Sitzung: 08.12.2011 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 3
Vorlage: 30/748/2011
Herr Mieth erläutert
folgenden Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Zernien hat in seiner Sitzung am 25.08.2011 den Beschluss gefasst, die
Dorfmitte Zernien auszubauen. In der Dorferneuerungsplanung ist vorgesehen,
durch die gleichzeitige Platzgestaltung vor der „Alten Schmiede“, eine
räumliche Verbindung der beiden Straßenseiten zu erreichen. Dieses
Gesamtvorhaben wurde den o. a. Ratsbeschluss nicht mitgetragen, der Ausbau der
Dorfmitte soll nach Beschlusslage in einem geringeren Umfang ausgebaut werden.
Weiterhin hat der
Rat in seiner Sitzung am 20.10.2011 den Erwerb der „Alten Schmiede“, ohne den
Wohnteil, zu einem Kaufpreis in Höhe von 30.000,00 € beschlossen.
Zwischenzeitlich
hat der Eigentümer das gesamte Grundstück mit Wohnhaus der Gemeinde für
35.000,00 € zum Kauf angeboten. Der Grunderwerb wird mit 65 % vom Amt für
Landentwicklung gefördert.
Hierzu ist es
allerdings zwingend notwendig, das Gesamtkonzept „Zernien Dorfmitte“ in
zeitlichem Zusammenhang umzusetzen. Die öffentliche Maßnahme Umgestaltung Dorfmitte
Zernien, einschließlich des Platzes am Wappenbaum und dem Vorplatz der „Alten
Schmiede“, muss bis zum 15.02.2012 beim Amt für Landentwicklung als
Gesamtkonzept in Verbindung mit einem zweiten Antrag für den Erwerb und die
Umnutzung der „Alten Schmiede“ beantragt werden. Das grobe Konzept sieht die
Umnutzung in die Teilbereiche Wohnen, Gemeindebüro, Übungs-/Mehrzweckraum,
öffentliche Toiletten und Lagerraum für Draisinen etc. vor.
Die gesamten
Maßnahmen werden mit 65 % der Nettosumme gefördert. Bei der Umnutzung der
„Alten Schmiede“ werden zu der Sanierung der Außenhülle, wie Dach, Fenster,
Türen, Fassade usw. auch die Innenausbauten wie Isolierung, Innenwände, Wasser,
Abwasser, Strom, Heizung, sanitäre Einrichtungen usw. gefördert. Nicht
förderfähig sind z.B. der Fußbodenbelag, Tapeten usw.
Für die
Umnutzungsmaßnahme „Alte Schmiede“ sind Preisanfragen bei mind. drei
ortsansässigen Architekturbüros zu stellen. Dies wird einige Zeit in Anspruch
nehmen. Wegen der Dringlichkeit einer Beratung im Rat, wurde durch den
Bauingenieur der Samtgemeinde eine erste Kostenkalkulation für die Beratung im
Rat erstellt.
Die Maßnahmen sind
nach Vorgabe des Amtes für Landentwicklung als Bewilligungsbehörde, nur in
ihrer Gesamtheit förderfähig. Daher ist es zwingend erforderlich nach dem
vorgenannten Konzept zu verfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen kann sich dann
zur Streckung der Investitionskosten über 2 bis 3 Jahre hinziehen. Für den
anstehenden Grunderwerb wird nach derzeitiger Aussage der Bewilligungsbehörde
ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn (VI) erteilt werden.
Die Ausgaben für
die Umnutzung der „Alten Schmiede“ können zum Teil durch den Wegfall der Kosten
für die Erstellung des Bebauungsplanes
Gewerbegebiet aufgefangen werden. Dieser wird nach derzeitigem Kenntnisstand
vorerst nicht zur Umsetzung kommen.
Finanzielle Auswirkungen
bei Beschlussfassung (brutto):
Grunderwerb
35.000,00 €
Umgestaltung Dorfmitte 258.000,00 €
Ingenieurleistung Platzgestaltung 25.000,00 €
Baukosten „Alte Schmiede“ 360.000,00 €
Abrisskosten Nebengebäude 5.000,00 €
Außenanlagen Alte Schmiede 25.000,00 €
Planungskosten Alte Schmiede 75.000,00 €
Vermessung, Genehmigung, Teilung 8.000,00
€
Anschlüsse (Gas, Wasser Strom) 28.000,00 €
Gesamt
819.000,00 €
Netto ca.: 690.000,00
€
Förderung ca. 450.000,00
€
Eigenanteil aufgeteilt auf 3 Jahre ca. 370.000,00 €
Während der intensiven Beratung werden insbesondere die vorgestellten
Kosten kritisch betrachtet. Stellv. Bgm Beutler verweist auf die zu erwartenden
Folgekosten für Unterhaltung in geschätzter Höhe von ca. 6.000 bis 7.000 €.
Bgm Schulz erklärt, dass diese Kosten durch die Vermietung der Wohnung
teilweise aufgefangen werden sollen.
Herr Siems-Wedhorn
geht zum jetzigen Zeitpunkt von einer notwendigen Kreditaufnahme in Höhe von
ca. 418.000 € aus.
Aufgrund der
ungenauen finanziellen Belastungen für die Gemeinde beantragt Rh Krüger
Vertagung. Dieser Antrag wird mit 1 JA-Stimme bei 5 NEIN-Stimmen und 2
Enthaltungen abgelehnt.
Der Rat wird sich
während der Beratung grundsätzlich einig, dass das Gebäude gekauft und
entsprechend den Planungen umgebaut und genutzt werden soll.
Dem Rat sollen im
Zuge der Beratungen zum Haushalt 2012 genauer berechnete Kostenaufstellungen
zur Gesamtinvestition „Alte Schmiede“ vorlegt werden.
Nach der Beratung
fasst der Rat gem. Vorlage den
Beschluss:
Der Bereich vor dem
ehemaligen Tannenhofsaal einschließlich einer Teilstrecke der Timmeitzer
Straße, dem Platz am Wappenbaum und dem Vorplatz an der „Alten Schmiede“, wird
ausgebaut. Das Grundstück der „Alten Schmiede“, einschließlich Gebäudebestand,
wird erworben und im Sinne der Dorferneuerung umgenutzt.