Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 21.11.2011 hat der Verwaltungsrat der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker kAöR in Rahmen seiner Zuständigkeit die dieser Vorlage beigefügte Satzungen beschlossen.

Die Unternehmenssatzung der kAöR regelt, dass Entscheidungen über den Erlass von Satzungen der Zustimmung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue bedürfen.


Nach kurzer Aussprache und Beantwortung einiger Zusatzfragen fasst der SgRat folgenden

 

 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue stimmt folgenden Satzungsänderungen zu:

a)      1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.10.2009 über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags-und Gebührensatzung) der WV Dannenberg – Hitzacker kAöR

b)      1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.10.2009 über Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen (Gebührensatzung dezentrale Abwasserbeseitigung) der WV Dannenberg – Hitzacker kAöR