Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Die Gesellschaft für Kommunalberatung mbH, Heyder und Partner, hat die Gebührenkalkulation für das Bestattungswesen der Samtgemeinde Elbtalaue durchgeführt. Die Gebührenkalkulation ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die ermittelten Gebührensatzobergrenzen machen eine Anpassung der Gebührensätze nicht erforderlich.
Betriebsleister Klafak ergänzt, dass es nicht vorgesehen ist, die Friedhofsgebühren zu erhöhen, obwohl die Kalkulation eine Gebührenveränderung ergeben hat. Die Ausgaben im Bereich Friedhofswesen waren im letzten Jahr stark erhöht. Es wurden z. B. viele Einebnungen von Amts wegen vorgenommen, weil die Nutzungszeiten seit langem abgelaufen waren und keine Nutzungsberechtigten mehr ermittelt werden konnten. Außerdem war der Unterhaltungsaufwand an den Kapellen durch die Dachsanierung der Kapelle Göhrde und umfangreicher Malerarbeiten an den Kapellen Neu Darchau, Tießau und Wietzetze sehr hoch. Im Kühlraum (Leichenhalle) mußte der Motor der Kühlung komplett ersetzt werden, da er defekt war.
Der Betriebsausschuss empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

Die Gebührenkalkulation zur Ermittlung der Gebührensätze für die Grabherstellung und Bestattung, die Überlassung von Grabstätten, die Benutzung der Friedhofskapellen und der laufenden Unterhaltung der Friedhöfe für die Jahre 2012 und 2013 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.