Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

Zu b)

Mit der Abwägung und Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und über die Anregungen der Bürger nach § 3 (2) BauGB ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  gefasst werden kann.

 

Zu a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und über die  Anregungen  gemäß  § 3 (2) BauGB

erfolgte bereits Beschlussfassung im StRH am 31.10.2011.

 

 

Ohne Aussprache fasst der Stadtrat folgenden

 

 

 

 

 


Beschluss:

Zu b) Der Bebauungsplan Biogas Räsenberg wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.