Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Zu a)

Der Rat der Gemeinde Langendorf hat 2010 beschlossen, für den Bereich der Biogasanlage „Naturgas Langendorf“ mit einer ca. 1 ha großen Erweiterungsfläche einen Bebauungsplan aufzustellen. Im April 2011 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet. Am 21.09.2011 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung  nach § 3 (1) BauGB durchgeführt. In der Zeit vom 23.09.2011 bis einschließlich 24.10.2011 hat der Entwurf des Bebauungsplans „Biogas Langendorf“ mit dem Entwurf der Begründung öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert, bis zum 24.10.2011 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.

 

Abzuwägende Stellungnahmen wurden vorgetragen von der E.On Avacon AG, vom LGLN-Katasteramt-Lüchow und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden von Bürgern keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.

 

Zu b)

Mit der Abwägung und der Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher  Belange ist das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Biogas Langendorf“ soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan gefasst werden kann.

 

Bezüglich des Plangebietes  und der Ausgleichsflächen  besteht im Rat noch Klärungsbedarf.

 

Nachfolgende Fragen sind von der Verwaltung zu beantworten:

 

  • Kennzeichnung  in welchem Gebiet die Ausgleichsflächen liegen, da dieses  auf dem Plan nicht  genau zu erkennen ist.
  • Warum wurde der gemeindeeigene Weg überplant und gehört somit zum Plangebiet als Zuwegung zur Biogasanlage.

 

Bis zur Klärung der Fragen fasst der Rat daher folgenden 

 

 

 


Beschluss: