Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Ratsfrauen und Ratsherren sind gemäß § 60 NKomVG auf die ihnen obliegenden Pflichten als Ratsfrau bzw. Ratsherr nach den §§ 40 bis 42 NKomVG durch die Bürgermeisterin zu belehren.

Bgm Mundhenk verpflichtet Rh Hoffheinz per Handschlag mit folgender Belehrung:

 „Hiermit verpflichte ich Ratsherrn Jörg Hoffheinz, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes weise ich Sie darauf hin, gemäß § 40 NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gemäß § 41 NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gemäß § 42 NKomVG einzuhalten.“