Sitzung: 15.12.2011 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Die schriftliche Anfrage von Rh v. d. Bussche vom
12.12.2011 ist der Niederschrift als Anlage
3 beigefügt.
Herr Hesebeck erläutert folgenden Sachverhalt:
Es handelt sich um eine Maßnahme des
Jeetzeldeichverbandes auf Vorschlag des Niedersächsischen Landesbetriebes für
Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLKWN)
Die Maßnahme ist als Ausgleichmaßnahme für die Hochwasserschutzmaßnahmen vorgesehen, die
gemäß landschaftspflegerischem Begleitplan aus dem Planfeststellungsbeschluss
u.a. im Bereich Hitzacker (Elbe) durchzuführen sind.
Die Planung wurde der SG-Verwaltung im Oktober 2011
zur Kenntnis gegeben
Bei einem Ortstermin mit den zuständigen Fach- und
Naturschutzverbänden wurde die Maßnahme erörtert und von den Fach- und
Naturschutzverbänden befürwortet
Der Bereich wurde als Ausgleichsfläche ausgewählt,
da die räumliche Nähe zu den auszugleichenden Eingriffen (Hochwasserschutz)
gegeben ist.
Technische Unterlagen, im Entwurf, sind bei der
Verwaltung am 03.11.11 eingegangen
Am 17.11.11 erfolgte Bericht an den Stadtrat (s.
auch Niederschrift StRH/IX/02 17.11.2011 TOP 4.1)
Die Dringlichkeit für die Durchführung der Maßnahme
ergibt sich daraus, dass die Finanzierung nur noch bis Ende 2011 gesichert ist.
Das wurde der SG-Verwaltung am 20.11.11 telefonisch mitgeteilt.
Am 25.11.11 hat der Jeetzeldeichverband den
Beschluss zur Durchführung der Maßnahme gefasst und die Auftragsvergabe
veranlasst. Das wurde der SG-Verwaltung und dem Bgm am 29.11.11 mitgeteilt.
Die Arbeiten haben in der 49. KW 2011 unter Aufsicht
des NLWKN begonnen
Fertigstellung des Durchlasses war für den 15.12.11
vorgesehen
Am 16.12.11 soll der Durchstich erfolgen
Das Geländer soll am 20.12.11 aufgebaut werden
Die Baumaßnahme soll am 22.12.11 abgeschlossen
sein.
Der Vorteil für die Stadt besteht darin, dass
städtische Flächen, die nach Planfeststellungsbeschluss für Ausgleichsmaßnahmen
im Zusammenhang mit den HWS-Maßnahmen vorgesehen sind, zukünftig wieder für
städtische Zwecke genutzt werden können.
Die Biosphärenreservatsverwaltung beabsichtigt die
Alte Jeetzel zur Elbe zu öffnen. Die Biosphärenreservatsverwaltung wird
Verhandlungen mit den Eigentümern aufnehmen
Rh v. d. Bussche fragt an, ob es eine vertragliche
Grundlage dafür gibt, wenn ein Rückbau erforderlich wird.
Herr Hesebeck erklärt, dass das nicht der Fall ist,
da der Jeetzeldeichverband Maßnahme- und Rechtsträger ist. Regelungen hierzu
gibt es im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss.
Wenn Rückbau erforderlich wird, muss der
Jeetzeldeichverband die Kosten tragen.
Rh v. d. Bussche kritisiert, dass die Stadt
Hitzacker (Elbe) als Eigentümer der Flächen nur informiert wurde und dem
Stadtrat keine Vorlage zur Entscheidung über diese Baumaßnahmen auf der Fläche
der Stadt vorgelegt wurde.
Herr Hesebeck erklärt, dass die Maßnahme durch das
Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss geregelt wird.
Die Verwaltung und somit die Stadt Hitzacker (Elbe)
wurde vom NLWKN über die Maßnahme nur informiert. Es wurde keine Zustimmung
abgefordert.