Sitzung: 08.12.2011 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 08/747/2011
Die Gesellschaft
für Kommunalberatung mbH, Heyder und Partner, hat die Gebührenkalkulation für
das Bestattungswesen der Samtgemeinde Elbtalaue durchgeführt. Die
Gebührenkalkulation ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die ermittelten Gebührensatzobergrenzen
machen eine Anpassung der Gebührensätze nicht erforderlich.
Betriebsleister Klafak ergänzt, dass es nicht vorgesehen ist, die
Friedhofsgebühren zu erhöhen, obwohl die Kalkulation eine Gebührenveränderung
ergeben hat. Die Ausgaben im Bereich Friedhofswesen waren im letzten Jahr stark
erhöht. Es wurden z. B. viele Einebnungen von Amts wegen vorgenommen, weil die
Nutzungszeiten seit langem abgelaufen waren und keine Nutzungsberechtigten mehr
ermittelt werden konnten. Außerdem war der Unterhaltungsaufwand an den Kapellen
durch die Dachsanierung der Kapelle Göhrde und umfangreicher Malerarbeiten an
den Kapellen Neu Darchau, Tießau und Wietzetze sehr hoch. Im Kühlraum
(Leichenhalle) mußte der Motor der Kühlung komplett ersetzt werden, da er
defekt war.
Der Betriebsausschuss empfiehlt folgenden
Beschluss:
Die
Gebührenkalkulation zur Ermittlung der Gebührensätze für die Grabherstellung
und Bestattung, die Überlassung von Grabstätten, die Benutzung der
Friedhofskapellen und der laufenden Unterhaltung der Friedhöfe für die Jahre
2012 und 2013 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.