Sitzung: 20.12.2011 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Ratsfrauen und Ratsherren sind gemäß § 60 NKomVG auf die
ihnen obliegenden Pflichten als Ratsfrau bzw. Ratsherr nach den §§ 40 bis 42
NKomVG durch die Bürgermeisterin zu belehren.
Bgm Mundhenk verpflichtet Rh Hoffheinz per Handschlag mit folgender Belehrung:
„Hiermit verpflichte ich Ratsherrn Jörg
Hoffheinz, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu
erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß § 60 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes weise ich Sie darauf hin, gemäß § 40 NKomVG die
Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gemäß § 41 NKomVG zu
beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gemäß § 42 NKomVG
einzuhalten.“