Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Erlass einer neuen Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Gusborn wird beschlossen.

 

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Gusborn gibt sich gemäß § 69 NKomVG eine Geschäftsordnung. Mehrere bisher in der NGO enthaltene Regelungen werden nunmehr in der Geschäftsordnung festgelegt.

Geschäftsordnungsentwürfe  wurden entsprechend ausgearbeitet und zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 15.11.2011 übersandt.

 

Es liegen 2 Entwürfe für eine neue Geschäftsordnung vor. Da auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses verzichtet wurde, erfolgen die Beratungen zum Entwurf 1.

 

Bgm Beckmann schlägt vor, dass die einzelnen §§ nacheinander besprochen und Änderungsvorschläge entsprechend erläutert und einzeln abgestimmt werden sollen.

Im Anschluss soll eine Schlussabstimmung erfolgen.

Dagegen gibt es keine Einwände.

 

§          1         

Bgm Beckmann beantragt, den Text in (2) dahingehend zu ergänzen, dass grundsätzlich per Brief geladen wird, auf Wunsch auch durch Telefax oder E-Mail. :

Dem Antrag wird mit 11 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt.

(2) Die Ladung erfolgt schriftlich durch Brief, auf Wunsch auch durch Telefax oder E-Mail.

§          2          -

§          3          -          

Hier ist Korrektur der Nummerierung (3) (2) erforderlich.

§          4          -

§          5          -

§          6          -

§          7          -

§          8          

Rh Fahren beantragt, dass der Text in (2) dahingehend geändert wird, dass nicht nur den Fraktionsvorsitzenden sondern jedem Ratsmitglied Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Rh Ringel beantragt, dass keine Änderung vorgenommen werden soll, da sich jedes Ratsmitglied bisher auch trotz der anders lautenden Vorgaben in der Geschäftsordnung äußern konnte. 

Nach kurzer Aussprache wird dem Antrag von Rh Fahren

mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung

mehrheitlich zugestimmt.

(2) Auf einen Antrag zur Geschäftsordnung erteilt die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zuerst der Antragstellerin oder dem Antragsteller das Wort zur Begründung und gibt dann je einem Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen sowie den nicht einer Fraktion oder Gruppe angehörenden Ratsmitgliedern jedem Ratsmitglied Gelegenheit zur Stellungnahme und lässt darauf über den Antrag abstimmen.

§          9          -

§          10

Rh Fahren beantragt, die Absätze (5) und (6) ersatzlos zu streichen.

Rh Ringel beantragt, hier keine Änderung vorzunehmen.

Rf Fink stimmt ihm zu.

Nach kurzer Aussprache wird dem Antrag von Rh Fahren

mit 8 Ja-Stimmen  und 3 Enthaltungen

einstimmig  zugestimmt.

(5) Die Redezeit beträgt grundsätzlich bis zu 3 Minuten, für die Begründung eines schriftlichen Antrages bis zu 5 Minuten. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister kann die Redezeit verlängern. Bei Widerspruch beschließt der Rat über die Verlängerung der Redezeit.

(6) Jeder Ratsmitglied darf grundsätzlich zu einem Beratungsgegenstand nur einmal sprechen;

ausgenommen sind

a) das Schlusswort der Antragstellerin oder des Antragstellers unmittelbar vor der Abstimmung,

b) die Richtigstellung offenbarer Missverständnisses,

c)   Anfragen zur Klärung von Zweifelsfragen,

d) Anträge und Einwendungen zur Geschäftsordnung,

e)            Wortmeldungen der Bürgermeisterin oder Bürgermeisters gemäß Abs. 4.

§          11        -          

§          12       

Rh Fahren beantragt, den letzten Satz in § 12  zu streichen.

Nach kurzer Aussprache wird dem Antrag von Rh Fahren

mit 8 Ja-Stimmen  und 3 Enthaltungen

einstimmig  zugestimmt.

Einem Ratsmitglied, das sich zu einer persönlichen Erklärung zu Wort gemeldet hat, ist das Wort auch nach Schluss der Beratung vor der Abstimmung zu erteilen. Das Ratsmitglied darf in der persönlichen Erklärung nur Angriffe zurückweisen, die in der Aussprache gegen das Ratsmitglied gerichtet wurden, oder eigene Ausführungen berichtigen. Es darf hierzu nicht länger als drei Minuten sprechen.

§          13        -

§          14        -

zu § 14 weist Bgm Beckmann darauf hin, dass hier § 66 NKomVG zu beachten ist:

„Beschlüsse werden mit der Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen gefasst, soweit durch Gesetz oder in Angelegenheiten des Verfahrens durch die Geschäftsordnung nichts anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.“

§          15        -

§          16        -

§          17       

Rh Fahren beantragt, den letzten Satz in Absatz (2)  zu streichen.

Nach kurzer Aussprache wird dem Antrag von Rh Fahren

mit 11 Ja-Stimmen

einstimmig  zugestimmt.

(2) Jede Einwohnerin/jeder Einwohner der Gemeinde kann Fragen zu Beratungsgegenständen der Ratssitzung und zu anderen Angelegenheiten der Gemeinde stellen. Die Fragestellerin/der Fragesteller kann bis zu zwei Zusatzfragen anschließen, die sich auf den Gegenstand ihrer/seiner ersten Frage beziehen müssen.

Stv Bgm Struck beantragt, in (3)  den Text so zu ergänzen, dass auch Ratsmitglieder auf  Anfragen der Bürger an den Bürgermeister antworten können.

Nach kurzer Aussprache wird dem Antrag von stv Bgm Struck

mit 11 Ja-Stimmen

einstimmig  zugestimmt.

(3) Die Fragen werden von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister beantwortet. Der Bürgermeister kann auch einzelnen Ratsmitgliedern hierzu das Wort erteilen. Anfragen an einzelne Ratsmitglieder, Fraktionen oder Gruppen werden von diesen selber beantwortet. Eine Diskussion findet nicht statt.

§          18        -

§          19        -

§          20        -

 

Schlussabstimmung

zur Geschäftsordnung – Entwurf 1 – mit oben stehenden Änderungen –

Ja            10           nein       0             Enthaltung         1

 

 

Der Rat fasst folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

Der Erlass einer neuen Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Gusborn wird beschlossen.

Die aktualisierte Fassung ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.