutendste Unterschied liegt in der Höhe des Stammkapitals. Während für
die Unternehmergesellschaft GmbH 25.000 Euro Stammkapital erbracht werden
müssen, ist es bei der Mini GmbH - Unternehmergesellschaft nur noch 1 Euro
notwendig.
Bei
Rechtsgeschäften und im Geschäftsverkehr muss mit dem Zusatz „UG
haftungsbeschränkt“ oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) firmiert
werden.
Daher
regt die Verwaltung an, dass die Gesellschaft eine Gewährleistungsbürgschaft zu
hinterlegen hat. Die Bürgschaft sollte sich über 5.000,-- € belaufen und über 5
Jahre erstrecken. Die Bürgschaft dient der Absicherung von Forderungen falls im
Laufe der nächsten Jahre Mängel in Verbindung mit der Leitungsverlegung auftreten und die Gesellschaft Insolvent
wird.
Grundsätzlich steht
der Rat der Gemeinde Langendorf dieser Angelegenheit positiv gegenüber.
Dennoch sind einige
Punkte im Beschlussvorschlag der Verwaltung zu überarbeiten.
Der Rat fasst daher
folgenden
Beschluss:
Zu Pkt. 2 Hinsichtlich des Preises ist
nachzuverhandeln, da 0,10 € dem Rat viel zu wenig sind.
Zu Pkt. 4 Der erste Satz ist so umzuformulieren, dass das Grundstück wieder
so hergestellt
wird, wie es vor
Fertigstellung (Urzustand) war.
Die Worte "möglichst
weitgehend den Verhältnissen ......" sind zu streichen.
·
Ebenso muss
im Vertrag festgehalten sein, dass bei einem Betriebswechsel der
neue Betriebsinhaber an den Vertrag gebunden ist.
Der geänderte Vertrag ist dem Rat Langendorf vorzulegen.