Sitzung: 17.11.2011 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Herr
Hesebeck erläutert den Sachverhalt.
Den
Ratsmitgliedern liegt ein Vertragsentwurf vor, der gemäß Ratsbeschluss am
31.10.11 aktualisiert und dem Betreiber vorgelegt wurde. Größtenteils wurde den
Änderungen durch den Stadtrat zugestimmt. In 4 Punkten gibt es Änderungswünsche
des Betreibers, die nochmals erörtert werden müssen.
Rh Dr.
Jastram erläutert zu § 8, dass ein Vertrag ohne Sanktionen bei Nichteinhaltung
des Vertrages keinen Sinn macht. Es handelt sich dann nur um eine Wunschliste
an die man sich nicht halten muss und die bei Verstoß gegen die §§ keine
rechtlichen Folgen aufzeigt.
Zu § 1
„bauliche Erweiterungen sind nur in Abstimmung mit der Stadt durchzuführen“,
erklärt er, dass es sich hier nur um eine Absichtserklärung handelt. Wenn die
Abstimmung mit der Stadt erfolglos ist, kann der Betreiber trotzdem erweitern,
auch auf 1.000 KW. Zustimmung der Stadt ist dann nicht vertraglich geregelt.
Zu § 2
(4) erläutert Rh Dr. Jastram, dass der Rat beschlossen hat, dass nur 25% der
Flächen zum Anbau von Energiemais genutzt werden sollen. Die 3
Änderungs-Vorschläge des Betreibers hält er nicht für akzeptabel.
Er
kritisiert, dass gemäß Stadtratsbeschluss am 31.10.11 keine festinstallierten
Messstationen aufgestellt und als Verpflichtung in den Vertrag aufgenommen
werden sollen. Eine Überprüfung durch das GAA bei Beschwerden der Bürger hält
er für nicht ausreichend.
Rh
Stahnke erklärt, dass ein Vertrag, ohne Konsequenzen bei Nichteinhaltung,
seiner Meinung nach nur zur Beruhigung der Bürger und der Befürworter dient.
Rh
Zühlke erläutert, dass der Vertrag der Konfliktvermeidung dienen soll. Es wurde
kein für die Bürger annehmbarer Kompromiss gefunden. Die von dem Betreiber
gewünschten Vertragsänderungen sind unannehmbar. Lärm-, Geruchs- und
Verkehrsbelästigungen würden sich erhöhen. Die Route 1 (Anfahrt über Sarenseck,
Sarensecker Weg, Hitzacker Süd) kann vollständig gestrichen werden. Nur
Landwirte, die Felder in dem Gebiet haben, sollten über Sarenseck anliefern.
Nur wenn der Vertrag von allen akzeptiert wird, kann auch dem Bebauungsplan
zugestimmt werden.
Rh
Fröhlich erläutert, dass die Ratsmitglieder und die Bürger im Vorwege über die
Biogasanlage informiert wurden. Der Stadtrat hat am 03.02.2011 einstimmig der
Einleitung der Bauleitplanung für die Biogasanlage zugestimmt. Der Sitzungs-Vorlage
lag ein Lageplan bei. Die Stadt hatte keinen Einfluss auf den Standort der
Biogasanlage.
Grundsätzlich
ist der Bau einer Biogasanlage zur Erzeugung von regenerativer Energie zu
befürworten. Konflikte lassen sich nicht immer vermeiden. Aufgrund der
begrenzten räumlichen Möglichkeiten in Hitzacker (Elbe) ist der Bau der
Biogasanlage am Gewerbegebiet sinnvoll.
Die
Biogasanlage kann betrieben werden ohne jede Einflussmöglichkeit der Stadt. Nur
durch den städtebaulichen Vertrag kann Einfluss auf Zufahrtswege,
Inputmaterial, Betriebszeiten etc. genommen werden. Der Stadtrat kann jetzt
entscheiden, ob die Biogasanlage als privilegierte 500KW-Anlage, oder als
600KW-Anlage mit Vorgaben der Stadt in
einem städtebaulichen Vertrag betrieben wird.
Rh Dr.
Jastram erklärt, dass in der Vorlage zum StRH am 03.02.2011 stand, dass eine
privilegierte Anlage und Satzungsänderung beantragt werden. Die Ratsmitglieder
sind damals davon ausgegangen, dass Einfluss auf den Bau genommen werden könne.
Wenn der Vertrag gemäß den Wünschen des Betreibers abgeschlossen wird, hat die
Stadt keinen Einfluss auf etwaige Erweiterungen.
Stv Bgm
Wedler plädiert dafür, dass man sich auf einen Kompromiss einigen soll, um der
Stadt ein gewisses Mitspracherecht zu sichern.
Rh Schneeberg
beantragt Abstimmung zum Städtebaulichen Vertrag.
Stv Bgm
Wedler beantragt, dass vorher Abstimmungen zu den einzelnen
Änderungsvorschlägen des Betreibers erfolgen müssen, da es mehrere
Textvarianten gibt.
Rh v.
d. Bussche erklärt, dass ein hier Antrag von Bürgern vorliegt, die eine
Biogasanlage betreiben wollen. Die Landwirte haben in das Projekt bereits
investiert und werden die Anlage betreiben. Einflussnahme des Stadtrates ist
nur möglich, wenn man sich auf einen Vertrag einigt und durch Änderung der
Satzung des B-Planes einer 600KW-Anlage zustimmt. Eine Überwachung der Anlage
bezüglich Lärm- oder Geruchsbelästigungen kann von der Stadt nicht geleistet
werden. Dafür ist das GAA zuständig. Auch anderen Industriebetrieben werden
nicht durch Verträge derartige Vorschriften gemacht.
Rh N.
Schulz erläutert, dass die Landwirte früher täglich mit Traktoren durch die
Dörfer gefahren sind und Lärm- und Geruchsbelästigungen für die Bürger an der
Tagesordnung waren. Die Anlieferung des Inputmaterials für die Biogasanlage
erfolgte größtenteils in einigen wenigen Tagen. Wenn die Anlage
nicht ordnungsgemäß arbeitet, erfolgt Schließung durch das GAA. Die Landwirte
werden schon im eigenen Interesse dafür Sorge tragen, dass es nicht zu
Beanstandungen kommt.
Rh Schneeberg verlässt die
Sitzung.
Es
erfolgt Abstimmung zu den §§ 1, 2 und 8
§ 1 - letzter Absatz
Rh
Fröhlich beantragt, dass die vom Betreiber gewünschte Formulierung
„…. in
Abstimmung mit der Stadt ..“
geändert
wird in
„… mit
Zustimmung der Stadt ….“.
Abstimmung zum Antrag von Rh Fröhlich
Ja 11 Nein 2 Enthaltung 0
Mehrheitlich
beschlossen
Fassung vom 07.11. 2011 nach Rat
31.10.2011 |
Änderungswünsche der Betreiber gem.
Gespräch 11.11.2011 |
Beschluss StRH 17.11.11 |
§ 1 Letzter Absatz: Bauliche Erweiterungen zur Leistungssteigerung
(Gärbehälter, Lagerflächen) wird der Betreiber nicht mehr durchführen.
Leistungssteigerungen durch optimierten Anlagenbetrieb, bzw. Baumaßnahmen zur
Effizienzsteigerung oder erweiterten Nutzung der anfallenden Energie
(Gasreinigung, Verdichterstation, Nutzung der anfallenden Abwärme) werden
ausdrücklich begrüßt und von dem vorstehenden Ausbauverbot ausgenommen. |
Bauliche Erweiterungen sind nur in Abstimmung mit der
Stadt durchzuführen. Leistungssteigerungen durch optimierten Anlagenbetrieb,
bzw. Baumaßnahmen zur Effizienzsteigerung oder erweiterten Nutzung der
anfallenden Energie werden ausdrücklich begrüßt. |
Bauliche Erweiterungen sind nur mit Zustimmung der Stadt
durchzuführen. Leistungssteigerungen durch optimierten Anlagenbetrieb, bzw.
Baumaßnahmen zur Effizienzsteigerung oder erweiterten Nutzung der anfallenden
Energie werden ausdrücklich begrüßt. |
§ 2 (2)
Ohne
Aussprache erfolgt Abstimmung gemäß Änderungsantrag des Betreibers
Ja 10 nein 3 Enthaltung 0
Mehrheitlich
beschlossen
Fassung vom 07.11. 2011 nach Rat
31.10.2011 |
Änderungswünsche der Betreiber gem.
Gespräch 11.11.2011 |
Beschluss StRH 17.11.11 |
§ 2 (2) Der Betreiber
verpflichtet sich, gentechnisch veränderte Pflanzen nicht als Inputmaterial
anzubauen und/oder anzukaufen bzw. zu verwenden. |
Zu Absatz (2): Der Betreiber verpflichtet sich,
gentechnisch veränderte Pflanzen nicht als Inputmaterial anzubauen und/oder
anzukaufen bzw. zu verwenden, ausgenommen Verunreinigungen durch nicht
selbstverursachten Anbau- |
(2) Der Betreiber
verpflichtet sich, gentechnisch veränderte Pflanzen nicht als Inputmaterial
anzubauen und/oder anzukaufen bzw. zu verwenden, ausgenommen Verunreinigungen
durch nicht selbstverursachten Anbau. |
§ 2 (4)
Rh
Fröhlich erläutert, dass er die ursprüngliche Fassung mit 25% befürwortet.
Aufgrund der Erklärung der Landwirte, dass bei Verringerung der Anzahl der
Gesellschafter dieser Anteil nicht eingehalten werden kann, beantragt
er, Zustimmung zur Variante 3.).
Rh v.d.
Bussche erklärt, dass es nicht im Sinne der Landwirte sein wird, dass die
Flächen durch einseitigen Anbau an Wert verlieren.
Rh N.
Schulz stimmt dem zu. Kein Landwirt wird über Jahre Monokultur anbauen.
Rh Dr.
Jastram verdeutlicht, dass die Landwirte auch Unternehmer sind und es hier um
Gewinne geht. Er befürwortet die
Begrenzung auf 25 %.
Rh
Förster erklärt, dass der Anbau von Energiemais durch EU-Agrar-Vorschriften
gesetzlich geregelt ist und es nicht Aufgabe der Stadt ist, hier Vorschriften
zu machen.
Nach
weiterer Aussprache
erfolgt
Abstimmung zum Antrag von Rh Fröhlich
Ja 9 nein 4 Enthaltung 0
Mehrheitlich
beschlossen
Fassung vom 07.11. 2011 nach Rat
31.10.2011 |
Änderungswünsche der Betreiber gem.
Gespräch 11.11.2011 |
Beschluss StRH 17.11.11 |
§ 2 (4) Der Betreiber –hier die über Gesellschaftsanteile
verfügenden Landwirte- verpflichtet sich nicht mehr als 25 % seiner Flächen
zum Anbau von Energiemais zu nutzen. |
Zu Absatz (4): Es werden 3 mögliche Varianten
vorgeschlagen, wobei die Reihenfolge auch das Ranking der Varianten aufzeigt.
1.) Der Absatz wird insgesamt gestrichen. 2.) Der angebaute Energiemais wird in der Fläche nach den
Grundsätzen der „guten fachlichen Praxis“ und der hierzu geltenden
Bestimmungen des EU-Rechts (Cross Compliance) angebaut 3.) In Summe der Fruchtfolge, der Lieferanten für die
Naturenergie Hitzacker UG (h.b) & Co. KG, darf der Energiemais 1/3 der
Gesamtfläche nicht überschreiten. |
(4) In Summe der Fruchtfolge, der Lieferanten für die
Naturenergie Hitzacker UG (h.b) & Co. KG, darf der Energiemais 1/3 der
Gesamtfläche nicht überschreiten. |
§ 8
Herr
Hesebeck erklärt, dass es sich hier, wie bereits im VAH am 27.10.11
erläutert, um einen privatrechtlichen
Vertrag handelt. Auch wenn ein Geldbetrag festsetzt ist, müsste der bei
Nichteinhaltung des Vertrages von der Stadt eingeklagt werden. Dazu muss der
genaue Schaden der Stadt durch Gutachter nachgewiesen und beziffert werden, was
schwer möglich sein wird.
Rh v.d. Bussche erläutert, dass es nicht
Aufgabe der Stadt ist, zu überprüfen, ob die Anlage gemäß den gesetzlichen Vorschriften betrieben wird. Bei Belästigungen können die Bürger direkt
Beschwerde einreichen.
Rh Dr. Jastram erklärt, dass man konkrete Beträge für diverse
Vertragsverstöße im Vertrag festlegen kann. So muss nicht immer ein Gutachter
eingeschaltet werden. Eidesstattliche Erklärungen von Zeugen über den Verstoß
sind ausreichend. Je nach Umfang des Verstoßes, wären entsprechend hohe Beträge
zu zahlen.
Rh
Wedler erläutert, dass die Stadt hier nicht zuständig ist. Es ist nicht immer
festzustellen, wer Störungen verursacht hat.
Rh
Zühlke befürwortet die Aufnahme des § 8. Da vom Betreiber nicht beabsichtigt
ist, gegen den Vertrag zu verstoßen, wäre das unschädlich.
Nach
weiterer Aussprache
erfolgt
Abstimmung
gemäß
Änderungsantrag des Betreibers den § 8
zu streichen.
Ja 9 nein 4 Enthaltung 0
Mehrheitlich
beschlossen
Fassung vom 07.11. 2011 nach Rat
31.10.2011 |
Änderungswünsche der Betreiber gem.
Gespräch 11.11.2011 |
Beschluss StRH 17.11.11 |
§ 8 Zuwiderhandlungen Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden
Vereinbarungen, kann die Stadt nach vorheriger Aufforderung die
Zuwiderhandlung abzustellen, eine Vertragsstrafen in Höhe von bis zu 50.000 €
einfordern. Die Höhe der Vertragsstrafe wird unter Berücksichtigung der
Schwere des Verstoßes gegen die Beschränkung der Inputstoffe, der
Anbauflächen, der Betriebsbeschränkung und der Nutzung der Verkehrswege
innerhalb des vorstehend genannten Betrages, dessen Angemessenheit notfalls
durch das zuständige Gericht zu überprüfen ist, vom Rat der Stadt
festgesetzt. |
§ 8 Wird insgesamt gestrichen. |
§ 8 Wird insgesamt gestrichen. |
Schlussabstimmung
zum
städtebauliche Vertrag mit den zuvor beschlossenen Änderungen
Der
Stadtrat fasst folgenden
Bgm Mertins beantragt Sitzungsunterbrechung zur
Abstimmung mit dem Betreiber und Unterzeichnung des Vertrages
Dem Antrag von Bgm
Mertins wird mit 12 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig zugestimmt.
Bgm Mertins unterbricht die Sitzung um 20:30
Uhr
Bgm Mertins eröffnet die Sitzung um 20:38
Uhr wieder.
Es sind 13
Ratsmitglieder anwesend.
Bgm Mertins
berichtet, dass der
Städtebauliche
Vertrag
zwischen
der Stadt Hitzacker (Elbe) und
der Naturenergie Hitzacker UG (h. b.) Co.KG
unterschrieben
wurde.
Beschluss:
Zwischen
der Stadt Hitzacker (Elbe) und der
Naturenergie Hitzacker UG (h. b.) Co.KG
wird ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Der Vertrag wird der Niederschrift in der
unterzeichneten Form als Anlage 2 beigefügt.