Sitzung: 24.01.2012 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 31/709/2011
Sachverhalt:
Durch den Ausbau
des Radweges wurden die Flurstücke 23/2 und 18/3 der Flur 1 der Gemarkung
Bredenbock als Ausgleichsflächen benötigt und bepflanzt. Dabei wurde
festgestellt, dass der ursprüngliche Weg (schraffiert gekennzeichnet) durch
diese Flächen verläuft.
Um die
Erreichbarkeit der anliegenden Ackerflächen zu gewährleisten, ist der
Grunderwerb der gepunktet markierten Fläche von Herrn Michael Dreyer
erforderlich.
Zusätzlich verteilt
Bgm Stegemann an die Ratsmitglieder einen genaueren Lageplan des Weges.
Dieser ist Anlage zu TOP 10 der Niederschrift.
Der Rat Göhrde
fasst folgenden
Beschluss:
Von Herrn Michael
Dreyer wird das Flurstück 3/3 der Flur 2 der Gemarkung Schmessau erworben. Der
Kaufpreis beträgt 0,50 € je m². Die Größe der Fläche beträgt 161 m².
Sämtliche mit dem Vertrag verbundenen Kosten trägt die Gemeinde Göhrde.