Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

In der konstituierenden Sitzung des Rates der Gemeinde Langendorf am 29.11.2011 wurden alle Ratsmitglieder verpflichtet und über ihre Plichten belehrt.

 

Zum Thema Amtsverschwiegenheit liegt ein Urteil des VG Sigmaringen, das durch Beschluss des VGH Baden-Württemberg bestätigt wurde vor. Der Inhalt wird den Ratsmitgliedern zur Kenntnis gegeben.

 

Danach ist ein Ratsmitglied auch dann zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet, wenn er einen in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschluss für rechtswidrig hält bzw. der Beschluss rechtswidrig ist.

 

Der vorstehende Inhalt der Mitteilungsvorlage 11/787/2011  wird vom Rat zur