Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Durch den Ausbau des Radweges wurden die Flurstücke 23/2 und 18/3 der Flur 1 der Gemarkung Bredenbock als Ausgleichsflächen benötigt und bepflanzt. Dabei wurde festgestellt, dass der ursprüngliche Weg (schraffiert gekennzeichnet) durch diese Flächen verläuft.

Um die Erreichbarkeit der anliegenden Ackerflächen zu gewährleisten, ist der Grunderwerb der gepunktet markierten Fläche von Herrn Michael Dreyer erforderlich.

 

Zusätzlich verteilt Bgm Stegemann an die Ratsmitglieder einen genaueren Lageplan des Weges.

Dieser ist Anlage zu TOP 10 der Niederschrift.

 

Der Rat Göhrde fasst folgenden 

 


Beschluss:

Von Herrn Michael Dreyer wird das Flurstück 3/3 der Flur 2 der Gemarkung Schmessau erworben. Der Kaufpreis beträgt 0,50 € je m². Die Größe der Fläche beträgt 161 m².

 

Sämtliche mit dem Vertrag verbundenen Kosten trägt die Gemeinde Göhrde.