Sitzung: 19.12.2011 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: 08/584/2011
Sachverh. BKDE Nr.
IX/01 vom 08.12.2011.
Der Fachausschuss hatte in seiner Sitzung folgende Änderungen vorgeschlagen:
In § 8 Abs. 2 muss
das Wort „Kassengeschäfte“ gegen „Kassenaufsicht“
geändert werden.
In § 5 Abs. 2 ist das Wort „soll“
(die Betriebsleitung gehört werden) gegen „ist“
(die Betriebsleitung zu hören)
auszutauschen.
Der SgA hat der Änderung zu § 8 Abs. 2 einstimmig zugestimmt.
Die Änderung in § 5 Abs. 2 hat der SgA einstimmig abgelehnt.
In der Diskussion wird deutlich, dass
das Wort „soll“ die zwingendere
Aussagekraft hat (siehe hierzu auch beigefügte Rechtsprechung).
Nach Aussprache fasst der SgRat folgenden
Beschluss:
Die Neufassung der
Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Kommunale Dienste Elbtalaue“ der
Samtgemeinde Elbtalaue, wird beschlossen. (Anlage)