Sitzung: 19.01.2012 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1/666/2011
Beschlussvorschlag:
Der Erlass einer
neuen Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Gusborn wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Gusborn gibt sich gemäß § 69 NKomVG eine Geschäftsordnung. Mehrere
bisher in der NGO enthaltene Regelungen werden nunmehr in der Geschäftsordnung
festgelegt.
Geschäftsordnungsentwürfe wurden entsprechend ausgearbeitet und zur
konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 15.11.2011 übersandt.
Es liegen 2
Entwürfe für eine neue Geschäftsordnung vor. Da auf die Bildung eines
Verwaltungsausschusses verzichtet wurde, erfolgen die Beratungen zum Entwurf 1.
Bgm Beckmann
schlägt vor, dass die einzelnen §§ nacheinander besprochen und
Änderungsvorschläge entsprechend erläutert und einzeln abgestimmt werden
sollen.
Im Anschluss soll
eine Schlussabstimmung erfolgen.
Dagegen gibt es
keine Einwände.
§ 1
Bgm Beckmann beantragt,
den Text in (2) dahingehend zu ergänzen, dass grundsätzlich per Brief geladen
wird, auf Wunsch auch durch Telefax oder E-Mail. :
Dem Antrag wird mit 11 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt.
(2) Die Ladung erfolgt schriftlich durch
Brief, auf Wunsch auch durch Telefax
oder E-Mail.
§ 2 -
§ 3 -
Hier ist Korrektur
der Nummerierung (3) (2) erforderlich.
§ 4 -
§ 5 -
§ 6 -
§ 7 -
§ 8
Rh Fahren beantragt,
dass der Text in (2) dahingehend geändert wird, dass nicht nur den
Fraktionsvorsitzenden sondern jedem Ratsmitglied Gelegenheit zur Stellungnahme
gegeben wird.
Rh Ringel beantragt, dass keine Änderung
vorgenommen werden soll, da sich jedes Ratsmitglied bisher auch trotz der
anders lautenden Vorgaben in der Geschäftsordnung äußern konnte.
Nach kurzer Aussprache wird dem Antrag von
Rh Fahren
mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1
Enthaltung
mehrheitlich
zugestimmt.
(2) Auf einen Antrag zur Geschäftsordnung
erteilt die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zuerst der Antragstellerin
oder dem Antragsteller das Wort zur Begründung und gibt dann je einem
Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen sowie den nicht einer
Fraktion oder Gruppe angehörenden Ratsmitgliedern jedem Ratsmitglied
Gelegenheit zur Stellungnahme und lässt darauf über den Antrag abstimmen.
§ 9 -
§ 10
Rh Fahren beantragt,
die Absätze (5) und (6) ersatzlos zu streichen.
Rh Ringel beantragt, hier keine Änderung
vorzunehmen.
Rf Fink stimmt
ihm zu.
Nach kurzer Aussprache wird dem Antrag von
Rh Fahren
mit 8 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen
einstimmig zugestimmt.
(5) Die Redezeit beträgt grundsätzlich bis
zu 3 Minuten, für die Begründung eines schriftlichen Antrages bis zu 5 Minuten.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister kann die Redezeit verlängern. Bei
Widerspruch beschließt der Rat über die Verlängerung der Redezeit.
(6) Jeder Ratsmitglied darf grundsätzlich
zu einem Beratungsgegenstand nur einmal sprechen;
ausgenommen sind
a) das
Schlusswort der Antragstellerin oder des Antragstellers unmittelbar vor der
Abstimmung,
b) die
Richtigstellung offenbarer Missverständnisses,
c) Anfragen
zur Klärung von Zweifelsfragen,
d) Anträge
und Einwendungen zur Geschäftsordnung,
e) Wortmeldungen
der Bürgermeisterin oder Bürgermeisters gemäß Abs. 4.
§ 11 -
§ 12
Rh Fahren beantragt,
den letzten Satz in § 12 zu streichen.
Nach kurzer Aussprache wird dem Antrag von
Rh Fahren
mit 8 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen
einstimmig zugestimmt.
Einem Ratsmitglied, das sich zu einer
persönlichen Erklärung zu Wort gemeldet hat, ist das Wort auch nach Schluss der
Beratung vor der Abstimmung zu erteilen. Das Ratsmitglied darf in der
persönlichen Erklärung nur Angriffe zurückweisen, die in der Aussprache gegen
das Ratsmitglied gerichtet wurden, oder eigene Ausführungen berichtigen. Es
darf hierzu nicht länger als drei Minuten sprechen.
§ 13 -
§ 14 -
zu § 14 weist Bgm Beckmann darauf hin, dass hier §
66 NKomVG zu beachten ist:
„Beschlüsse
werden mit der Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen gefasst, soweit
durch Gesetz oder in Angelegenheiten des Verfahrens durch die Geschäftsordnung
nichts anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.“
§ 15 -
§ 16 -
§ 17
Rh Fahren beantragt,
den letzten Satz in Absatz (2) zu
streichen.
Nach kurzer Aussprache wird dem Antrag von
Rh Fahren
mit 11 Ja-Stimmen
einstimmig zugestimmt.
(2) Jede Einwohnerin/jeder Einwohner der
Gemeinde kann Fragen zu Beratungsgegenständen der Ratssitzung und zu anderen
Angelegenheiten der Gemeinde stellen. Die Fragestellerin/der Fragesteller
kann bis zu zwei Zusatzfragen anschließen, die sich auf den Gegenstand
ihrer/seiner ersten Frage beziehen müssen.
Stv Bgm Struck beantragt,
in (3) den Text so zu ergänzen, dass auch Ratsmitglieder auf Anfragen der Bürger an den Bürgermeister
antworten können.
Nach kurzer Aussprache wird dem Antrag von
stv Bgm Struck
mit 11 Ja-Stimmen
einstimmig zugestimmt.
(3) Die Fragen werden von der
Bürgermeisterin/dem Bürgermeister beantwortet. Der Bürgermeister kann auch einzelnen Ratsmitgliedern hierzu das Wort
erteilen. Anfragen an einzelne Ratsmitglieder, Fraktionen oder Gruppen
werden von diesen selber beantwortet. Eine Diskussion findet nicht statt.
§
18 -
§
19 -
§
20 -
Schlussabstimmung
zur Geschäftsordnung – Entwurf 1 – mit oben stehenden Änderungen –
Ja 10 nein 0 Enthaltung 1
Der Rat fasst folgenden
Beschluss:
Der Erlass einer
neuen Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Gusborn wird beschlossen.
Die aktualisierte Fassung ist der
Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.