Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Beschlussvorschlag:

1.         Für Herrn Martin Schulz wird für das Flurstück 54/1 der Flur 24 in der Gemarkung Quickborn eine Baulast eingetragen.

 

2.      Mit Herrn Martin Schulz, wohnhaft in 29476 Quickborn, Am Kosakenberg 29, wird ein Vertrag über die Nutzung von Straßenseitenräumen zur Verlegung einer Gasleitung in der Gemeinde Gusborn, Gemarkung Quickborn, Flur 24 Flurstück 54/1 geschlossen. Durch Herrn Schulz ist eine jährliche Entschädigung zu zahlen.

 

 

Sachverhalt:

 

zu 1.     Zur Erlangung der Baugenehmigung für das BHKW ist die Eintragung einer Wegbaulast erforderlich,  da Herr Schulz das Flurstück 201/2 nur über einen nicht gewidmeten Gemeindeweg erreichen kann.

zu 2.     Der Antragssteller beabsichtigt zu seiner bestehenden Biogasanlage in Quickborn ein weiteres BHKW aufzustellen, um das bestehende Wärmenetz auf den Rest des Ortes zu erweitern. Hierfür benötigt der Antragssteller eine Nutzungsvereinbarung für die Straßenseitenräume, da eine 1,1 Km lange Gasleitung verlegt werden muss. Davon werden ca. 328 Meter der öffentlichen Straße der Gemeinde Gusborn genutzt.

Eckpunkte der Vereinbarung sind folgende:

 

·      Die Leitung muss möglichst im Pressverfahren hergestellt werden.

·      Der Nutzer muss nach der Fertigstellung der Anlagen den Verkehrsraum und die sonstigen in Anspruch genommenen Grundstücke so wieder herstellen, dass dies den Verhältnissen wie vor der Arbeit gleich kommt.

·      Sollten innerhalb eines Jahres Mängel eintreten, ist der Nutzer verpflichtet, diese zu beheben.

·      Nach Fertigstellung hat eine Abnahme zu erfolgen.

·      Als Gegenleistung erhält die Gemeinde Gusborn eine Entschädigung.

·      Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und läuft 20 Jahre.

In einigen Gemeinden wird die Höhe der Entschädigung nach der in Anspruch genommenen Fläche festgesetzt. Die Verwaltung schlägt vor, bei einer Länge von 328 m ein Entgelt in Höhe von 0,20 € je m zu fordern.

 

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

Einnahmen in Höhe von ca. 65,-- € jährlich

 

 

Bgm Beckmann verliest den Text der Vorlage.

 

Stv Bgm Struck erläutert, dass es hierzu laut Aussage von Herrn Martin Schulz eine anders lautende Vereinbarung gibt.

Darin steht, dass Herr Schulz nur 10,00 Euro jährlich zahlen muss. Hier muss geklärt werden, aus welchem Grund jetzt 65,00 Euro jährlich gezahlt werden soll.

 

Rh Ringel erklärt, dass die Baulast bereits eingetragen ist. Der Vertrag wurde schon unterschrieben. Hier muss nur noch die Höhe des Entschädigungsbetrages festgelegt werden.

 

Da der Vertrag nicht vorliegt und somit hierzu keine abschließenden Aussagen gemacht werden können, soll erneute Beratung in der nächsten Sitzung des Gemeinderates erfolgen.

 

Der  Rat fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.