Sitzung: 19.01.2012 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 31/514/2011
Beschlussvorschlag:
1. Für Herrn Martin Schulz wird für das Flurstück 54/1 der Flur 24 in der Gemarkung Quickborn eine Baulast eingetragen.
2. Mit Herrn Martin Schulz, wohnhaft in 29476 Quickborn, Am Kosakenberg 29, wird ein Vertrag über die Nutzung von Straßenseitenräumen zur Verlegung einer Gasleitung in der Gemeinde Gusborn, Gemarkung Quickborn, Flur 24 Flurstück 54/1 geschlossen. Durch Herrn Schulz ist eine jährliche Entschädigung zu zahlen.
Sachverhalt:
zu 1.
Zur
Erlangung der Baugenehmigung für das BHKW ist die Eintragung einer Wegbaulast
erforderlich, da Herr Schulz das
Flurstück 201/2 nur über einen nicht gewidmeten Gemeindeweg erreichen kann.
zu 2.
Der
Antragssteller beabsichtigt zu seiner bestehenden Biogasanlage in Quickborn ein
weiteres BHKW aufzustellen, um das bestehende Wärmenetz auf den Rest des Ortes
zu erweitern. Hierfür benötigt der Antragssteller eine Nutzungsvereinbarung für
die Straßenseitenräume, da eine 1,1 Km lange Gasleitung verlegt werden muss.
Davon werden ca. 328 Meter der öffentlichen Straße der Gemeinde Gusborn
genutzt.
Eckpunkte der Vereinbarung sind folgende:
·
Die
Leitung muss möglichst im Pressverfahren hergestellt werden.
·
Der
Nutzer muss nach der Fertigstellung der Anlagen den Verkehrsraum und die
sonstigen in Anspruch genommenen Grundstücke so wieder herstellen, dass dies
den Verhältnissen wie vor der Arbeit gleich kommt.
·
Sollten
innerhalb eines Jahres Mängel eintreten, ist der Nutzer verpflichtet, diese zu
beheben.
·
Nach
Fertigstellung hat eine Abnahme zu erfolgen.
·
Als
Gegenleistung erhält die Gemeinde Gusborn eine Entschädigung.
·
Der
Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und läuft 20 Jahre.
In einigen Gemeinden wird die Höhe der
Entschädigung nach der in Anspruch genommenen Fläche festgesetzt. Die
Verwaltung schlägt vor, bei einer Länge von 328 m ein Entgelt in Höhe von 0,20
€ je m zu fordern.
Finanzielle Auswirkungen
bei Beschlussfassung:
Einnahmen in Höhe von ca. 65,-- € jährlich
Bgm Beckmann verliest den Text der Vorlage.
Stv Bgm Struck erläutert, dass es hierzu
laut Aussage von Herrn Martin Schulz eine anders lautende Vereinbarung gibt.
Darin steht, dass Herr Schulz nur 10,00 Euro
jährlich zahlen muss. Hier muss geklärt werden, aus welchem Grund jetzt 65,00
Euro jährlich gezahlt werden soll.
Rh Ringel erklärt, dass die Baulast bereits
eingetragen ist. Der Vertrag wurde schon unterschrieben. Hier muss nur noch die
Höhe des Entschädigungsbetrages festgelegt werden.
Da der Vertrag nicht vorliegt und somit
hierzu keine abschließenden Aussagen gemacht werden können, soll erneute
Beratung in der nächsten Sitzung des Gemeinderates erfolgen.
Der
Rat fasst folgenden
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.