Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Der Rat der Gemeinde Karwitz gibt sich gemäß § 69 NKomVG eine Geschäftsordnung.

 

Rh Zuther beantragt folgende Änderungen in der vorliegenden Geschäftsordnung zu beschließen:

Zu § 1 Abs. 1 - Nach dem 1. Satz ist der Satz „Der Bürgermeister informiert unmittelbar die

                        Gruppen und Fraktionen über den nächsten Sitzungstermin.“ einzufügen.

Zu § 10 – Der Absatz 5 ist zu streichen.

Zu § 10 Abs. 6 – Der 1. Halbsatz im Absatz soll lauten „Jedes Ratsmitglied sollte grundsätzlich zu

                           einem Beratungsgegenstand nur einmal sprechen;“

Zu § 11 – Im zweiten Satz sind die Worte „von drei Vierteln“ zu streichen.

Zu § 17 – Im Absatz 3 ist der Satz 4 anzufügen: „DerDie Fragesteller/in erhält auf Wunsch eine

                schriftliche Antwort.

 

Nach kurzer Erläuterung fasst der Rat Karwitz nachfolgenden

 

 


Beschluss:

Die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Karwitz wird beschlossen.