Die schriftliche Anfrage von Rh v. d. Bussche vom 12.12.2011 ist der Niederschrift als Anlage 3  beigefügt.

 

Herr Hesebeck erläutert folgenden Sachverhalt:

Es handelt sich um eine Maßnahme des Jeetzeldeichverbandes auf Vorschlag des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLKWN)

Die Maßnahme ist als Ausgleichmaßnahme für die  Hochwasserschutzmaßnahmen vorgesehen, die gemäß landschaftspflegerischem Begleitplan aus dem Planfeststellungsbeschluss u.a. im Bereich Hitzacker (Elbe) durchzuführen sind.

Die Planung wurde der SG-Verwaltung im Oktober 2011 zur Kenntnis gegeben

Bei einem Ortstermin mit den zuständigen Fach- und Naturschutzverbänden wurde die Maßnahme erörtert und von den Fach- und Naturschutzverbänden befürwortet

Der Bereich wurde als Ausgleichsfläche ausgewählt, da die räumliche Nähe zu den auszugleichenden Eingriffen (Hochwasserschutz) gegeben ist.

Technische Unterlagen, im Entwurf, sind bei der Verwaltung am 03.11.11 eingegangen

Am 17.11.11 erfolgte Bericht an den Stadtrat (s. auch Niederschrift StRH/IX/02 17.11.2011 TOP 4.1)

Die Dringlichkeit für die Durchführung der Maßnahme ergibt sich daraus, dass die Finanzierung nur noch bis Ende 2011 gesichert ist. Das wurde der SG-Verwaltung am 20.11.11 telefonisch mitgeteilt.

Am 25.11.11 hat der Jeetzeldeichverband den Beschluss zur Durchführung der Maßnahme gefasst und die Auftragsvergabe veranlasst. Das wurde der SG-Verwaltung und dem Bgm am 29.11.11 mitgeteilt.

Die Arbeiten haben in der 49. KW 2011 unter Aufsicht des NLWKN begonnen

Fertigstellung des Durchlasses war für den 15.12.11 vorgesehen

Am 16.12.11 soll der Durchstich erfolgen

Das Geländer soll am 20.12.11 aufgebaut werden

Die Baumaßnahme soll am 22.12.11 abgeschlossen sein.

Der Vorteil für die Stadt besteht darin, dass städtische Flächen, die nach Planfeststellungsbeschluss für Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit den HWS-Maßnahmen vorgesehen sind, zukünftig wieder für städtische Zwecke genutzt werden können.

Die Biosphärenreservatsverwaltung beabsichtigt die Alte Jeetzel zur Elbe zu öffnen. Die Biosphärenreservatsverwaltung wird Verhandlungen mit den Eigentümern aufnehmen

 

Rh v. d. Bussche fragt an, ob es eine vertragliche Grundlage dafür gibt, wenn ein Rückbau erforderlich wird.

Herr Hesebeck erklärt, dass das nicht der Fall ist, da der Jeetzeldeichverband Maßnahme- und Rechtsträger ist. Regelungen hierzu gibt es im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss.

Wenn Rückbau erforderlich wird, muss der Jeetzeldeichverband die Kosten tragen.

 

Rh v. d. Bussche kritisiert, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) als Eigentümer der Flächen nur informiert wurde und dem Stadtrat keine Vorlage zur Entscheidung über diese Baumaßnahmen auf der Fläche der Stadt vorgelegt wurde.

Herr Hesebeck erklärt, dass die Maßnahme durch das Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss geregelt wird.

Die Verwaltung und somit die Stadt Hitzacker (Elbe) wurde vom NLWKN über die Maßnahme nur informiert. Es wurde keine Zustimmung abgefordert.